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58 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Hauptursachen
der Revision Umstellung der Leistungs-
und Strukturstatistik Die Umstellung der LSE als eine der zentralen Datenquellen der VGR bildet den eigentlichen Anlass zur Zeitreihenrevision 2024. Aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen auf europäischer Ebene wurde die LSE ab dem Berichtsjahr 2021 wesentlich verändert. Die Änderungen in der LSE im Berichtsjahr 2021 haben maßgeblichen Einfluss auf die Ergebnisse der VGR. Es war daher notwen- dig – um Zeitreihenbrüche zu vermeiden –, die Wertschöpfung über alle Wirtschaftsbereiche für die ganze Zeitreihe ab 1995 neu zu berechnen. Ein wesentlicher Unterschied ist die Änderung der Erhebungseinheit. Ein Unternehmen kann einen oder mehrere Betriebe in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen haben. Bis zum Berichts- jahr 2020 bildete die Betriebsebene die Berech- nungsgrundlage in den VGR. Auf dieser Ebene flossen Daten zu Produktion, Vorleistungen und Investitionen der einzelnen Wirtschaftsbereiche in die Berechnungen ein. Seit der LSE 2021 fällt die Betriebsebene aber weg. Die Daten werden nun nur noch auf Unternehmensebene erfasst. Das Unternehmen wird damit mit allen seinen (vorma- ligen) Betrieben zur Gänze dem Wirtschaftsbereich zugeordnet, in dem es den größten Teil seiner Wertschöpfung erwirtschaftet. Dadurch kommt es zu Verschiebungen zwischen den Wirtschafts- bereichen. War etwa ein zuvor erhobener Betrieb in der Produktion pharmazeutischer Produkte tätig, aber Teil eines Unternehmens, das haupt- sächlich Großhandel betrieb, so wird die Wert- schöpfung dieses Betriebs nach der Revision nicht mehr dem Wirtschaftsbereich C – Herstellung von Waren zugeordnet, sondern dem Wirtschafts- bereich G – Handel. Zwischen den Wirtschafts- bereichen ergeben sich auf diese Weise teils größere Verschiebungen. Insgesamt ändert sich die Wertschöpfung in Österreich dadurch aller- dings nicht. Die aus der LSE 2021 resultierenden Verschiebungen müssen aus Konsistenzgründen bis 1995 zurück implementiert werden. Eine weitere, die VGR betreffende Neuerung im Zuge der Umstellung der LSE betrifft die Erweite- rung des Erhebungsbereichs. Unternehmen, die in den Wirtschaftsbereichen P – Erziehung und Unterricht, Q – Gesundheit und Sozialwesen, R – Kunst, Unterhaltung und Erholung und S 96 – Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen sowie K 64.2 – Beteiligungsgesellschaften und K 64.3 – Treu- hand- und sonstige Fonds, auch Stiftungen tätig sind, werden seit der LSE 2021 neu erfasst. Das bedeutet eine wesentliche Verbesserung der Datenqualität in den VGR, da in diesen Berei- chen zuvor in erster Linie auf Verwaltungsdaten (Umsatzsteuer) zugegriffen wurde. Zusätzlich gab es eine Erweiterung des Erfas- sungsbereichs nach Unternehmensgröße. Die LSE basiert auf den im statistischen Unternehmensre- gister (URS) geführten Einheiten. Bis zum Berichts- jahr 2020 wurden Einheiten erst ab einer bestimm- ten Mindestgröße im URS erfasst und zwar mit entweder mindestens 10 000 Euro Umsatz im Jahr oder mindestens einem unselbständig Beschäftig- ten. Laut EU-Vorgaben fallen diese Schwellen ab dem Berichtsjahr 2021 weg. Die Grundgesamtheit der LSE wird damit um viele Kleinstunternehmen erweitert, was sich auch in den Ergebnissen der VGR niederschlägt. 59 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Die Neuberechnung erfolgte in mehreren Schritten. Nach der Implementierung der LSE
nach Unternehmenskonzept wurde die neue Zeitreihe hinsichtlich Konvergenz mit weiteren vorhandenen Datenquellen analysiert. Das sind in erster Linie die ▶ Umsatzsteuerstatistik und
die ▶ Übernachtungsstatistiken. Im Zuge dieser Analyse hat sich gezeigt, dass das Beherbergungswesen einen größeren Anteil an Einheiten mit abweichenden Wirtschaftsjahren hat, da diese ihre Bilanzen oft nach Saisonen und nicht nach dem Kalenderjahr erstellen. Das führt oft zu Verzerrungen in Jahren mit konjunkturellen Wendepunkten, wenn in Perioden des stärkeren Abschwungs (oder Booms) die falsche (weil bessere oder schlechtere) Wintersaison in der Basisstatistik ausgewiesen ist. Ab 2020 findet in den VGR dazu eine automatisierte Anpassung an das Kalender- jahr über die Umsatzsteuerstatistik statt. In den Jahren davor wurden solche Anpassungen manu- ell anhand der Umsatzsteuer- und der Nächti- gungsstatistik durchgeführt. Zusätzlich wurden die Daten der Leistungs- und Strukturstatistik auch hinsichtlich der korrekten Zuordnung der Produktion nach Erlöspositionen überarbeitet. Dies ist insbesondere in der ÖNACE- Abteilung I 55 – Beherbergung