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Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Hauptursachen
der Revision
Umstellung der Leistungs-
und Strukturstatistik
Die Umstellung der LSE als eine der zentralen
Datenquellen der VGR bildet den eigentlichen
Anlass zur Zeitreihenrevision 2024. Aufgrund
neuer gesetzlicher Grundlagen auf europäischer
Ebene wurde die LSE ab dem Berichtsjahr 2021
wesentlich verändert. Die Änderungen in der LSE
im Berichtsjahr 2021 haben maßgeblichen Einfluss
auf die Ergebnisse der VGR. Es war daher notwen-
dig – um Zeitreihenbrüche zu vermeiden –, die
Wertschöpfung über alle Wirtschaftsbereiche für
die ganze Zeitreihe ab 1995 neu zu berechnen.
Ein wesentlicher Unterschied ist die Änderung
der Erhebungseinheit. Ein Unternehmen kann
einen oder mehrere Betriebe in unterschiedlichen
Wirtschaftsbereichen haben. Bis zum Berichts-
jahr 2020 bildete die Betriebsebene die Berech-
nungsgrundlage in den VGR. Auf dieser Ebene
flossen Daten zu Produktion, Vorleistungen und
Investitionen der einzelnen Wirtschaftsbereiche in
die Berechnungen ein. Seit der LSE 2021 fällt die
Betriebsebene aber weg. Die Daten werden nun
nur noch auf Unternehmensebene erfasst. Das
Unternehmen wird damit mit allen seinen (vorma-
ligen) Betrieben zur Gänze dem Wirtschaftsbereich
zugeordnet, in dem es den größten Teil seiner
Wertschöpfung erwirtschaftet. Dadurch kommt
es zu Verschiebungen zwischen den Wirtschafts-
bereichen. War etwa ein zuvor erhobener Betrieb
in der Produktion pharmazeutischer Produkte
tätig, aber Teil eines Unternehmens, das haupt-
sächlich Großhandel betrieb, so wird die Wert-
schöpfung dieses Betriebs nach der Revision nicht
mehr dem Wirtschaftsbereich C – Herstellung
von Waren zugeordnet, sondern dem Wirtschafts-
bereich G – Handel. Zwischen den Wirtschafts-
bereichen ergeben sich auf diese Weise teils
größere Verschiebungen. Insgesamt ändert sich
die Wertschöpfung in Österreich dadurch aller-
dings nicht. Die aus der LSE 2021 resultierenden
Verschiebungen müssen aus Konsistenzgründen
bis 1995 zurück implementiert werden.
Eine weitere, die VGR betreffende Neuerung im
Zuge der Umstellung der LSE betrifft die Erweite-
rung des Erhebungsbereichs. Unternehmen, die
in den Wirtschaftsbereichen P – Erziehung und
Unterricht, Q – Gesundheit und Sozialwesen,
R – Kunst, Unterhaltung und Erholung und
S 96 – Erbringung von sonstigen überwiegend
persönlichen Dienstleistungen sowie K 64.2 –
Beteiligungsgesellschaften und K 64.3 – Treu-
hand- und sonstige Fonds, auch Stiftungen
tätig sind, werden seit der LSE 2021 neu erfasst.
Das bedeutet eine wesentliche Verbesserung
der Datenqualität in den VGR, da in diesen Berei-
chen zuvor in erster Linie auf Verwaltungsdaten
(Umsatzsteuer) zugegriffen wurde.
Zusätzlich gab es eine Erweiterung des Erfas-
sungsbereichs nach Unternehmensgröße. Die LSE
basiert auf den im statistischen Unternehmensre-
gister (URS) geführten Einheiten. Bis zum Berichts-
jahr 2020 wurden Einheiten erst ab einer bestimm-
ten Mindestgröße im URS erfasst und zwar mit
entweder mindestens 10 000 Euro Umsatz im Jahr
oder mindestens einem unselbständig Beschäftig-
ten. Laut EU-Vorgaben fallen diese Schwellen ab
dem Berichtsjahr 2021 weg. Die Grundgesamtheit
der LSE wird damit um viele Kleinstunternehmen
erweitert, was sich auch in den Ergebnissen der
VGR niederschlägt.
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Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Die Neuberechnung erfolgte in mehreren
Schritten. Nach der Implementierung der LSE
nach Unternehmenskonzept wurde die neue
Zeitreihe hinsichtlich Konvergenz mit weiteren
vorhandenen Datenquellen analysiert. Das sind
in erster Linie die ▶ Umsatzsteuerstatistik und
die ▶ Übernachtungsstatistiken.
Im Zuge dieser Analyse hat sich gezeigt, dass
das Beherbergungswesen einen größeren Anteil
an Einheiten mit abweichenden Wirtschaftsjahren
hat, da diese ihre Bilanzen oft nach Saisonen und
nicht nach dem Kalenderjahr erstellen. Das führt
oft zu Verzerrungen in Jahren mit konjunkturellen
Wendepunkten, wenn in Perioden des stärkeren
Abschwungs (oder Booms) die falsche (weil bessere
oder schlechtere) Wintersaison in der Basisstatistik
ausgewiesen ist. Ab 2020 findet in den VGR dazu
eine automatisierte Anpassung an das Kalender-
jahr über die Umsatzsteuerstatistik statt. In den
Jahren davor wurden solche Anpassungen manu-
ell anhand der Umsatzsteuer- und der Nächti-
gungsstatistik durchgeführt.
