Menschen mit Behinderungen in Österreich 17 von 202 77.2% of people without disabilities used e-government services. Among persons with some limitations in their everyday activities this share was 70.0% and 56.4% of people with severe limitations used e-government services. 52.9% of e-government users with disabilities and 63.0% of users without disabilities had no problems using these services, although this share was lower among people with severe activity limitations at 48.5%. The vast majority of people with as well as without disabilities who did not use e-government services stated that they had no need for them. Time Use In 2021/2022, people with disabilities spent an average of approximately 9 hours per day sleeping, 6 hours and 13 minutes socializing and with leisure activities, and slightly more than 3 hours eating and with other personal activities (such as personal hygiene), as well as caring for their household and family. Employment took up on average 1 hour and 45 minutes, while education and training took up a quarter of an hour. Persons without disabilities spent 3 hours and 18 minutes on employment and a little more than three quarters of an hour for education and training. People with disabilities living alone spent on average just over 10 hours per day alone. In multi-person households, people with disabilities were alone for 5 hours per day. People with disabilities spent on average 19 hours per day at home, with younger people spending slightly less time at home than older people. People without disabilities spent less time at home, averaging 16 hours and 38 minutes. Travelling from one place to another took people with disabilities on average approximately 40 minutes per day, but there were noticeable differences between age groups: 1 hour 2 minutes for the youngest compared to only 27 minutes for the oldest. Satisfaction, Well-being and Discrimination When asked about their satisfaction concerning various areas of life, people with disabi- lities in 2024 had the highest average satisfaction rating for personal relationships, foll- owed by satisfaction with their living situation. On average, people with disabilities were less satisfied with their financial situation. In all areas of life surveyed, they rated their satisfaction lower than people without disabilities. People with disabilities reported feeling lonely, angry, anxious, sad or depressed “all the time” or “most of the time” more often than people without disabilities. At the same time,
18 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich they felt happy “all the time” or “most of the time” less often. Conversely, people without disabilities more often perceived time pressure and expressed a desire for more time for themselves and for their families. In 2024, people with disabilities reported discrimination in the previous twelve months more often than people without disabilities. 11.8% of people with disabilities experienced discrimination when dealing with authorities and public institutions. 10.1% of people with disabilities reported discrimination in public spaces. Among those who had been looking for accommodation in the five years prior to the survey, 6.3% experienced discrimination in this process. In contact with schools, universities or universities of applied sciences, the share was 6.2%.
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Präambel Mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN- BRK) verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens auszuarbeiten und umzusetzen.1 Auch die EU-Behindertenstrategie 2021–2030 stützt sich ausdrücklich auf eine verbesserte Erhebung statistischer Daten zur Situation von Menschen mit Behinderungen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dies zum Anlass genommen, im Nationalen Aktionsplan Behinderung2 ein Projekt festzuschreiben, in dessen Rahmen Daten betreffend Menschen mit Behinderungen und deren gesellschaftliche Teilhabe gesammelt, verarbeitet und aufbereitet werden sollen. Dieser Datenbestand soll künftighin die Basis für gezielte und wissensbasierte Planung weiterer Verbesserungsschritte hinsichtlich der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sein. Realisiert wird dies seit 2023 durch eine Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt Statistik Österreich, die als durch das Bundesstatistikgesetz geregelter Dienstleister berufen ist, Daten verschiedener Herkunft datenschutzrechtskonform zu verarbeiten. Begriff von Behinderung Weder die österreichische noch die europäische Rechtsordnung kennt eine einheitliche Definition von Behinderung oder Funktionsbeeinträchtigung. Je nach Kontext gibt es teils deutlich abweichende Definitionen und Begrifflichkeiten. Dahingehend wird seitens der Zivilgesellschaft massiv kritisiert, dass diese Definitionen bzw. deren Umsetzungen nur unzureichend einem menschenrechtlichen Modell von Behinderung entsprechen, weil das Vorliegen einer Behinderung weiterhin als Eigenschaft einer Person verstanden wird (das sogenannte medizinische Modell). Laut UN-BRK wären sowohl bei den gesetzlichen Definitionen als auch bei deren Umsetzungen ein menschenrechtsorientierter Ansatz anzuwenden, in dem „Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit 1 Art. 31 UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN -BRK); BGBl. III Nr. 105/2016. 2 Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022–2030. Österreichische Strategie zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention; Nationaler Aktionsplan Behinderung in Österreich (sozialministerium.at) ; insbesondere Maßnahmen 213 und 353.