erforderlich, da es hier zwei dominierende Erlöspositionen gibt, einerseits die Beherbergungs-, andererseits die Verpflegungsdienstleistungen. Die Gewichtung der beiden Merkmale ist neben der Realrechnung des Outputs und der Bruttowertschöpfung vor allem für die Verwendungsseite und hier insbesondere für die Konsumausgaben der privaten Haushalte von Bedeutung. Es ist aufgefallen, dass in der LSE in manchen Jahren größere Verschiebungen zwischen diesen beiden Positionen stattfinden, die nicht plausibel erscheinen. In diesem Fall wurden die Beherbergungserlöse dahingehend korrigiert, dass sie mit den Übernachtungszahlen korrelieren, während die Gastroerlöse dahingehend gegen- gebucht wurden, dass die Summe der beiden Erlöscodes der Gesamtproduktion der LSE bzw. der Umsatzsteuerstatistik entspricht. Neuberechnung der Eigen- leistungen im Wohnbau Zur Produktion und damit als Teil des BIP zählt in den VGR gemäß geltender Rechtsgrundlage [3]
auch die Eigenproduktion von Waren privater Haushalte (z. B. Gemüse und Obst im Eigenanbau, selbsterstellte Handwerkserzeugnisse). Ein wichtiger Teil dieser Eigenproduktion umfasst Eigenleistungen im Wohnbau. Die Schätzung der Eigenleistungen im Wohnbau erfolgt in den VGR mittels einer Quote jeweils auf die Wohnbau- investitionen für Ein- und Zweifamilienhäuser und auf die Wohnbauinvestitionen im Zuge von Umbauten bzw. Wohnungsinstandsetzungen. Die Quoten wurden auf Basis einer externen Studie des Market Instituts [4] , die das Bauverhalten von Eigentümer:innen von Eigenheimen erfragte, aktu- alisiert. Dadurch sinkt der Produktionswert bzw. die Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs F 41 – Hochbau in der gesamten Zeitreihe. Anpassungen im Bereich Gastronomie und Beherbergung Im Rahmen der Mid-term-Revision 2024 wurde der Wirtschaftsbereich I – Beherbergung und Gastronomie einer detaillierten Analyse unter- zogen, da der Produktionswert und damit auch die Bruttowertschöpfung deutlich über dem Niveau der Basisstatistiken (Leistungs- und Strukturstatis- tik) lagen. Als Resultat dieser Recherchen erschien es notwendig, die Methode der Zuschätzungen zur Vollständigkeit zu überarbeiten und bisherige Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Produktionswert und der entsprechenden Basis- statistik zu verringern. Die überarbeitete Berech- nung weist in der Folge eine deutlich reduzierte Bruttowertschöpfung des Bereichs Gastronomie und Beherbergung ab dem Jahr 1997 auf. 3 Eurostat (2014): ▶ ESVG 2010. 4 Market Institut (2023): »bauen, wohnen & garten 22«. 60 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Die Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen von Beherbergungsleistungen bestehen zum über- wiegenden Teil aus Vorleistungen für die Erstellung von Pauschalreisen. Der betragsmäßig größte Teil davon stammt von den Reisebüros und Reisever- anstalter:innen (N 79), deren Übernachtungsanteil über die Reiseverkehrsüberleitung und die dort ermittelten Ausgaben für Pauschalreisen errechnet wurde. Die Vorleistungen von Beherbergungsleis- tungen für Geschäftsreisen wurden ermittelt aus den Geschäftsreiseausgaben laut der ▶ Erhebung zu Urlaubs- und Geschäftsreisen (für die Geschäfts- reisen heimischer Unternehmen im Inland) und den Importen sonstiger Geschäftsreisen laut ▶ ZABIL- Erhebung, abzüglich jener Importe, die für die Erstellung von Pauschalreisen verwendet werden. In den VGR-Produktionskonten werden alle Ausgaben für Geschäftsreisen (Fahrtkosten, Beher- bergungskosten, Kilometergelder, Taggelder) in den Vorleistungen berücksichtigt. Sie sind in den »sonstigen Betriebsausgaben« enthalten. Die Neu- berechnungen der Ausgaben für Geschäftsreisen führten somit zu einer Verringerung der gesamt- wirtschaftlichen Vorleistungen und damit zu einer Erhöhung der Bruttowertschöpfung. Aktualisierung von Abschreibungsraten Bisher waren die Länder bei der Ausgestaltung der Berechnungen der Vermögensbilanzen und der daraus resultierenden Abschreibungen in der Wahl der verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsraten relativ frei. Um die europa- weit verwendeten Ansätze zu vereinheitlichen, wurde von Eurostat eine Taskforce namens »fixed assets and estimation of consumption of fixed capital under ESA 2010« (TF FIXCAP) eingesetzt, mit der Aufgabe, die divergierenden Berechnungen zu vereinheitlichen. Die Taskforce hat ein Hand- buch mit verpflichtenden Vorgaben ausgearbeitet, die im Rahmen der aktuellen Revision europaweit umgesetzt werden mussten. Die weiter unten angeführte Neuaufteilung der unterstellten Bankgebühren FISIM (Financial Intermediation Services Indirectly Measured) nach Zinsströmen anstatt nach Output