Zusätzlich wurden die Daten der Leistungs- und
Strukturstatistik auch hinsichtlich der korrekten
Zuordnung der Produktion nach Erlöspositionen
überarbeitet. Dies ist insbesondere in der ÖNACE-
Abteilung I 55 – Beherbergung erforderlich, da
es hier zwei dominierende Erlöspositionen gibt,
einerseits die Beherbergungs-, andererseits die
Verpflegungsdienstleistungen. Die Gewichtung der
beiden Merkmale ist neben der Realrechnung des
Outputs und der Bruttowertschöpfung vor allem
für die Verwendungsseite und hier insbesondere
für die Konsumausgaben der privaten Haushalte
von Bedeutung. Es ist aufgefallen, dass in der
LSE in manchen Jahren größere Verschiebungen
zwischen diesen beiden Positionen stattfinden, die
nicht plausibel erscheinen. In diesem Fall wurden
die Beherbergungserlöse dahingehend korrigiert,
dass sie mit den Übernachtungszahlen korrelieren,
während die Gastroerlöse dahingehend gegen-
gebucht wurden, dass die Summe der beiden
Erlöscodes der Gesamtproduktion der LSE bzw.
der Umsatzsteuerstatistik entspricht.
Neuberechnung der Eigen-
leistungen im Wohnbau
Zur Produktion und damit als Teil des BIP zählt
in den VGR gemäß geltender Rechtsgrundlage [3]
auch die Eigenproduktion von Waren privater
Haushalte (z. B. Gemüse und Obst im Eigenanbau,
selbsterstellte Handwerkserzeugnisse). Ein
wichtiger Teil dieser Eigenproduktion umfasst
Eigenleistungen im Wohnbau. Die Schätzung der
Eigenleistungen im Wohnbau erfolgt in den VGR
mittels einer Quote jeweils auf die Wohnbau-
investitionen für Ein- und Zweifamilienhäuser
und auf die Wohnbauinvestitionen im Zuge von
Umbauten bzw. Wohnungsinstandsetzungen. Die
Quoten wurden auf Basis einer externen Studie
des Market Instituts [4] , die das Bauverhalten von
Eigentümer:innen von Eigenheimen erfragte, aktu-
alisiert. Dadurch sinkt der Produktionswert bzw.
die Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs
F 41 – Hochbau in der gesamten Zeitreihe.
Anpassungen im Bereich
Gastronomie und Beherbergung
Im Rahmen der Mid-term-Revision 2024 wurde
der Wirtschaftsbereich I – Beherbergung und
Gastronomie einer detaillierten Analyse unter-
zogen, da der Produktionswert und damit auch die
Bruttowertschöpfung deutlich über dem Niveau
der Basisstatistiken (Leistungs- und Strukturstatis-
tik) lagen. Als Resultat dieser Recherchen erschien
es notwendig, die Methode der Zuschätzungen
zur Vollständigkeit zu überarbeiten und bisherige
Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen
Produktionswert und der entsprechenden Basis-
statistik zu verringern. Die überarbeitete Berech-
nung weist in der Folge eine deutlich reduzierte
Bruttowertschöpfung des Bereichs Gastronomie
und Beherbergung ab dem Jahr 1997 auf.
3 Eurostat (2014): ▶ ESVG 2010.
4 Market Institut (2023): »bauen, wohnen & garten 22«.
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Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Die Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen
von Beherbergungsleistungen bestehen zum über-
wiegenden Teil aus Vorleistungen für die Erstellung
von Pauschalreisen. Der betragsmäßig größte Teil
davon stammt von den Reisebüros und Reisever-
anstalter:innen (N 79), deren Übernachtungsanteil
über die Reiseverkehrsüberleitung und die dort
ermittelten Ausgaben für Pauschalreisen errechnet
wurde. Die Vorleistungen von Beherbergungsleis-
tungen für Geschäftsreisen wurden ermittelt aus
den Geschäftsreiseausgaben laut der ▶ Erhebung
zu Urlaubs- und Geschäftsreisen (für die Geschäfts-
reisen heimischer Unternehmen im Inland) und den
Importen sonstiger Geschäftsreisen laut ▶ ZABIL-
Erhebung, abzüglich jener Importe, die für die
Erstellung von Pauschalreisen verwendet werden.
In den VGR-Produktionskonten werden alle
Ausgaben für Geschäftsreisen (Fahrtkosten, Beher-
bergungskosten, Kilometergelder, Taggelder) in
den Vorleistungen berücksichtigt. Sie sind in den
»sonstigen Betriebsausgaben« enthalten. Die Neu-
berechnungen der Ausgaben für Geschäftsreisen
führten somit zu einer Verringerung der gesamt-
wirtschaftlichen Vorleistungen und damit zu einer
Erhöhung der Bruttowertschöpfung.
Aktualisierung von
Abschreibungsraten
Bisher waren die Länder bei der Ausgestaltung
der Berechnungen der Vermögensbilanzen und
der daraus resultierenden Abschreibungen in
der Wahl der verwendeten Nutzungsdauern und
Abschreibungsraten relativ frei. Um die europa-
weit verwendeten Ansätze zu vereinheitlichen,
wurde von Eurostat eine Taskforce namens »fixed
assets and estimation of consumption of fixed
capital under ESA 2010« (TF FIXCAP) eingesetzt,
mit der Aufgabe, die divergierenden Berechnungen
zu vereinheitlichen. Die Taskforce hat ein Hand-
buch mit verpflichtenden Vorgaben ausgearbeitet,
die im Rahmen der aktuellen Revision europaweit
umgesetzt werden mussten.
Die weiter unten angeführte Neuaufteilung
der unterstellten Bankgebühren FISIM (Financial
Intermediation Services Indirectly Measured) nach
Zinsströmen anstatt nach Output führte dazu,
dass nunmehr erheblich mehr FISIM in den Vor-
leistungen des ÖNACE-Abschnitts I enthalten ist
(Verdoppelung in I 56 – Gastronomie und Ver-
vierfachung in I 55 – Beherbergung).