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Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft, auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen, hindern“3. Behinderung wird im Sinne der UN- Konvention also nicht als „Eigenschaft“ einer Person begriffen, sondern als soziales Phänomen, als das Zusammenwirken von Eigenschaften einer Person (Beeinträchtigungen) mit sozialen Gegebenheiten (Barrieren). „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können.“4 In der letzten Staatenprüfung wurde Österreich dazu angeregt, „die österreichischen Gesetze auf der Bundes- wie auf der Länderebene zügig zu novellieren, um das Bundesrecht und das Recht der Länder substanziell miteinander in Einklang zu bringen und mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung konform zu machen“. Zu dieser Anregung finden sich bereits Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030, die umgesetzt werden sollen. In der Pilotphase zum „Aufbau einer Dateninfrastruktur für regelmäßige Behinderungs- und Teilhabestatistiken“ 2022 bis 2024 wurde erkannt, dass dieses Verständnis von Behin- derung mit aktuell verfügbaren Daten nicht abgebildet werden kann. Den Erstellerinnen dieses Berichts ist dieser Umstand bewusst. Gleichzeitig zeigte sich, dass es dennoch für ein Verständnis der Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen in Österreich dienlich ist, verfügbare Daten trotz vorhandener Defizite zu nutzen und miteinander in Beziehung zu setzen. Dabei werden in den Berichten zu Befragungs- und zu Verwaltungs- daten die Begrifflichkeiten der zugrundliegenden Datenquellen verwendet. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass diese Begrifflichkeiten im Kontext eines menschenrechtsbasier- ten Ansatzes problematisiert werden. Datenlage Daten zu Menschen mit Behinderungen entstehen in Verwaltungsprozessen des Bundes und anderer Dateneigner:innen, wie etwa der Bundesländer oder der Sozialversicherungs- träger. Diese Daten entsprechen den jeweils angewendeten Verwaltungsdefinitionen von Behinderung. Seitens der zuständigen Behörden werden diesbezüglich spezifische Register geführt. Bis zur Durchführung des oben genannten Pilotprojekts gab es in Österreich keine 3 UN-BRK Präambel lit. E. 4 Art. 1 Abs. 2 UN-BRK.