führte dazu, dass nunmehr erheblich mehr FISIM in den Vor- leistungen des ÖNACE-Abschnitts I enthalten ist (Verdoppelung in I 56 – Gastronomie und Ver- vierfachung in I 55 – Beherbergung). Neben den erwähnten Neuerungen kam es zusätzlich zu einer Aufarbeitung der Erlöse aus Pri- vatzimmervermietung. Die Berechnung der Erlöse von Privatquartieren basierte bisher auf einem Nachtigungen-mal-Preis-Ansatz, wobei für die Preisentwicklung der harmonisierte Verbraucher- preisindex (HVPI) herangezogen wurde. Dies war und ist notwendig, da nicht gewerbliche Privatzim- mervermietung nicht von der LSE erfasst wird. Im Rahmen der Revision wurden unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Methode sowohl die Anzahl der Nächtigungen, als auch die verwende- ten Preise adaptiert. Beginnend mit dem Jahr 2021 werden von Eurostat Daten der ▶ »experimental statistics on short-stay accommodation offered via online collaborative economy platforms« zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden im Rahmen der Erstellung der ▶ Tourismus-Satellitenkonten mit den passenden Kategorien aus der Nächti- gungsstatistik verglichen, was gegebenenfalls zu Korrekturen der Nächtigungszahlen führt. Als Preis wird nunmehr anstatt des Durchschnittspreises des HVPI der Durchschnittspreis der ▶ T-Mona- Erhebung (Tourismus-Monitor Austria der Öster- reichwerbung) verwendet, da diese eine höhere Stichprobe in den Tourismus gebieten ausweist. Zusätzlich zu den Anpassungen der Produktions- konten gab es auch eine Aufarbeitung der Vorleis- tungen an Beherbergungsdienstleistungen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Ausgaben zu Geschäfts- reisen im Inland überschätzt waren; sie wurden dementsprechend korrigiert. Die Vorleistungen von Beherbergungsleistungen unterteilen sich in Vor- leistungen für Geschäftsreisen und übrige Vorleis- tungen, die in der LSE unter den Aufwendungen
von bezogenen Dienstleistungen gemeldet werden. 61 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Berechnung für Zweit- und Wochenendwohnungen Im Jahr 2023 lag im Rahmen eines Informations- besuchs durch Eurostat ein Schwerpunkt auf der Prüfung des Wirtschaftsbereichs L – Grundstücks- und Wohnungswesen, bei der Verbesserungs- potential bei der Berechnung der Bruttowertschöp- fung festgestellt wurde. Dies bezog sich auf die Kalkulation der imputierten Mieten bei den Zweit- und Wochenendwohnungen sowie auf die Anzahl der leerstehenden Wohnungen in Österreich,
für die kein Produktionswert, jedoch Vorleistungen unterstellt werden. Statistik Austria hat die fraglichen Punkte sorg- fältig geprüft und die Berechnung so angepasst, dass unterstellte Mieten für Zweit- und Wochen- endwohnungen nicht mehr ganzjährig, sondern nur noch während des Zeitraums unterstellt werden, in dem sie tatsächlich bewohnt werden. Dazu werden Daten der ▶ Reiseverkehrsstatistik zu Übernachtungen von Österreicher:innen in Zweit- und Wochenendwohnungen herangezogen. Da es in Österreich keine bundesweite Erhe- bung über leerstehende Wohnungen gibt, müssen diese aus anderen Quellen abgeleitet werden. In der VGR wurden die leerstehenden Wohnungen auch bisher als Residuum zwischen dem gesam- ten Wohnungsbestand und den Wohnungen mit Haupt- und Nebenwohnsitzen ermittelt. Aufbauend auf den Daten der Gebäude- und Wohnungszäh- lung im Rahmen der Registerzählung 2021 wurden die Leerstände überarbeitet; dazu wurden auch Daten aus dem Leerstandsmonitoring von Inns- bruck mitberücksichtigt. Die Berücksichtigung der Belegungsrate von Zweit- und Wochenendhäusern sowie die Anpas- sungen für leerstehende Wohnungen führten insgesamt zu einem deutlichen Rückgang der Bruttowertschöpfung in der gesamten Zeitreihe. Bei der Schätzung des Kapitalstocks und der Berechnung der Abschreibungen wurden entspre- chend den Empfehlungen der oben erwähnten Taskforce neue Wege beschritten. Durch die Fest- setzung von Abschreibungsraten nach Güterbün- deln war es notwendig, das bisherige Modell neu aufzusetzen. Das bisherige Modell orientierte sich nach der Vermögensklassifikation, wie sie im ESVG 2010 festgelegt ist (Klassifikation nicht-finanzieller Vermögensgüter). Im neuen Modell werden Güter auf detaillierter Ebene (»CPA-Zweisteller«) mit den entsprechenden Abschreibungsraten eingeführt. Zur Berechnung der Abschreibungen wird wei- terhin eine geometrische Abschreibungsfunktion verwendet. Um zu den geometrischen Abschrei- bungsraten zu kommen, werden die von der TF FIXCAP festgesetzten Nutzungsdauern mittels der »declining balance method« transformiert. Bei Gebäuden, die keine Wohngebäude sind, wird eine Nutzungsdauer von 55 Jahren und ein Abschreibungssatz von rund 4 % angenommen. Wohngebäude werden bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 75 Jahren weiterhin mit 2 % abgeschrieben. Bei Straßen und Brücken beträgt der Abschreibungssatz 4 %, wobei eine Nutzungs- dauer von 50 Jahren unterstellt wird. Der Abschrei- bungssatz beim sonstigen Tiefbau ist 3 % bei einer Nutzungsdauer von 60 Jahren. Bei den Fahrzeugen werden für Flugzeuge 10 %, für Züge und Schiffe 8 % und für sonstige Fahrzeuge 20 % als Abschreibungssatz neu festgesetzt. Bei den sonstigen Ausrüstungen werden die Bandbreiten für die Nutzungsdauern, die die TF FIXCAP unter anderem für Datenverarbeitungs- geräte (8–12 Jahre), elektrische Ausrüstungen (12–18 Jahre) und Maschinen (15–25 Jahre) vor- gibt, herangezogen. 62 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Einheiten, bei denen aufgrund der zur Verfü- gung stehenden Verwaltungsquellen eine wirt- schaftliche Aktivität (Umsatzerlöse, Beschäfti- gung) festgestellt werden kann und welche die »alten« Schwellen im URS nicht erreicht haben, neu in das URS aufgenommen und in der Folge von der LSE ab 2021 miterfasst. ● Das URS hat seine Instrumente der technischen Wartung verbessert, was zu einer Erweiterung des Erfassungsbereichs der rechtlichen Einhei- ten in der LSE führte, da etliche Unternehmen neu auf »wirtschaftlich aktiv« gesetzt wurden. Die Aktualisierungen des URS beruhen haupt- sächlich auf der Verwendung der Ergänzungen zur Einkommensteuererklärung bzw. zur Körper- schaftsteuererklärung als neue Datenquellen. Die sich aus der LSE 2021 ergebenden neuen Erkenntnisse zur Vollständigkeit wurden je nach Erfordernis in der Zeitreihe rückwirkend integriert. Für konsistente Zeitreihen wurden die früheren Schätzungen aus dem Mehrwertsteuertest mit
den Aktualisierungen verglichen. In den Fällen,
in denen die früheren Schätzungen aus dem Mehrwertsteuertest unter diesen Aktualisierungen blieben, wurde die entsprechende Differenz hinzu- gefügt. Die neuen Erkenntnisse betrafen fast alle Wirtschaftsbereiche. Neuberechnung der Ausgaben für Geschäftsreisen Zusätzlich zu den beschriebenen Änderungen bei den Ausgaben für Geschäftsreisen im Zuge der Revisionen des Wirtschaftsbereichs I – Beher- bergung und Gastronomie kam es zu weiteren Anpassungen. Auf der Verteilungsseite wurde ein neues Schätzmodell zur Berechnung der zu den Bruttolöhnen und -gehältern zuzurechnenden Aus- gaben für Essen und Getränke auf Geschäftsreisen entwickelt. Nach internen Recherchen wurde es notwendig, die bisherigen Berechnungen noch um die von der Lohnsteuer befreiten Teile der Ent- schädigungen für Geschäftsreisen zu ergänzen. Änderungen bei den Zuschät- zungen zur Vollständigkeit Zuschätzungen zur Vollständigkeit reichen gemäß ESVG 2010 von Anpassungen der Erhe- bungs- und Administrativdaten an die VGR- Konzepte über Korrekturen für statistische Unter- erfassung bis hin zu expliziten Zuschätzungen für schattenwirtschaftliche Aktivitäten. Eine der Methoden zur Gewährleistung der Vollständigkeit der VGR-Berechnungen ist der Mehrwertsteuer- test, welcher die Vollständigkeit legal bestehender Produktionseinheiten in der LSE überprüft. Basis- statistiken sind aus verschiedenen Gründen nie vollständig. Einerseits hängt das mit der Qualität und Rezenz der Register zusammen, andererseits gibt es Meldeverweigerungen der betroffenen Unternehmen oder Schlusstermine für die Auf- arbeitung von Erhebungen, wo aufgrund von Kosten- Nutzen-Überlegungen weitere Anstrengun- gen zur Erreichung von Vollständigkeit unterblei- ben. Der Mehrwertsteuertest wurde im Zuge der Zeitreihenrevision 2024 evaluiert und überarbeitet. Bei dem Test werden die Umsätze laut wirtschafts- statistischen Erhebungen mit den steuerbaren Umsätzen laut ▶ Mehrwertsteuerstatistik geglie- dert nach Wirtschaftstätigkeit (ÖNACE-Zweisteller) und Umsatzschichten verglichen, um festzustellen, ob alle theoretisch zu erhebenden Erhebungsein- heiten auch tatsächlich in den Bereichszählungen bzw. in den Leistungs- und Strukturstatistiken erfasst worden sind. [5]
Mit der Integration der LSE 2021 war zum ersten Mal keine Zuschätzung aufgrund des Mehrwert- steuertests erforderlich, was vor allem auf folgen- de Gründe zurückzuführen ist: ● Das URS musste – wie oben erwähnt – aufgrund der EBS-Verordnung seine Schwelle zur Einbe- ziehung von Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10 000 Euro anpassen. Ab dem Berichtsjahr 2021 werden nun alle rechtlichen 5 Statistik Austria: »Standard-Dokumentation zu den VGR«, S. 76. 63 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 wurden in den VGR umgesetzt und veränderten die Wertschöpfung für die Wirtschaftsbereiche P bis S (Bildung, Gesundheit und Soziales, Freizeit, sonstige Dienstleistungen). Auch in den Aggregaten zur Darstellung der Erwerbstätigkeit wurden die Erkenntnisse aus dem Projekt implementiert und Rückrechnungen bis einschließlich 1995 durchgeführt. Auf die Gesamt- summe des Arbeitnehmerentgeltes und der Erwerbstätigkeit in Form von geleisteten Arbeits- stunden, Beschäftigungsverhältnisse, Personen und Vollzeitäquivalenten hatte diese Implemen- tierung keine signifikanten Auswirkungen. Es kam jedoch zu einer besseren Aufarbeitung der Infor- mationen für jene Wirtschaftsbereiche, in denen die NPO-Einheiten sehr stark vertreten sind. Berücksichtigung privater
