Menschen-mit-Behinderungen-in-Oesterreich_Erhebungsdaten_2024.pdf

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120 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Tabelle 41: Bevölkerung nach Schwierigkeiten beim Auskommen mit dem Nettohaushalts- einkommen und gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten 2024 (in Prozent) Schwierigkeiten beim Auskommen mit dem Nettohaushalts- einkommen Personen insgesamt Nicht eingeschränkt Stark & etwas eingeschränkt zusammen Stark eingeschränkt Etwas eingeschränkt Sehr schwer 4,6 3,1 8,0 13,4 5,8 Schwer 8,2 7,0 10,8 15,1 9,2 Eher schwer 19,7 17,9 23,9 24,6 23,6 Eher leicht 33,8 34,8 31,6 23,9 34,5 Leicht 22,1 24,1 17,6 16,5 18,1 Sehr leicht 11,7 13,2 8,1 6,5 8,7 Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten ab einem Alter von 16 Jahren. Materielle und soziale Benachteiligung Die Europäische Union hat 13 Grundbedürfnisse definiert, die in EU-SILC teils auf Haushalts-, teils auf Personenebene erhoben werden (siehe Glossar). Diese Grund- bedürfnisse lauten: • unerwartete Ausgaben in der Höhe von 1 390 Euro zu tätigen, • einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren, • Miete, Betriebskosten oder Kredite pünktlich zu bezahlen, • jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen, • die Wohnung angemessen warm zu halten, • abgenützte Möbel zu ersetzen, • ein Auto zu besitzen, • eine zufriedenstellende Internetverbindung zu haben, • abgenutzte Kleidung zu ersetzen, • zwei Paar passende Schuhe zu besitzen, • jede Woche einen kleinen Betrag für sich selbst auszugeben, • regelmäßig kostenpflichtige Freizeitaktivitäten auszuüben, • einmal im Monat Freund:innen oder Familie zum Essen oder Trinken zu treffen.

Menschen mit Behinderungen in Österreich 121 von 202 Wenn für Personen ab 16 Jahren mindestens fünf dieser Grundbedürfnisse nicht erfüllt sind, liegt materielle und soziale Benachteiligung vor. Sind sieben oder mehr der genann- ten Grundbedürfnisse nicht gedeckt, spricht man von erheblicher materieller und sozialer Benachteiligung. Alle Personen mit erheblicher materieller und sozialer Benachteiligung sind in den Zahlen für materielle und soziale Benachteiligung inbegriffen, da auch auf sie das Kriterium der fünf oder mehr nicht bedienten Grundbedürfnisse zutrifft. Benachteiligung traf Personen mit Behinderungen 2024 öfter als Personen ohne Behin- derungen. Insgesamt erfuhren 12,9 % der Personen mit Behinderungen materielle oder soziale Benachteiligung (Tabelle 42), bei sich als stark eingeschränkt identifizierenden Personen war es sogar knapp ein Fünftel (19,2 %). Mit 4,8 % lag dieser Anteil bei Personen ohne Behinderungen auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Es gab aber erhebliche Unterschiede, je nachdem, in welcher Haushaltszusammensetzung jemand lebte. Bei Personen mit Behinderungen, die in Ein-Eltern-Haushalten lebten, lag der Anteil derje- nigen, die von materieller oder sozialer Benachteiligung betroffen waren, bei fast einem Drittel (31,5 %). Bei Personen mit Behinderungen, die ausschließlich mit Partner:in (ohne Kinder) zusammenlebten, waren es mit 6,3 % deutlich weniger. Tabelle 42: Bevölkerung in materieller und sozialer Benachteiligung nach gesundheits- bedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten und Geschlecht 2024 (in Prozent) Haushaltstyp Personen insgesamt Nicht eingeschränkt Stark & etwas eingeschränkt zusammen Stark eingeschränkt Etwas eingeschränkt Alle Haushaltstypen 7,3 4,8 12,9 19,2 10,4 Paare ohne Kinder 4,1 2,8 6,3 8,9 5,4 Paare mit Kindern 6,2 4,6 13,5 (25,8) 10,9 Ein-Eltern-Haushalte 18,8 13,6 31,5 (50,2) (26,0) Einpersonenhaushalte 13,4 7,1 22,6 31,4 18,0 Sonstige Mehrpersonen- haushalte 5,9 5,0 8,1 (10,2) (7,0) Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten im Alter ab 16 Jahren. – ( ) Werte, für die in der Randverteilung weniger als 50 oder in der Zelle weniger als 20 ungewichtete Fälle vorhanden sind.