Neben den erwähnten Neuerungen kam es
zusätzlich zu einer Aufarbeitung der Erlöse aus Pri-
vatzimmervermietung. Die Berechnung der Erlöse
von Privatquartieren basierte bisher auf einem
Nachtigungen-mal-Preis-Ansatz, wobei für die
Preisentwicklung der harmonisierte Verbraucher-
preisindex (HVPI) herangezogen wurde. Dies war
und ist notwendig, da nicht gewerbliche Privatzim-
mervermietung nicht von der LSE erfasst wird. Im
Rahmen der Revision wurden unter grundsätzlicher
Beibehaltung der bisherigen Methode sowohl die
Anzahl der Nächtigungen, als auch die verwende-
ten Preise adaptiert. Beginnend mit dem Jahr 2021
werden von Eurostat Daten der ▶ »experimental
statistics on short-stay accommodation offered
via online collaborative economy platforms« zur
Verfügung gestellt. Diese Daten werden im Rahmen
der Erstellung der ▶ Tourismus-Satellitenkonten
mit den passenden Kategorien aus der Nächti-
gungsstatistik verglichen, was gegebenenfalls zu
Korrekturen der Nächtigungszahlen führt. Als Preis
wird nunmehr anstatt des Durchschnittspreises
des HVPI der Durchschnittspreis der ▶ T-Mona-
Erhebung (Tourismus-Monitor Austria der Öster-
reichwerbung) verwendet, da diese eine höhere
Stichprobe in den Tourismus gebieten ausweist.
Zusätzlich zu den Anpassungen der Produktions-
konten gab es auch eine Aufarbeitung der Vorleis-
tungen an Beherbergungsdienstleistungen. Dabei
hat sich gezeigt, dass die Ausgaben zu Geschäfts-
reisen im Inland überschätzt waren; sie wurden
dementsprechend korrigiert. Die Vorleistungen von
Beherbergungsleistungen unterteilen sich in Vor-
leistungen für Geschäftsreisen und übrige Vorleis-
tungen, die in der LSE unter den Aufwendungen
von bezogenen Dienstleistungen gemeldet werden.
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Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Berechnung für Zweit- und
Wochenendwohnungen
Im Jahr 2023 lag im Rahmen eines Informations-
besuchs durch Eurostat ein Schwerpunkt auf der
Prüfung des Wirtschaftsbereichs L – Grundstücks-
und Wohnungswesen, bei der Verbesserungs-
potential bei der Berechnung der Bruttowertschöp-
fung festgestellt wurde. Dies bezog sich auf die
Kalkulation der imputierten Mieten bei den Zweit-
und Wochenendwohnungen sowie auf die Anzahl
der leerstehenden Wohnungen in Österreich,
für die kein Produktionswert, jedoch Vorleistungen
unterstellt werden.
Statistik Austria hat die fraglichen Punkte sorg-
fältig geprüft und die Berechnung so angepasst,
dass unterstellte Mieten für Zweit- und Wochen-
endwohnungen nicht mehr ganzjährig, sondern
nur noch während des Zeitraums unterstellt
werden, in dem sie tatsächlich bewohnt werden.
Dazu werden Daten der ▶ Reiseverkehrsstatistik
zu Übernachtungen von Österreicher:innen in
Zweit- und Wochenendwohnungen herangezogen.
Da es in Österreich keine bundesweite Erhe-
bung über leerstehende Wohnungen gibt, müssen
diese aus anderen Quellen abgeleitet werden. In
der VGR wurden die leerstehenden Wohnungen
auch bisher als Residuum zwischen dem gesam-
ten Wohnungsbestand und den Wohnungen mit
Haupt- und Nebenwohnsitzen ermittelt. Aufbauend
auf den Daten der Gebäude- und Wohnungszäh-
lung im Rahmen der Registerzählung 2021 wurden
die Leerstände überarbeitet; dazu wurden auch
Daten aus dem Leerstandsmonitoring von Inns-
bruck mitberücksichtigt.
Die Berücksichtigung der Belegungsrate von
Zweit- und Wochenendhäusern sowie die Anpas-
sungen für leerstehende Wohnungen führten
insgesamt zu einem deutlichen Rückgang der
Bruttowertschöpfung in der gesamten Zeitreihe.
Bei der Schätzung des Kapitalstocks und der
Berechnung der Abschreibungen wurden entspre-
chend den Empfehlungen der oben erwähnten
Taskforce neue Wege beschritten. Durch die Fest-
setzung von Abschreibungsraten nach Güterbün-
deln war es notwendig, das bisherige Modell neu
aufzusetzen. Das bisherige Modell orientierte sich
nach der Vermögensklassifikation, wie sie im ESVG
2010 festgelegt ist (Klassifikation nicht-finanzieller
Vermögensgüter). Im neuen Modell werden Güter
auf detaillierter Ebene (»CPA-Zweisteller«) mit den
entsprechenden Abschreibungsraten eingeführt.
Zur Berechnung der Abschreibungen wird wei-
terhin eine geometrische Abschreibungsfunktion
verwendet. Um zu den geometrischen Abschrei-
bungsraten zu kommen, werden die von der TF
FIXCAP festgesetzten Nutzungsdauern mittels der
»declining balance method« transformiert.
Bei Gebäuden, die keine Wohngebäude sind,
wird eine Nutzungsdauer von 55 Jahren und ein
Abschreibungssatz von rund 4 % angenommen.
Wohngebäude werden bei einer angenommenen
Nutzungsdauer von 75 Jahren weiterhin mit 2 %
abgeschrieben. Bei Straßen und Brücken beträgt
der Abschreibungssatz 4 %, wobei eine Nutzungs-
dauer von 50 Jahren unterstellt wird. Der Abschrei-
bungssatz beim sonstigen Tiefbau ist 3 % bei einer
Nutzungsdauer von 60 Jahren.
Bei den Fahrzeugen werden für Flugzeuge 10 %,
für Züge und Schiffe 8 % und für sonstige Fahrzeuge
20 % als Abschreibungssatz neu festgesetzt.
Bei den sonstigen Ausrüstungen werden die
Bandbreiten für die Nutzungsdauern, die die TF
FIXCAP unter anderem für Datenverarbeitungs-
geräte (8–12 Jahre), elektrische Ausrüstungen
(12–18 Jahre) und Maschinen (15–25 Jahre) vor-
gibt, herangezogen.