Photovoltaikanlagen Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Energieproduktion privater Haushalte durch Photovoltaikanlagen wurde diese Produktions- komponente erstmals in die VGR integriert. Dazu wurden die Daten einer alle zwei Jahre durch- geführten ▶ Zusatzerhebung zum Mikrozensus herangezogen, die den Eigenverbrauch der Haus- halte mit eigenproduziertem Strom abfragte. Diese Mengen wurden mit den durchschnittlichen Marktpreisen für Elektrizität (ohne Netzgebüh- ren und Steuern) bewertet und als Produktion des Wirtschaftsbereichs D – Energieversorgung ausgewiesen. Um die vollständige Produktion der Haushalte abzubilden (und nicht nur den Eigen- verbrauch) wurde jener Teil, den die Haushalte in das öffentliche Netz einspeisen und verkaufen, ebenfalls berücksichtigt. Angenommen wurde ein Eigenverbrauch von 35 %. Für die restliche Produktion der Haushalte wurde unterstellt, dass diese verkauft wird (zu Herstellungspreisen). In Österreich werden für die Einspeisung von Strom von den Haushalten keine Netzgebühren verlangt, die als Vorleistungen zu verbuchen wären. Die von Diese Daten sind in keiner Datenquelle explizit ver- fügbar und werden anhand eines neu entwickel- ten Schätzmodelles berechnet. Datengrundlage bilden hier die Informationen zu Geschäftsreisen (Tagesreisen und Reisen mit Übernachtungen im Inland und im Ausland) aus den freiwilligen vierteljährlichen Stichprobenerhebungen von Statistik Austria zu den ▶ Reisegewohnheiten der österreichischen Bevölkerung und die maxima- len steuerfreien Beträge für Taggelder aus dem Einkommensteuergesetz. Weitere Ursachen für Revisionen Die vorangehend dargestellten Ursachen für
die Revisionen der Zeitreihe erklären einen großen Teil der Änderungen des Bruttoinlandsprodukts
im Vergleich zu bisherigen Publikationen. Daneben wurden noch weitere Änderungen in kleinerem Umfang bzw. nicht die ganze Zeitreihe betreffend integriert. Sie alle haben zum Ziel, bisherige Daten- quellen zu ergänzen, darauf aufbauende methodi- sche Verbesserungen zu implementieren und/oder geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Integration der Ergebnisse
des NPO-Satellitenkontos Statistik Austria hat erstmals die Wirtschafts- leistung, die Beschäftigung und Ehrenamtlich- keit des gesamten Nonprofit-Bereichs in einem eigenen Satellitenkonto erfasst und im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) einen Bericht zu den Jahren 2018 –2021 erstellt. Im Zuge dessen wurde eine freiwillige Erhebung durch- geführt, welche die Berichtsjahre 2019 und 2020 umfasste. [6] Die Ergebnisse des Satellitenkontos 6 Grabner-Trieb / Orsolic (2023): ▶ »Satellitenkonto für den Nonprofit-Bereich in Österreich«. 64 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 den Unternehmen als Vorleistung verbucht. Bisher wurde die FISIM auf die Vorleistungen der einzelnen Wirtschaftsbereiche anhand der jeweiligen Produk- tionswerte aufgeteilt. Durch die Ausweitung des Erhebungsbereichs der Leistungs- und Struktur- statistik ab dem Berichtsjahr 2021 und damit weitgehender Abdeckung aller Wirtschaftsbereiche war es möglich, die FISIM anhand der in der LSE erhobenen Zinszahlungen der Unternehmen zu verteilen. Dadurch kommt es zu Verschiebungen der Vorleistungen und damit der Bruttowert- schöpfung zwischen den Wirtschaftsbereichen; insgesamt bleibt die Bruttowertschöpfung durch die Neuverteilung der FISIM jedoch unverändert. Sektorwechsler Im Rahmen der Benchmarkrevision kam es auch zu Reklassifizierungen einiger Einheiten bezüglich ihrer Zuordnung zu institutionellen Sektoren, konkret von S.11 (nichtfinanzielle Kapital gesellschaften) in S.13 (Staat). Aus Konsis- tenzgründen war es dabei notwendig, die Einhei- ten in der gesamten Zeitreihe in den Sektor Staat
zu integ rieren. Reklassifizierungen von S.13 in