122 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Abbildung 20 geht genauer auf Personen ein, die in Einpersonenhaushalten lebten und unterscheidet zwischen den Gruppen im Alter unter 65 Jahren und jenen, die älter sind. Es zeigt sich deutlich, dass Personen in der älteren Gruppe anteilsmäßig weniger von mate- rieller und sozialer Benachteiligung betroffen sind als die jüngere Gruppe. Diese Unter- schiede sind für Personen mit gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitä- ten deutlich ausgeprägt. Hervorzuheben ist insbesondere die Gruppe der Personen, die sich als stark eingeschränkt identifizierten, denn bei ihnen waren nicht nur die Anteile an von sozialer und materieller Benachteiligung betroffenen Personen am höchsten, sondern auch die Differenz der Quoten in den Altersgruppen. Rund die Hälfte (50,3 %) der unter 65-jährigen Personen dieser Gruppe war von Benachteiligung betroffen, in der älteren Gruppe lag der Anteil bei 15,2 %. Abbildung 20: Einpersonenhaushalte in materieller und sozialer Benachteiligung nach gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten und Alter 2024 (in Prozent)

Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten im Alter ab 16 Jahren. – ( ) Werte, für die in der Randverteilung weniger als 50 oder in der Zelle weniger als 20 ungewichtete Fälle vorhanden sind. Tabelle 43 fokussiert nun auf jene Personen, die 2024 sogar von erheblicher materieller und sozialer Benachteiligung betroffen waren (mind. sieben der oben genannten Grundbedürfnisse waren nicht gedeckt). Grundsätzlich zeigt sich hier eine ähnliche

Menschen mit Behinderungen in Österreich 123 von 202 Verteilungsstruktur wie für Personen, die von materieller und sozialer Benachteiligung insgesamt betroffen sind, jedoch auf einem niedrigeren Niveau. Alleinlebende gehörten auch hier zu den am anteilsmäßig meisten deprivierten Personen, insbesondere, wenn sie mit Behinderungen lebten (11,3 %). Auch Personen, die in Ein-Eltern-Haushalten lebten, hatten hohe Anteile von in erheblicher Benachteiligung lebenden Menschen. Hier sei aber auf die teilweise geringen Fallzahlen in den Gruppen hingewiesen. Tabelle 43: Bevölkerung in erheblicher materieller und sozialer Benachteiligung nach gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten und Haushaltstyp 2024 (in Prozent) Haushaltstyp Personen insgesamt Nicht eingeschränkt Stark & etwas eingeschränkt zusammen Stark eingeschränkt Etwas eingeschränkt Alle Haushaltstypen 3,5 2,2 6,5 10,7 4,8 Paare ohne Kinder 2,2 1,4 3,7 (6,3) (2,8) Paare mit Kindern 2,8 2,0 (6,6) (7,1) (6,5) Ein-Eltern-Haushalte 10,4 (6,2) (20,6) (34,6) (16,5) Einpersonenhaushalte 6,6 3,2 11,3 18,0 7,9 Sonstige Mehrpersonen- haushalte (2,5) (2,5) (2,4) (5,4) (1,0) Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten im Alter ab 16 Jahren. – ( ) Werte, für die in der Randverteilung weniger als 50 oder in der Zelle weniger als 20 ungewichtete Fälle vorhanden sind. Abbildung 21 bietet einen Fokus auf die Menschen in Einpersonenhaushalten, die 2024 in erheblicher materieller und sozialer Benachteiligung lebten, nach Altersgruppen. Wie auch schon in Abbildung 20 für die Gesamtgruppe der von sozialer und materieller Benachteiligung betroffenen Personen in Einpersonenhaushalten gezeigt wurde, waren auch hier Personen in der älteren Gruppe (ab 65 Jahren) anteilsmäßig weniger von erheblicher Benachteiligung betroffen als Angehörige der jüngeren Vergleichsgruppe (unter 65 Jahre). Dies galt für Menschen mit und ohne Behinderungen, wobei die Anteile für Personen mit Behinderungen deutlich höher waren. Personen im Erwerbsalter, die sich als stark eingeschränkt identifizierten, waren sogar zu 29,3 % von erheblicher Benachteiligung betroffen, während es in der Vergleichsgruppe im Pensionsalter 8,3 % waren.

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Abbildung 21: Einpersonenhaushalte in erheblicher materieller und sozialer Benachteili- gung nach gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten und Alter 2024 (in Prozent)

Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten im Alter ab 16 Jahren. – ( ) Werte, für die in der Randverteilung weniger als 50 oder in der Zelle weniger als 20 ungewichtete Fälle vorhanden sind. Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung Daten von EU-SILC werden im Zuge der Strategie „Europe 2030“ auch zur Bemessung der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung innerhalb der Bevölkerung herangezogen. Dabei gelten jene Personen als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, • deren äquivalisiertes Nettohaushaltseinkommen unterhalb eines festgelegten Schwellenwertes von 60 % des Medians liegt oder • die erheblich materiell und sozial depriviert38 sind oder • die in einem Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität39 leben, 38 Erhebliche materielle und soziale Benachteiligung ist gegeben, wenn sieben der 13 von der EU festgesetzten Grundbedürfnisse nicht erfüllt sind (siehe Abschnitt „Glossar“). 39 Dies betrifft Haushalte, in denen die Erwerbsintensität aller erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder unter 20 % des gesamten jährlichen Erwerbspotenzials liegt (siehe auch „Glossar“).