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Zusammenführung der bestehenden registerbasierten Statistiken zu Menschen mit Behin- derungen. Die im Pilotprojekt etablierte Datenbasis führt behinderungsrelevante Daten der öffentlichen Verwaltung mit Registerinformationen zusammen. Ziele der künftigen Behinderungs- und Teilhabestatistiken sind zum einen die fortlaufende Aktualisierung dieser Daten, wodurch Entwicklungen über die Zeit untersucht werden können, und zum anderen der sukzessive Ausbau der zugrundeliegenden Datenbasis durch Hinzunahme neuer Datenquellen. Was Erhebungsdaten anbelangt, so wird auf europäischer Ebene Behinderung derzeit primär in Form von Aktivitätseinschränkungen mittels des Global Activity Limitation Indicators (Globaler Indikator für Aktivitätseinschränkungen, GALI) erhoben. Dieser Indikator wird seit 2021 aufgrund einer Rahmenverordnung für die Sozialstatistik (IESS, Integrated European Social Statistics)5 verpflichtend in folgenden regelmäßig durch- geführten Erhebungen eingesetzt: Gesundheitsbefragung, Statistik über Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC), Mikrozensus-Wohnungs- und -Arbeitskräfteerhebung, Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, Konsum- erhebung, Erwachsenenbildungserhebung und Zeitverwendungserhebung. Zusätzlich wird die GALI-Frage in Österreich in der „So geht’s uns heute“-Krisenfolgenbefragung erhoben. Darüber hinaus wurden auf europäischer Ebene in der Vergangenheit alternative Metho- den entwickelt und getestet, um Behinderung in Erhebungen statistisch zu erfassen. Insbesondere zu erwähnen ist hier ein Modul zu Behinderung und sozialer Integration (EDSIM, European Disability and Social Integration Module) im Rahmen einer angedachten eigenständigen Befragung zu Gesundheit und sozialer Integration (EHSIS, European Health and Social Integration Survey). Dieses Modul wurde 2008 entwickelt und 2012 im Rahmen der EHSIS-Befragung in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU getestet. EHSIS und somit das EDSIM-Modul wurden aber nicht in die regelmäßigen sozialstatistischen Datenerhe- bungen der EU aufgenommen. Da der Bedarf an Informationen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen jedoch weiterhin groß ist, hat man sich auf europäischer Ebene entschieden, in allen sozialstatistischen Erhebungen die GALI-Frage als Stellvertre- tervariable für Behinderung zu implementieren. Gemäß der Europäischen Kommission wurde GALI gewählt, weil es sich um ein einzelnes Item handelt und weil es dem Policy- 5 Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen.
22 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Ziel, Partizipationseinschränkungen zu reduzieren, gerecht wird, indem es Aktivitätsein- schränkungen misst. Ergänzend werden in der Gesundheitsbefragung und seit 2022 in dreijährigem Zyklus in EU-SILC Kurzversionen der Fragen der Washington Group on Disability Statistics gestellt. Die Washington Group on Disability Statistics ist eine Initiative der Vereinten Nationen, die in ihren Erhebungsinstrumenten das Konzept „Funktionsfähigkeit“ heranzieht. In den ver- schiedenen Versionen des Fragensets werden funktionale Beeinträchtigungen wie etwa Probleme beim Sehen oder Probleme bei der Erinnerung und der Konzentration erhoben. Die Fragen der Washington Group zu „Funktionsfähigkeit“ könnten zur statistischen Betrachtung von Behinderung mit Indikatoren zu Teilhabe beziehungsweise Barrieren oder Unterstützungsbedarf kombiniert werden. Bisher sind derlei Indikatoren zu Umwelt- faktoren jedoch kaum in sozialstatistischen Erhebungen enthalten. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Operationalisierung von Behinderung in aktuellen Erhebungen wie auch die Definitionen von Behinderung, auf denen Verwaltungsdaten beruhen, nicht bzw. unzureichend dem Verständnis eines menschenrechtlichen Modells von Behinderung entsprechen und dass zu relevanten Fragen hinsichtlich Bedarfe, Barrieren und Teilhabe bislang keine oder nur unzulängliche Daten vorliegen. Auch werden je nach Definition bzw. Zugang zu einer Leistung u. U. gewisse Personengruppen, wie etwa Kinder mit Behinderungen oder Personen mit psychi- schen oder psychosozialen Beeinträchtigungen, untererfasst oder gar nicht erfasst. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen fußen die von der Bundesanstalt Statistik Österreich erstellten Behinderungs- und Teilhabestatistiken jeweils auf den Datenquellen, die verfüg- bar und der Erfassung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen dienlich sind. Im vorliegenden Bericht sind dies Ergebnisse aus diversen Personen- und Haushalts- erhebungen, die auf der Grundlage des GALI-Indikators erhoben wurden und hier entlang verschiedener Themenschwerpunkte miteinander in Beziehung gesetzt werden, um ein Gesamtbild über die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu erhalten. Für die Zukunft ist es weiterhin wichtig, die Datenbasis von Personen- und Haushalts- erhebungen zu verbreitern, um auch für Menschen, die unter institutionellen Rahmen- bedingungen leben und von zahlreichen Erhebungen nicht erfasst werden, entsprechende Angebote der De-Institutionalisierung planen zu können. Damit sich das Projekt im Sinne eines menschenrechtlichen Zugangs in die richtige Rich- tung entwickelt, wurden bereits in der Pilotphase Begleitstrukturen errichtet, innerhalb derer in regelmäßigen Abständen sowohl die Sichtweisen der Zivilgesellschaft als auch die
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der unabhängigen wissenschaftlichen Lehre eingebracht werden sollten. Die dafür eta- blierten Gremien begleiten die Behinderungs- und Teilhabestatistiken auch nach dem Pilotprojekt. In einer Steuerungsgruppe sind dabei auch die wissenschaftliche Lehre sowie weitere Stakeholder eingebunden, in einer breiteren Begleitgruppe sollen Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen die Stimmen des ganzen Spek- trums der Community von Menschen mit Behinderungen einbringen.6 6 „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderun- gen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“ (Artikel 4 Abs. 3 UN-BRK)
24 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich 1 Einleitung Dieses erste Kapitel gibt einen allgemeinen Überblick über die im vorliegenden Bericht behandelten Themen und die verwendeten Datenquellen. Nach einer kurzen Einführung in die Hintergründe der Behinderungs- und Teilhabestatistiken wird auf inhaltliche Aspekte eingegangen. In weiterer Folge geht es um Methoden der Identifizierung von Personen mit Behinderungen in Stichprobenbefragungen. Hier wird zunächst die Operationalisierung von Behinderung durch den Globalen Indikator für Aktivitätseinschränkungen (GALI) erläutert. Ferner wird auf die Personen- und Haushaltsbefragungen eingegangen, deren Daten für diese Publikation herangezogen wurden. Zuletzt geht es um die Frage, welche Teile der österreichischen Wohnbevölkerung mittels dieser Stichprobenbefragungen erfasst werden konnten und welche Limitationen zu berücksichtigen sind. Behinderung ist sowohl konzeptuell als auch in der gelebten Realität vielschichtig und komplex. Dementsprechend anspruchsvoll ist das Unterfangen, Behinderung statistisch greifbar zu machen. In Ermangelung von Datenquellen, die Behinderung gemäß dem menschenrechtsorientierten Modell der UN-Behindertenrechtskonvention abbilden, wurde im Rahmen des Pilotprojekts „Aufbau einer Dateninfrastruktur für regelmäßige Behinderungs- und Teilhabestatistiken“ der Ansatz etabliert, sich dem Konzept Behinde- rung von zwei Seiten zu nähern: zum einen in Form von Analysen von Verwaltungs- und Registerdaten, die auf den jeweils gültigen amtlichen Definitionen von Behinderung basieren; zum anderen durch auf Behinderung fokussierende Auswertungen von groß angelegten Personen- und Haushaltserhebungen anhand des Globalen Indikators für Aktivitätseinschränkungen (Global Activity Limitation Indicator, GALI) als Stellvertreter- variable für Behinderung. Diese beiden Datensäulen – Verwaltungs- und Registerdaten auf der einen, Befragungsdaten auf der anderen Seite – sollen auch in dem an die Pilotphase anschließenden Folgeprojekt weitergeführt, ausgebaut und, soweit und sobald möglich, dem Verständnis von Behinderung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ange- nähert werden. Dieses Folgeprojekt mit dem Titel „Behinderungs- und Teilhabestatistiken“ startete im Jänner 2025. Ähnlich wie im vorangegangenen Pilotprojekt stehen dem Pro- jektteam von Statistik Austria eine Begleitgruppe und einer Steuerungsgruppe zur Seite, in denen neben Repräsentant:innen des Sozial- und des Bildungsministeriums sowie des