S.11 gab es in dieser Revision keine. Die wichtigsten Sektorwechsler sind: ● Verkehrsverbünde: Reklassifikation von S.11 (nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften) zum Sektor S.1312 ( Länder ohne Sozialversiche- rung). Eine Ausnahme bildet der Verkehrsver- bund Oberösterreich, da dieser schon vorher in S.1312 klassifiziert war. Die Gründe für die Umklassifizierung liegen u. a. darin, dass Ver- kehrsverbünde in erster Linie Leistungen für Passagiertransportunternehmen erbringen und dass ihre Einnahmen hauptsächlich aus öffent- lichen Transferleistungen bestehen. ● Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG):
Die Umklassifizierung zu S.1311 (Bund) erfolg- te, weil die Aufgabe der OeMAG vor allem in einer Verteilungsfunktion liegt. So ist sie verant- wortlich für die Abwicklung von Förderungen den privaten Haushalten getätigten Investitionen in private Photovoltaikanlagen werden ebenfalls in den Bereich D – Energieversorgung zugeschätzt. Als Quelle dient hier die jährliche ▶ Marktstatistik des Umweltministeriums für innovative Energie- technologien. Die Berücksichtigung privater Photo- voltaikanlagen in den VGR startet im Berichtsjahr 2016 und erhöht entsprechend der realwirtschaftli- chen Relevanz im weiteren Zeitverlauf zunehmend das Bruttoinlandsprodukt. Anpassungen bei der Berechnung
der Transaktionskosten Transaktionskosten sind in den VGR Kosten,
die abseits vom Kaufpreis beim Eigentumsübertrag von Wohnungen und anderen Bauten (z. B. Straßen, Bürogebäude, Einkaufszentren, Sportstadien) anfallen (Steuern, Notar:innen- und Makler:innen- gebühren etc.). In einer Evaluierung der bisherigen methodischen Herangehensweise stellte sich heraus, dass die bisherigen Transaktions kosten tendenziell zu niedrig bemessen wurden. Die Über arbeitung der Transaktionskosten führte zu einer Erhöhung der Bruttoanlageinvestitionen im Vergleich mit früheren Berechnungen. Auf der Entstehungsseite wurden die Vorleistungen um den gleichen Betrag gesenkt. Neuaufteilung der unterstellten Bankgebühren (FISIM) Die unterstellten Bankgebühren FISIM ( Financial Intermediation Services Indirectly Measured) sind Teil der Produktion im Bankenbereich. Sie bezeichnen die indirekten Entgelte, die Banken aus dem Kredit- und Einlagengeschäft erzielen. Diese Entgelte werden nicht direkt durch Gebühren, sondern durch die Differenz zwischen den Zinsen auf Einlagen und Kredite generiert. Die produzierte FISIM aus dem Bankensektor wird einerseits bei den Haushalten als Konsum und andererseits bei 65 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Berichtsjahr 2020 zu einem gegenüber der Vorjahres publikation niedrigeren Bruttoinlands- produkt. Bei den Differenzen ab 2021 gilt es zu beachten, dass die aktuellen Ergebnisse zusätzlich den standardmäßigen Revisionen der VGR-Jahres- rechnung unterworfen sind. Dabei handelt es sich erneuerbarer Energien. Die Umklassifizierung erfolgte rückwirkend bis ins Gründungsjahr
der OeMAG, 2006. ● Krankenhaus Errichtungs- und Vermietungs- GmbH (LKV): Sie wurde für die gesamte Zeit- reihe zu S.13 (Staat) umklassifiziert. Auswirkungen
der Revision Die Auswirkungen der genannten Revisions- punkte sind in der ▶ Tabelle exemplarisch für
die Berichtsjahre 2015 –2022 angeführt. Unter den Punkt »sonstige« fallen beispielsweise Revisionen bei den Gütersteuern und -subventionen oder Sektorwechsler. Die Jahre 2015 –2022 wurden gewählt, weil die Jahre davor nicht mehr zur Gänze abgegrenzt werden können. Es gilt zu beachten, dass der Anteil einzelner Revisionspunkte im Zeitverlauf unterschiedliche Gewichtungen aufweisen kann
und dass eindeutige Abgrenzungen in weiter zurück- liegenden Jahren zunehmend schwierig werden. Alle angeführten und kleinere darüberhinaus- gehende Revisionen führten in Summe bis inkl. Tabelle Revisionen in den Berichtsjahren 2015 bis 2022 nach Komponenten laufende Preise, in Mio. Euro Revisionskomponente 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 BIP lt. Publikation 2023 344 269 357 608 369 362 385 274 397 147 380 888 405 241 447 218 Erweiterter Erfassungsbereich LSE 520 447 481 455 346 576 558 381 Vollständigkeit 261 357 859 838 1 347 1 684 1 776 2 081 Gastronomie und Beherbergung −3 403 −3 603 −3 718 −3 931 − 4 148 −3 257 −3 329 −3 874 Geschäftsreisen 1 038 1 075 1 037 914 1 037 816 1 054 1 423 Transaktionskosten 286 315 230 250 364 389 722 629 Eigenleistungen Bau − 662 − 633 − 642 − 614 −790 − 901 −1 220 −1 248 Photovoltaik . 20 26 40 68 110 223 307 Zweit- und Wochenendwohnungen −1 309 −1 382 −1 522 −1 597 −1 667 −1 697 −1 725 −1 809 NPO-Satellitenkonto −313 − 404 −374 −240 −206 −296 −312 −241 Abschreibungsraten 685 718 657 636 683 670 701 800 Sonstige1 712 1 147 900 1 208 1 524 1 336 2 542 2 341 BIP lt. Publikation 2024 342 084 355 666 367 295 383 234 395 707 380 318 406 232 448 007 Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.