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Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Einheiten, bei denen aufgrund der zur Verfü-
gung stehenden Verwaltungsquellen eine wirt-
schaftliche Aktivität (Umsatzerlöse, Beschäfti-
gung) festgestellt werden kann und welche die
»alten« Schwellen im URS nicht erreicht haben,
neu in das URS aufgenommen und in der Folge
von der LSE ab 2021 miterfasst.
● Das URS hat seine Instrumente der technischen
Wartung verbessert, was zu einer Erweiterung
des Erfassungsbereichs der rechtlichen Einhei-
ten in der LSE führte, da etliche Unternehmen
neu auf »wirtschaftlich aktiv« gesetzt wurden.
Die Aktualisierungen des URS beruhen haupt-
sächlich auf der Verwendung der Ergänzungen
zur Einkommensteuererklärung bzw. zur Körper-
schaftsteuererklärung als neue Datenquellen.
Die sich aus der LSE 2021 ergebenden neuen
Erkenntnisse zur Vollständigkeit wurden je nach
Erfordernis in der Zeitreihe rückwirkend integriert.
Für konsistente Zeitreihen wurden die früheren
Schätzungen aus dem Mehrwertsteuertest mit
den Aktualisierungen verglichen. In den Fällen,
in denen die früheren Schätzungen aus dem
Mehrwertsteuertest unter diesen Aktualisierungen
blieben, wurde die entsprechende Differenz hinzu-
gefügt. Die neuen Erkenntnisse betrafen fast alle
Wirtschaftsbereiche.
Neuberechnung der Ausgaben
für Geschäftsreisen
Zusätzlich zu den beschriebenen Änderungen
bei den Ausgaben für Geschäftsreisen im Zuge
der Revisionen des Wirtschaftsbereichs I – Beher-
bergung und Gastronomie kam es zu weiteren
Anpassungen. Auf der Verteilungsseite wurde ein
neues Schätzmodell zur Berechnung der zu den
Bruttolöhnen und -gehältern zuzurechnenden Aus-
gaben für Essen und Getränke auf Geschäftsreisen
entwickelt. Nach internen Recherchen wurde es
notwendig, die bisherigen Berechnungen noch um
die von der Lohnsteuer befreiten Teile der Ent-
schädigungen für Geschäftsreisen zu ergänzen.
Änderungen bei den Zuschät-
zungen zur Vollständigkeit
Zuschätzungen zur Vollständigkeit reichen
gemäß ESVG 2010 von Anpassungen der Erhe-
bungs- und Administrativdaten an die VGR-
Konzepte über Korrekturen für statistische Unter-
erfassung bis hin zu expliziten Zuschätzungen
für schattenwirtschaftliche Aktivitäten. Eine der
Methoden zur Gewährleistung der Vollständigkeit
der VGR-Berechnungen ist der Mehrwertsteuer-
test, welcher die Vollständigkeit legal bestehender
Produktionseinheiten in der LSE überprüft. Basis-
statistiken sind aus verschiedenen Gründen nie
vollständig. Einerseits hängt das mit der Qualität
und Rezenz der Register zusammen, andererseits
gibt es Meldeverweigerungen der betroffenen
Unternehmen oder Schlusstermine für die Auf-
arbeitung von Erhebungen, wo aufgrund von
Kosten- Nutzen-Überlegungen weitere Anstrengun-
gen zur Erreichung von Vollständigkeit unterblei-
ben. Der Mehrwertsteuertest wurde im Zuge der
Zeitreihenrevision 2024 evaluiert und überarbeitet.
Bei dem Test werden die Umsätze laut wirtschafts-
statistischen Erhebungen mit den steuerbaren
Umsätzen laut ▶ Mehrwertsteuerstatistik geglie-
dert nach Wirtschaftstätigkeit (ÖNACE-Zweisteller)
und Umsatzschichten verglichen, um festzustellen,
ob alle theoretisch zu erhebenden Erhebungsein-
heiten auch tatsächlich in den Bereichszählungen
bzw. in den Leistungs- und Strukturstatistiken
erfasst worden sind. [5]
Mit der Integration der LSE 2021 war zum ersten
Mal keine Zuschätzung aufgrund des Mehrwert-
steuertests erforderlich, was vor allem auf folgen-
de Gründe zurückzuführen ist:
● Das URS musste – wie oben erwähnt – aufgrund
der EBS-Verordnung seine Schwelle zur Einbe-
ziehung von Unternehmen mit einem Umsatz
von weniger als 10 000 Euro anpassen. Ab dem
Berichtsjahr 2021 werden nun alle rechtlichen
5 Statistik Austria: »Standard-Dokumentation zu den VGR«,
S. 76.
63
Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
wurden in den VGR umgesetzt und veränderten die
Wertschöpfung für die Wirtschaftsbereiche P bis S
(Bildung, Gesundheit und Soziales, Freizeit,
sonstige Dienstleistungen).
Auch in den Aggregaten zur Darstellung der
Erwerbstätigkeit wurden die Erkenntnisse aus dem
Projekt implementiert und Rückrechnungen bis
einschließlich 1995 durchgeführt. Auf die Gesamt-
summe des Arbeitnehmerentgeltes und der
Erwerbstätigkeit in Form von geleisteten Arbeits-
stunden, Beschäftigungsverhältnisse, Personen
und Vollzeitäquivalenten hatte diese Implemen-
tierung keine signifikanten Auswirkungen. Es kam
jedoch zu einer besseren Aufarbeitung der Infor-
mationen für jene Wirtschaftsbereiche, in denen
die NPO-Einheiten sehr stark vertreten sind.
Berücksichtigung privater
Photovoltaikanlagen
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der
Energieproduktion privater Haushalte durch
Photovoltaikanlagen wurde diese Produktions-
komponente erstmals in die VGR integriert. Dazu
wurden die Daten einer alle zwei Jahre durch-
geführten ▶ Zusatzerhebung zum Mikrozensus
herangezogen, die den Eigenverbrauch der Haus-
halte mit eigenproduziertem Strom abfragte.