Menschen mit Behinderungen in Österreich 125 von 202 wobei Personen auch von mehr als einem dieser Kriterien betroffen sein können. Tabelle 44 zeigt, dass Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung Personen mit Behinderun- gen stärker trifft als Personen ohne Behinderungen. 2024 war insgesamt rund ein Sechstel (16,2 %) aller Personen in Privathaushalten im Alter ab 16 Jahren armuts- oder ausgren- zungsgefährdet. Bei Personen ohne Behinderungen war dieser Anteil etwas niedriger (13,9 %), bei Personen mit Behinderungen betrug er ein gutes Fünftel (21,5 %). Personen, die sich als stark eingeschränkt identifizierten, waren sogar zu 29,4 % armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Auch für die Betroffenheit von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung war es relevant, in welcher Haushaltskonstellation jemand wohnte. Fast jede zweite Person mit Behinderun- gen, die in einem Ein-Eltern-Haushalt lebte, war armuts- oder ausgrenzungsgefährdet (49,7 %). Bei Personen ohne Behinderungen war es in diesem Haushaltstyp ein gutes Drittel (34,1 %). Personen mit Behinderungen, die mit Partner:in, aber ohne Kinder zusam- menlebten, waren zu 13,5 % und damit unter den Menschen mit gesundheitsbedingten Aktivitätseinschränkungen am seltensten von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung betroffen. Bei Personen ohne Behinderungen im gleichen Haushaltstyp waren es mit 9,6 % etwas weniger. Tabelle 44: Bevölkerung mit Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung nach gesundheits- bedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten und Haushaltstyp 2024 (in Prozent) Haushaltstyp Personen insgesamt Nicht eingeschränkt Stark & etwas eingeschränkt zusammen Stark eingeschränkt Etwas eingeschränkt Alle Haushaltstypen 16,2 13,9 21,5 29,4 18,4 Paare ohne Kinder 11,0 9,6 13,5 18,9 11,6 Paare mit Kindern 13,8 12,6 19,1 (27,0) 17,4 Ein-Eltern-Haushalte 38,8 34,1 49,7 (83,5) 39,8 Einpersonenhaushalte 29,9 23,3 39,5 46,7 35,8 Sonstige Mehrpersonen- haushalte 9,8 10,8 (7,3) (14,0) (4,2) Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten im Alter ab 16 Jahren. – ( ) Werte, für die in der Randverteilung weniger als 50 oder in der Zelle weniger als 20 ungewichtete Fälle vorhanden sind.

126 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Bei einer genaueren Betrachtung von Einpersonenhaushalten nach Altersgruppen (Abbildung 22) zeigt sich, dass 2024 bei Personen mit Behinderungen jene unter 65 Jahren anteilsmäßig deutlich häufiger (49,8 %) von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung betroffen waren als jene im Pensionsalter (28,3 %). Bei Personen, die sich als stark eingeschränkt identifizierten, waren die Anteile und auch der Unterschied noch höher (unter 65-Jährige: 67,1 %; 65 Jahre und älter: 29,2 %). Bei Personen ohne Behinderungen war dieser Unterschied nicht so stark ausgeprägt und gegenläufig (unter 65-Jährige: 21,9 %; 65 Jahre und älter: 26,9 %). Abbildung 22: Einpersonenhaushalte mit Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung nach gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten und Alter 2024 (in Prozent)

Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten im Alter ab 16 Jahren. Erwartete Einkommensveränderungen Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der Frage, mit welchen Erwartungen Personen mit und ohne Behinderungen 2024 in die nähere Zukunft blickten und ob sie mit Verbesserun- gen oder mit Verschlechterungen der finanziellen Situation rechneten.

Menschen mit Behinderungen in Österreich 127 von 202 Personen ohne Behinderungen waren 2024 etwas optimistischer, was ihre finanzielle Situation im nächsten Jahr betraf, als Personen mit Behinderungen (Tabelle 45). Mehr als ein Fünftel (22,5 %) der Menschen ohne gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten ging von einer Verbesserung ihrer Situation aus, ein knapp halb so großer Anteil (10,7 %) erwartete eine Verschlechterung. Bei Personen mit gesundheits- bedingten Aktivitätseinschränkungen hatte ein um rund 6 Prozentpunkte kleinerer Anteil (16,7 %) die Erwartung einer Verbesserung, ein um rund 4 Prozentpunkte höherer Anteil (14,4 %) glaubte an eine Verschlechterung. Personen, die sich als stark eingeschränkt identifizierten, waren am pessimistischsten, denn sie erwarteten zu 16,0 % eine Verschlechterung ihrer finanziellen Situation in den kommenden zwölf Monaten. Tabelle 45: Erwartete Entwicklung der finanziellen Situation in den kommenden 12 Monaten nach gesundheitsbedingten Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten 2024 (in Prozent) Erwartete Einkom- mensveränderung Personen insgesamt Nicht eingeschränkt Stark & etwas eingeschränkt zusammen Stark eingeschränkt Etwas eingeschränkt Wird sich verbessern 20,7 22,5 16,7 16,8 16,7 Wird etwa gleich bleiben 67,4 66,8 68,9 67,2 69,5 Wird sich verschlechtern 11,8 10,7 14,4 16,0 13,8 Quelle: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC 2024. – Bevölkerung in Privathaushalten ab einem Alter von 16 Jahren.