  1. 2021 und 2022 inkl. Routine-Revision. Grafik 1 Vergleich der realen Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts
    vor und nach der Generalrevision in Prozent –8 –6 –4 –2 0 2 4 6 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Nach Revision Vor Revision Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. 66 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Entstehung Die rückläufige Entwicklung betraf den Produk- tionsbereich (–2,4 %), ebenso wie die Dienstleis- tungen (–0,6 %) und die Land- und Forstwirtschaft (–2,7 %). Innerhalb des Produktionsbereichs zeich- neten der Bau mit einem Minus von 7,5 % und die Herstellung von Waren (inkl. Bergbau) mit einem Minus von 2,3 % hauptverantwortlich für die negative Entwicklung. Die Dienstleistungen erwie- sen sich demgegenüber als verhältnismäßig stabil. Der insgesamt leichte Rückgang war vor allem auf die negative Entwicklung des Handels (–5,7 %) zurückzuführen. Zwar verzeichnete auch die Finanz- und Versicherungsbranche deutliche Rückgänge (–8,1 %); allerdings war deren Anteil an der gesamten Wertschöpfung im Dienstleistungs- bereich geringer (7 %) als jener des Handels (16 %). Gedämpft wurde die negative Entwicklung im Wesentlichen um den Einbau der vorläufigen Ergebnisse der Input-Output-Rechnung für 2021 und die Substitution der ▶ Konjunktur statistik durch Daten der LSE für 2022. Hinsichtlich der Änderungen der realen Wachstumsraten des Brutto inlandsprodukts kann festgehalten werden, dass die Revisionen den konjunkturellen Verlauf nicht maßgeblich beeinflusst haben. ▶ Grafik 1 Entwicklung
    der Wirtschaft 2023 Nach der starken wirtschaftlichen Aufholphase 2021 und 2022 infolge der Coronapandemie verzeichnete die österreichische Wirtschaft 2023 erneut einen Rückgang. Während das reale BIP
    im Jahr 2021 mit 4,8 % und im Jahr 2022 mit 5,3 % noch kräftig wuchs, sank es im Jahr 2023 um 1,0 %. Grafik 2 Struktur und Entwicklung der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen 2023 in Prozent Bergbau; Herstellung von Waren; Energie-, Wasserversorgung; Abfallentsorgung 21,4 Handel 11,6 Bau 6,7 Verkehr 5,3 5,3 3,9 3,9 Sonstige wirtscha/f_tliche Dienstleistungen 10,0 Grundstücks- u. Wohnungswesen 9,8 Beherbergung u. Gastronomie Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Information u. Kommunikation Erziehung u. Unterricht; Gesundheits- u. Sozialwesen; Öffentliche Verwaltung 18,1 −8,0 bis −4,0 > −8,0 > 4,0 −4,0 bis 0,0 0,0 bis 4,0 −0,8 −0,7 −2,7 −2,5−5,7 −7,5 −8,1 2,2 5,4 3,0 0,5 1,4 2,6 2,6 Sonstige Dienstleistungen Land- u. Forstwirtscha/f_t, Fischerei 4,7 Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. – Flächen repräsentieren Anteil an der Bruttowertschöpfung. – Prozentangaben sind Wachstumsraten. 67 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 der Dienstleistungen unter anderem durch das Wachstum in Gastronomie und Beherbergung (+5,4 %) sowie im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich (+2,1 %). ▶ Grafik 2 Verwendung Die verwendungsseitigen Hauptfaktoren für den BIP-Rückgang im Jahr 2023 waren die Entwicklun- gen der Bruttoinvestitionen (–13,0 %) sowie der Exporte (–0,4 %) und Importe (– 4,6 %). Der Rückgang der Bruttoinvestitionen lässt sich vor allem durch die negative Entwicklung der Bauinvestitionen erklären (Wohnbau: –11,9 %, sonstige Bauten: –6,4 %). Die Fahrzeuginvestitionen wuchsen demgegenüber um 17,2 %. Der Konsum stagnierte (±0,0 %), wobei mit Ausnahme des Konsums privater Haushalte (–0,7 %) alle Konsumausgaben zunahmen. Die Konsumaus- gaben des Staates stiegen um 1,2 %, der Konsum privater Organisationen ohne Erwerbszweck (NPOs) sogar um 5,8 %. ▶ Grafik 3 Grafik 3 Struktur und Entwicklung des verwendungsseitigen BIP 2023
    in Prozent −0,4 −4,6 1 2 −0,7 −13,0 5,8 0,5 2,5 Konsumausgaben der privaten Haushalte Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck Konsumausgaben des Staates für den Kollektivverbrauch Bruttoinvestitionen (inkl. Lagerveränderung) Außenbeitrag (1 Exporte / 2 Importe) 49,8 2,2 13,4 7,4 25,4 2,1 Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. – Flächen repräsentieren Anteil am BIP . – Prozent angaben sind Wachstumsraten. – Statistische Differenz ist nicht abgebildet, diese liegt bei –0,2 % des BIP . Grafik 4 Struktur und Entwicklung des verteilungsseitigen BIP 2023 49,6 %

Abschreibungen 54,9 29,9 99,4

Sozialbeiträge der Arbeitnehmer:innen Nettolöhne und -gehälter Bruttobetriebsüberschuss und Selbständigeneinkommen in Mrd. Euro: gesamt 184,1 Produktions- u. Importabgaben minus Subventionen: gesamt 54,3 Mrd. Euro Arbeitnehmerentgelt in Mrd. Euro: gesamt 234,8 Lohnsteuer Sozialbeiträge der Arbeitgeber:innen 138,6 29,0 27,2 40,0 38,9 % 11,5 % BIP 2023: 473,2 Mrd. Euro Betriebsüberschuss netto Selbständigeneinkommen netto Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. – Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen. 68 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Verteilung Das nominelle Arbeitnehmerentgelt wuchs im Jahr 2023 um 8,0 %. Im selben Zeitraum nahmen die geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitneh- mer:innen um 1,4 % zu. Für die Nettolöhne und -gehälter je geleistete Arbeitsstunde ergibt sich daraus inflationsbereinigt ein Minus von 0,3 %. Bruttobetriebsüberschuss und Selbständigen- einkommen zu laufenden Preisen stiegen im Jahr 2023 insgesamt um 1,9 %. Die geleisteten Arbeits- stunden der Selbständigen sanken um 1,3 %, allerdings ging die Anzahl an Selbständigen im gleichen Zeitraum ebenfalls zurück (–1,4 %). Die Anzahl der Arbeitnehmer:innen nahm demgegen- über um 1,1 % zu. ▶ Grafik 4 Literaturverzeichnis Bachleitner, I. / Kupka, C. / Murlasits-Freund, H. / Teller, C. / Zach, S. (Wien 2023): » ▶ Leistungs- und Strukturstatistik 2021; Konzeptionelle Änderungen«, in: Statistik Austria: »Statistische Nachrichten« 05/2023, S. 408 – 418. Market Institut (Linz 2023): »bauen, wohnen & garten 22; Schwerpunktthema: Allgemeine Bautrends und Entwicklungen; Studie unter Häuselbauern und Generalsanierern«. Statistik Austria (Bearbeitungsstand 29.07.2016): » ▶ Standard-Dokumentation Metainformationen (Definitionen, Erläuterungen, Methoden,