Diese Mengen wurden mit den durchschnittlichen
Marktpreisen für Elektrizität (ohne Netzgebüh-
ren und Steuern) bewertet und als Produktion
des Wirtschaftsbereichs D – Energieversorgung
ausgewiesen. Um die vollständige Produktion der
Haushalte abzubilden (und nicht nur den Eigen-
verbrauch) wurde jener Teil, den die Haushalte in
das öffentliche Netz einspeisen und verkaufen,
ebenfalls berücksichtigt. Angenommen wurde
ein Eigenverbrauch von 35 %. Für die restliche
Produktion der Haushalte wurde unterstellt, dass
diese verkauft wird (zu Herstellungspreisen). In
Österreich werden für die Einspeisung von Strom
von den Haushalten keine Netzgebühren verlangt,
die als Vorleistungen zu verbuchen wären. Die von
Diese Daten sind in keiner Datenquelle explizit ver-
fügbar und werden anhand eines neu entwickel-
ten Schätzmodelles berechnet. Datengrundlage
bilden hier die Informationen zu Geschäftsreisen
(Tagesreisen und Reisen mit Übernachtungen
im Inland und im Ausland) aus den freiwilligen
vierteljährlichen Stichprobenerhebungen von
Statistik Austria zu den ▶ Reisegewohnheiten der
österreichischen Bevölkerung und die maxima-
len steuerfreien Beträge für Taggelder aus dem
Einkommensteuergesetz.
Weitere Ursachen für Revisionen
Die vorangehend dargestellten Ursachen für
die Revisionen der Zeitreihe erklären einen großen
Teil der Änderungen des Bruttoinlandsprodukts
im Vergleich zu bisherigen Publikationen. Daneben
wurden noch weitere Änderungen in kleinerem
Umfang bzw. nicht die ganze Zeitreihe betreffend
integriert. Sie alle haben zum Ziel, bisherige Daten-
quellen zu ergänzen, darauf aufbauende methodi-
sche Verbesserungen zu implementieren und/oder
geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Rechnung zu tragen.
Integration der Ergebnisse
des NPO-Satellitenkontos
Statistik Austria hat erstmals die Wirtschafts-
leistung, die Beschäftigung und Ehrenamtlich-
keit des gesamten Nonprofit-Bereichs in einem
eigenen Satellitenkonto erfasst und im Auftrag
des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) einen
Bericht zu den Jahren 2018 –2021 erstellt. Im Zuge
dessen wurde eine freiwillige Erhebung durch-
geführt, welche die Berichtsjahre 2019 und 2020
umfasste. [6] Die Ergebnisse des Satellitenkontos
6 Grabner-Trieb / Orsolic (2023): ▶ »Satellitenkonto für
den Nonprofit-Bereich in Österreich«.
64
Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
den Unternehmen als Vorleistung verbucht. Bisher
wurde die FISIM auf die Vorleistungen der einzelnen
Wirtschaftsbereiche anhand der jeweiligen Produk-
tionswerte aufgeteilt. Durch die Ausweitung des
Erhebungsbereichs der Leistungs- und Struktur-
statistik ab dem Berichtsjahr 2021 und damit
weitgehender Abdeckung aller Wirtschaftsbereiche
war es möglich, die FISIM anhand der in der LSE
erhobenen Zinszahlungen der Unternehmen zu
verteilen. Dadurch kommt es zu Verschiebungen
der Vorleistungen und damit der Bruttowert-
schöpfung zwischen den Wirtschaftsbereichen;
insgesamt bleibt die Bruttowertschöpfung durch
die Neuverteilung der FISIM jedoch unverändert.
Sektorwechsler
Im Rahmen der Benchmarkrevision kam es
auch zu Reklassifizierungen einiger Einheiten
bezüglich ihrer Zuordnung zu institutionellen
Sektoren, konkret von S.11 (nichtfinanzielle
Kapital gesellschaften) in S.13 (Staat). Aus Konsis-
tenzgründen war es dabei notwendig, die Einhei-
ten in der gesamten Zeitreihe in den Sektor Staat
zu integ rieren. Reklassifizierungen von S.13 in
S.11 gab es in dieser Revision keine.
Die wichtigsten Sektorwechsler sind:
● Verkehrsverbünde: Reklassifikation von S.11
(nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften) zum
Sektor S.1312 ( Länder ohne Sozialversiche-
rung). Eine Ausnahme bildet der Verkehrsver-
bund Oberösterreich, da dieser schon vorher
in S.1312 klassifiziert war. Die Gründe für die
Umklassifizierung liegen u. a. darin, dass Ver-
kehrsverbünde in erster Linie Leistungen für
Passagiertransportunternehmen erbringen und
dass ihre Einnahmen hauptsächlich aus öffent-
lichen Transferleistungen bestehen.
● Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG):
Die Umklassifizierung zu S.1311 (Bund) erfolg-
te, weil die Aufgabe der OeMAG vor allem in
einer Verteilungsfunktion liegt. So ist sie verant-
wortlich für die Abwicklung von Förderungen
den privaten Haushalten getätigten Investitionen
in private Photovoltaikanlagen werden ebenfalls in
den Bereich D – Energieversorgung zugeschätzt.
Als Quelle dient hier die jährliche ▶ Marktstatistik
des Umweltministeriums für innovative Energie-
technologien. Die Berücksichtigung privater Photo-
voltaikanlagen in den VGR startet im Berichtsjahr
2016 und erhöht entsprechend der realwirtschaftli-
chen Relevanz im weiteren Zeitverlauf zunehmend
das Bruttoinlandsprodukt.