Qualität) zu den Volkswirtschaftlichen Gesamt rechnungen VGR Jahresrechnung«. Internationale Entwicklung Im EU-Vergleich erweist sich der Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung als über- durchschnittlich hoch. Insgesamt ist das BIP der EU-27 mit 0,4 % leicht gewachsen. Stärkere Rück- gänge als Österreich verzeichneten etwa Irland (–5,5 %), Estland (–3,0 %) oder Finnland (–1,2 %). Auch die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023 mit –0,3 % leicht rückläufig. Am anderen Ende der Skala mit überdurchschnittlich hohen Wachstums- raten standen Malta (+7,5 %), Kroatien (+3,1 %) sowie Spanien (+2,7 %) und Portugal (+2,5 %). ▶ Grafik 5 Grafik 5 Österreichs Wirtschaftsentwicklung
im EU-Vergleich 2023 in Prozent Malta Spanien Dänemark Zypern Portugal Rumänien Slowenien Griechenland Bulgarien Slowakei Belgien Frankreich Italien Litauen Niederlande Polen Tschechien Deutschland Schweden Ungarn Österreich Luxemburg Finnland Estland Irland 7,5 3,1 2,7 2,5 2,5 2,5 2,4 2,1 2,0 1,8 1,7 1,6 1,4 0,9 0,7 0,3 0,1 0,1 – 0,1 – 0,3 – 0,3 – 0,9 – 1,0 – 1,1 – 1,2 – 3,0 – 5,5 Q: Eurostat-Datenbank. – Stand 17.10.2024. 69 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Glossar Arbeitnehmerentgelt  Das Arbeitnehmerent­ gelt umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem:einer Arbeitgeber:in an einen:eine Arbeitnehmer:in erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem:dieser in einem Darstellungszeitraum geleistete Arbeit. Das Arbeitnehmerentgelt umfasst die Bestandteile: a) Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geld­ leistungen und in Form von Sachleistungen; b) tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber:innen. Betriebsüberschuss  Unter Betriebsüber­ schuss (operating surplus) wird der Überschuss (oder auch das Defizit) verstanden, den die Produktionseinheit aus ihren Produktionstätig­ keiten erwirtschaftet vor Zinsen, Pachten und sonstigen Zahlungen, die die Einheit auf von ihr aufgenommene finanzielle Aktiva oder von ihr gepachtete natürliche Ressourcen leistet bzw. aus ihr gehörenden finanziellen Aktiva oder natürlichen Ressourcen empfängt. Bruttoanlageinvestitionen  Sie umfassen gemäß ESVG den Erwerb abzüglich der Ver­ äußerungen von Anlagegütern (produzierte Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden) durch gebietsansässige Produzent:innen innerhalb einer bestimmten Periode zuzüglich gewisser Werterhöhungen an nichtproduzierten Vermögensgütern durch produktive Tätigkeiten von Produzent:innen oder institutionellen Einheiten. Bruttoinlandsprodukt  Das BIP misst die ­Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland nach Abzug der Vorleistungen und ­ergibt sich aus der Summe der Beiträge der einzelnen Wirtschaftsbereiche, bereinigt um den Saldo aus Gütersteuern minus Gütersub­ ventionen. Es lässt sich aber auch als Summe der Endverwendungskategorien, abzüglich der Im­ porte oder als Summe aus Arbeitnehmerentgelt, Betriebsüberschuss/Selbständigeneinkommen und Abschreibungen plus Produktions- und ­Importabgaben minus Subventionen darstellen. Bruttoinvestitionen  Zu den Bruttoinvestitio­ nen gehören die Bruttoanlageinvestitionen, die Vorratsveränderungen und der Nettozugang an Wertsachen. Die Nettoinvestitionen ergeben sich durch Abzug der Abschreibungen von den Bruttoinvestitionen. Bruttowertschöpfung  Die Bruttowertschöp­ fung ergibt sich aus dem Produktionswert minus Vorleistungen (= fremdbezogene Güter und Dienste, die im Leistungsprozess verbraucht ­werden) und einschließlich von ­Abschreibungen. ESVG  Das Europäische System Volkswirtschaft­ licher Gesamtrechnungen (ESVG) ist ein inter­ national vereinheitlichtes Rechnungssystem, das systematisch und detailliert eine Volkswirt­ schaft (Region, Land, Ländergruppe) mit ihren wesentlichen Merkmalen und den Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften beschreibt. Harmonisierter Verbraucherpreisindex  Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird monatlich ­verlautbart und zeigt das Ausmaß der Teuerung, das die Endverbraucher:innen trifft. Von einem Basisjahr ausgehend, dessen durchschnittliches Preisniveau gleich 100 gesetzt wird, gibt der jeweilige monatliche Indexwert an, um wieviel Prozent sich die Preise im Durchschnitt gegen­ über dem Basiszeitraum verändert haben. Der HVPI ist ein nach EU-Standards berechneter Verbraucherpreisindex, der damit eine inter­ nationale Vergleichbarkeit erlaubt. Zwischen HVPI und VPI gibt es einige Gewichtungsunter­ schiede. Beispielsweise werden beim HVPI Aus­ gaben von ausländischen Tourist:innen im Land berücksichtigt. Für den HVPI wird außerdem jährlich eine grund­sätzlich neue ­Gewichtung auf Basis der aktuellsten Konsumwerte der Volks­ wirtschaftlichen Gesamtrechnungen erstellt.