Anpassungen bei der Berechnung
der Transaktionskosten
Transaktionskosten sind in den VGR Kosten,
die abseits vom Kaufpreis beim Eigentumsübertrag
von Wohnungen und anderen Bauten (z. B. Straßen,
Bürogebäude, Einkaufszentren, Sportstadien)
anfallen (Steuern, Notar:innen- und Makler:innen-
gebühren etc.). In einer Evaluierung der bisherigen
methodischen Herangehensweise stellte sich
heraus, dass die bisherigen Transaktions kosten
tendenziell zu niedrig bemessen wurden. Die
Über arbeitung der Transaktionskosten führte zu
einer Erhöhung der Bruttoanlageinvestitionen
im Vergleich mit früheren Berechnungen. Auf der
Entstehungsseite wurden die Vorleistungen um
den gleichen Betrag gesenkt.
Neuaufteilung der unterstellten
Bankgebühren (FISIM)
Die unterstellten Bankgebühren FISIM ( Financial
Intermediation Services Indirectly Measured)
sind Teil der Produktion im Bankenbereich. Sie
bezeichnen die indirekten Entgelte, die Banken aus
dem Kredit- und Einlagengeschäft erzielen. Diese
Entgelte werden nicht direkt durch Gebühren,
sondern durch die Differenz zwischen den Zinsen
auf Einlagen und Kredite generiert. Die produzierte
FISIM aus dem Bankensektor wird einerseits bei
den Haushalten als Konsum und andererseits bei
65
Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Berichtsjahr 2020 zu einem gegenüber der
Vorjahres publikation niedrigeren Bruttoinlands-
produkt. Bei den Differenzen ab 2021 gilt es zu
beachten, dass die aktuellen Ergebnisse zusätzlich
den standardmäßigen Revisionen der VGR-Jahres-
rechnung unterworfen sind. Dabei handelt es sich
erneuerbarer Energien. Die Umklassifizierung
erfolgte rückwirkend bis ins Gründungsjahr
der OeMAG, 2006.
● Krankenhaus Errichtungs- und Vermietungs-
GmbH (LKV): Sie wurde für die gesamte Zeit-
reihe zu S.13 (Staat) umklassifiziert.
Auswirkungen
der Revision
Die Auswirkungen der genannten Revisions-
punkte sind in der ▶ Tabelle exemplarisch für
die Berichtsjahre 2015 –2022 angeführt. Unter den
Punkt »sonstige« fallen beispielsweise Revisionen
bei den Gütersteuern und -subventionen oder
Sektorwechsler. Die Jahre 2015 –2022 wurden
gewählt, weil die Jahre davor nicht mehr zur Gänze
abgegrenzt werden können. Es gilt zu beachten, dass
der Anteil einzelner Revisionspunkte im Zeitverlauf
unterschiedliche Gewichtungen aufweisen kann
und dass eindeutige Abgrenzungen in weiter zurück-
liegenden Jahren zunehmend schwierig werden.
Alle angeführten und kleinere darüberhinaus-
gehende Revisionen führten in Summe bis inkl.
Tabelle
Revisionen in den Berichtsjahren 2015 bis 2022 nach Komponenten
laufende Preise, in Mio. Euro
Revisionskomponente 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
BIP lt. Publikation 2023 344 269 357 608 369 362 385 274 397 147 380 888 405 241 447 218
Erweiterter Erfassungsbereich LSE 520 447 481 455 346 576 558 381
Vollständigkeit 261 357 859 838 1 347 1 684 1 776 2 081
Gastronomie und Beherbergung −3 403 −3 603 −3 718 −3 931 − 4 148 −3 257 −3 329 −3 874
Geschäftsreisen 1 038 1 075 1 037 914 1 037 816 1 054 1 423
Transaktionskosten 286 315 230 250 364 389 722 629
Eigenleistungen Bau − 662 − 633 − 642 − 614 −790 − 901 −1 220 −1 248
Photovoltaik . 20 26 40 68 110 223 307
Zweit- und Wochenendwohnungen −1 309 −1 382 −1 522 −1 597 −1 667 −1 697 −1 725 −1 809
NPO-Satellitenkonto −313 − 404 −374 −240 −206 −296 −312 −241
Abschreibungsraten 685 718 657 636 683 670 701 800
Sonstige1 712 1 147 900 1 208 1 524 1 336 2 542 2 341
BIP lt. Publikation 2024 342 084 355 666 367 295 383 234 395 707 380 318 406 232 448 007
Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
- 2021 und 2022 inkl. Routine-Revision.
Grafik 1
Vergleich der realen Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts
vor und nach der Generalrevision in Prozent –8 –6 –4 –2 0 2 4 6 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Nach Revision Vor Revision Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. 66 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 Entstehung Die rückläufige Entwicklung betraf den Produk- tionsbereich (–2,4 %), ebenso wie die Dienstleis- tungen (–0,6 %) und die Land- und Forstwirtschaft (–2,7 %). Innerhalb des Produktionsbereichs zeich- neten der Bau mit einem Minus von 7,5 % und die Herstellung von Waren (inkl. Bergbau) mit einem Minus von 2,3 % hauptverantwortlich für die negative Entwicklung. Die Dienstleistungen erwie- sen sich demgegenüber als verhältnismäßig stabil. Der insgesamt leichte Rückgang war vor allem auf die negative Entwicklung des Handels (–5,7 %) zurückzuführen. Zwar verzeichnete auch die Finanz- und Versicherungsbranche deutliche Rückgänge (–8,1 %); allerdings war deren Anteil an der gesamten Wertschöpfung im Dienstleistungs- bereich geringer (7 %) als jener des Handels (16 %). Gedämpft wurde die negative Entwicklung im Wesentlichen um den Einbau der vorläufigen Ergebnisse der Input-Output-Rechnung für 2021 und die Substitution der ▶ Konjunktur statistik durch Daten der LSE für 2022. Hinsichtlich der Änderungen der realen Wachstumsraten des Brutto inlandsprodukts kann festgehalten werden, dass die Revisionen den konjunkturellen Verlauf nicht maßgeblich beeinflusst haben. ▶ Grafik 1 Entwicklung
der Wirtschaft 2023 Nach der starken wirtschaftlichen Aufholphase 2021 und 2022 infolge der Coronapandemie verzeichnete die österreichische Wirtschaft 2023 erneut einen Rückgang. Während das reale BIP
im Jahr 2021 mit 4,8 % und im Jahr 2022 mit 5,3 % noch kräftig wuchs, sank es im Jahr 2023 um 1,0 %. Grafik 2 Struktur und Entwicklung der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen 2023 in Prozent Bergbau; Herstellung von Waren; Energie-, Wasserversorgung; Abfallentsorgung 21,4 Handel 11,6 Bau 6,7 Verkehr 5,3 5,3 3,9 3,9 Sonstige wirtscha/f_tliche Dienstleistungen 10,0 Grundstücks- u. Wohnungswesen 9,8 Beherbergung u. Gastronomie Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Information u. Kommunikation Erziehung u. Unterricht; Gesundheits- u. Sozialwesen; Öffentliche Verwaltung 18,1 −8,0 bis −4,0 > −8,0 > 4,0 −4,0 bis 0,0 0,0 bis 4,0 −0,8 −0,7 −2,7 −2,5−5,7 −7,5 −8,1 2,2 5,4 3,0 0,5 1,4 2,6 2,6 Sonstige Dienstleistungen Land- u. Forstwirtscha/f_t, Fischerei 4,7 Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. – Flächen repräsentieren Anteil an der Bruttowertschöpfung. – Prozentangaben sind Wachstumsraten. 67 Großrevision der VGR STATjournal 3 – 2024 der Dienstleistungen unter anderem durch das Wachstum in Gastronomie und Beherbergung (+5,4 %) sowie im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich (+2,1 %). ▶ Grafik 2 Verwendung Die verwendungsseitigen Hauptfaktoren für den BIP-Rückgang im Jahr 2023 waren die Entwicklun- gen der Bruttoinvestitionen (–13,0 %) sowie der Exporte (–0,4 %) und Importe (– 4,6 %). Der Rückgang der Bruttoinvestitionen lässt sich vor allem durch die negative Entwicklung der Bauinvestitionen erklären (Wohnbau: –11,9 %, sonstige Bauten: –6,4 %). Die Fahrzeuginvestitionen wuchsen demgegenüber um 17,2 %. Der Konsum stagnierte (±0,0 %), wobei mit Ausnahme des Konsums privater Haushalte (–0,7 %) alle Konsumausgaben zunahmen. Die Konsumaus- gaben des Staates stiegen um 1,2 %, der Konsum privater Organisationen ohne Erwerbszweck (NPOs) sogar um 5,8 %. ▶ Grafik 3 Grafik 3 Struktur und Entwicklung des verwendungsseitigen BIP 2023
in Prozent −0,4 −4,6 1 2 −0,7 −13,0 5,8 0,5 2,5 Konsumausgaben der privaten Haushalte Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck Konsumausgaben des Staates für den Kollektivverbrauch Bruttoinvestitionen (inkl. Lagerveränderung) Außenbeitrag (1 Exporte / 2 Importe) 49,8 2,2 13,4 7,4 25,4 2,1 Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. – Flächen repräsentieren Anteil am BIP . – Prozent angaben sind Wachstumsraten. – Statistische Differenz ist nicht abgebildet, diese liegt bei –0,2 % des BIP . Grafik 4 Struktur und Entwicklung des verteilungsseitigen BIP 2023 49,6 %
Abschreibungen 54,9 29,9 99,4
Sozialbeiträge der Arbeitnehmer:innen
Nettolöhne und -gehälter
Bruttobetriebsüberschuss und Selbständigeneinkommen
in Mrd. Euro: gesamt 184,1
Produktions- u. Importabgaben minus Subventionen:
gesamt 54,3 Mrd. Euro
Arbeitnehmerentgelt in Mrd. Euro: gesamt 234,8
Lohnsteuer
Sozialbeiträge der Arbeitgeber:innen
138,6
29,0
27,2
40,0
38,9 %
11,5 %
BIP 2023:
473,2 Mrd. Euro
Betriebsüberschuss netto
Selbständigeneinkommen netto
Q: STATISTIK AUSTRIA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. – Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen.
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Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Verteilung
Das nominelle Arbeitnehmerentgelt wuchs im
Jahr 2023 um 8,0 %. Im selben Zeitraum nahmen
die geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitneh-
mer:innen um 1,4 % zu. Für die Nettolöhne und
-gehälter je geleistete Arbeitsstunde ergibt sich
daraus inflationsbereinigt ein Minus von 0,3 %.
Bruttobetriebsüberschuss und Selbständigen-
einkommen zu laufenden Preisen stiegen im Jahr
2023 insgesamt um 1,9 %. Die geleisteten Arbeits-
stunden der Selbständigen sanken um 1,3 %,
allerdings ging die Anzahl an Selbständigen im
gleichen Zeitraum ebenfalls zurück (–1,4 %). Die
Anzahl der Arbeitnehmer:innen nahm demgegen-
über um 1,1 % zu. ▶ Grafik 4
Literaturverzeichnis
Bachleitner, I. / Kupka, C. / Murlasits-Freund, H. /
Teller, C. / Zach, S. (Wien 2023): » ▶ Leistungs-
und Strukturstatistik 2021; Konzeptionelle
Änderungen«, in: Statistik Austria: »Statistische
Nachrichten« 05/2023, S. 408 – 418.
Market Institut (Linz 2023): »bauen, wohnen
& garten 22; Schwerpunktthema: Allgemeine
Bautrends und Entwicklungen; Studie unter
Häuselbauern und Generalsanierern«.
Statistik Austria (Bearbeitungsstand 29.07.2016):
» ▶ Standard-Dokumentation Metainformationen
(Definitionen, Erläuterungen, Methoden,
Qualität) zu den Volkswirtschaftlichen
Gesamt rechnungen VGR Jahresrechnung«.
Internationale Entwicklung
Im EU-Vergleich erweist sich der Rückgang der
österreichischen Wirtschaftsleistung als über-
durchschnittlich hoch. Insgesamt ist das BIP der
EU-27 mit 0,4 % leicht gewachsen. Stärkere Rück-
gänge als Österreich verzeichneten etwa Irland
(–5,5 %), Estland (–3,0 %) oder Finnland (–1,2 %).
Auch die deutsche Wirtschaft war im Jahr 2023
mit –0,3 % leicht rückläufig. Am anderen Ende der
Skala mit überdurchschnittlich hohen Wachstums-
raten standen Malta (+7,5 %), Kroatien (+3,1 %)
sowie Spanien (+2,7 %) und Portugal (+2,5 %).
▶ Grafik 5
Grafik 5
Österreichs Wirtschaftsentwicklung
im EU-Vergleich 2023
in Prozent
Malta
Spanien
Dänemark
Zypern
Portugal
Rumänien
Slowenien
Griechenland
Bulgarien
Slowakei
Belgien
Frankreich
Italien
Litauen
Niederlande
Polen
Tschechien
Deutschland
Schweden
Ungarn
Österreich
Luxemburg
Finnland
Estland
Irland
7,5
3,1
2,7
2,5
2,5
2,5
2,4
2,1
2,0
1,8
1,7
1,6
1,4
0,9
0,7
0,3
0,1
0,1
– 0,1
– 0,3
– 0,3
– 0,9
– 1,0
– 1,1
– 1,2
– 3,0
– 5,5
Q: Eurostat-Datenbank. – Stand 17.10.2024.
69
Großrevision der VGR
STATjournal
3 – 2024
Glossar
Arbeitnehmerentgelt Das Arbeitnehmerent
gelt umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen,
die von einem:einer Arbeitgeber:in an einen:eine
Arbeitnehmer:in erbracht werden, und zwar
als Entgelt für die von diesem:dieser in einem
Darstellungszeitraum geleistete Arbeit. Das
Arbeitnehmerentgelt umfasst die Bestandteile:
a) Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geld
leistungen und in Form von Sachleistungen;
b) tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge
der Arbeitgeber:innen.
Betriebsüberschuss Unter Betriebsüber
schuss (operating surplus) wird der Überschuss
(oder auch das Defizit) verstanden, den die
Produktionseinheit aus ihren Produktionstätig
keiten erwirtschaftet vor Zinsen, Pachten und
sonstigen Zahlungen, die die Einheit auf von ihr
aufgenommene finanzielle Aktiva oder von ihr
gepachtete natürliche Ressourcen leistet bzw.
aus ihr gehörenden finanziellen Aktiva oder
natürlichen Ressourcen empfängt.
Bruttoanlageinvestitionen Sie umfassen
gemäß ESVG den Erwerb abzüglich der Ver
äußerungen von Anlagegütern (produzierte
Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion
eingesetzt werden) durch gebietsansässige
Produzent:innen innerhalb einer bestimmten
Periode zuzüglich gewisser Werterhöhungen
an nichtproduzierten Vermögensgütern durch
produktive Tätigkeiten von Produzent:innen
oder institutionellen Einheiten.
Bruttoinlandsprodukt Das BIP misst die
Produktion von Waren und Dienstleistungen
im Inland nach Abzug der Vorleistungen und
ergibt sich aus der Summe der Beiträge der
einzelnen Wirtschaftsbereiche, bereinigt um
den Saldo aus Gütersteuern minus Gütersub
ventionen. Es lässt sich aber auch als Summe der
Endverwendungskategorien, abzüglich der Im
porte oder als Summe aus Arbeitnehmerentgelt,
Betriebsüberschuss/Selbständigeneinkommen
und Abschreibungen plus Produktions- und
Importabgaben minus Subventionen darstellen.
Bruttoinvestitionen Zu den Bruttoinvestitio
nen gehören die Bruttoanlageinvestitionen,
die Vorratsveränderungen und der Nettozugang
an Wertsachen. Die Nettoinvestitionen ergeben
sich durch Abzug der Abschreibungen von den
Bruttoinvestitionen.
Bruttowertschöpfung Die Bruttowertschöp
fung ergibt sich aus dem Produktionswert minus
Vorleistungen (= fremdbezogene Güter und
Dienste, die im Leistungsprozess verbraucht
werden) und einschließlich von Abschreibungen.
ESVG Das Europäische System Volkswirtschaft
licher Gesamtrechnungen (ESVG) ist ein inter
national vereinheitlichtes Rechnungssystem,
das systematisch und detailliert eine Volkswirt
schaft (Region, Land, Ländergruppe) mit ihren
wesentlichen Merkmalen und den Beziehungen
zu anderen Volkswirtschaften beschreibt.
Harmonisierter Verbraucherpreisindex
Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird monatlich
verlautbart und zeigt das Ausmaß der Teuerung,
das die Endverbraucher:innen trifft. Von einem
Basisjahr ausgehend, dessen durchschnittliches
Preisniveau gleich 100 gesetzt wird, gibt der
jeweilige monatliche Indexwert an, um wieviel
Prozent sich die Preise im Durchschnitt gegen
über dem Basiszeitraum verändert haben. Der
HVPI ist ein nach EU-Standards berechneter
Verbraucherpreisindex, der damit eine inter
nationale Vergleichbarkeit erlaubt. Zwischen
HVPI und VPI gibt es einige Gewichtungsunter
schiede. Beispielsweise werden beim HVPI Aus
gaben von ausländischen Tourist:innen im Land
berücksichtigt. Für den HVPI wird außerdem
jährlich eine grundsätzlich neue Gewichtung
auf Basis der aktuellsten Konsumwerte der Volks
wirtschaftlichen Gesamtrechnungen erstellt.