Menschen mit Behinderungen in Österreich 173 von 202 Erwachsenenbildungserhebung (Adult Education Survey) Die Erhebung über Erwachsenenbildung 2022/23 (Adult Education Survey, AES) ist eine freiwillige Personenerhebung, die alle sechs Jahre durchgeführt wird. Nach der Piloterhe- bung 2007 und den Erhebungen 2011/12 sowie 2016/17 wurden die Respondent:innen 2022/23 das vierte Mal im Zuge des AES zu ihren Aus- und Weiterbildungsaktivitäten befragt. Die rechtliche Grundlage bilden EU-Verordnungen, die die zu erhebenden Merk- male und die methodischen Richtlinien festlegen. Zentraler Gesichtspunkt der Erwachse- nenbildungserhebung ist, dass alle Formen organisierter Aus- und Weiterbildung sowie nicht-organisierte Lernaktivitäten systematisch erfasst werden. Das Ziel ist, eine empi- rische Fundierung für Diskussionen zu den Themen lebensbegleitendes Lernen und Wissensgesellschaft sowie darauf bezogene politische Aktionsprogramme zu liefern. Sie ergänzt damit andere bildungsstatistische Quellen, wie z. B. die Erhebung über betrieb- liche Weiterbildung und die Schul- und Hochschulstatistik (formale Bildung). Zentrale Indikatoren des AES sind die Teilnahme an formalen Bildungsaktivitäten bzw. Ausbildung im regulären Schul- und Hochschulwesen sowie Teilnahme an nicht-formaler Bildung bzw. Weiterbildung in Form von Kursen, Vorträgen, Seminaren, Workshops, Schul- ungen am Arbeitsplatz oder Privatunterricht. Diese können aus beruflichen oder aus priva- ten Zwecken besucht worden sein. Darüber hinaus wurde die Teilnahme an Aktivitäten des informellen Lernens bzw. bewusstes und gezieltes Lernen wie z. B. von Familienange- hörigen, vom Freundeskreis, aus schriftlichen Unterlagen, mit Hilfe elektronischer Geräte oder durch Führungen in Museen, abgefragt. Daneben ergänzen Fragen zum Informati- onszugang über Bildungsangebote und Bildungshindernisse das zentrale Thema der Lernaktivitäten. Die Basis ist eine geschichteten Zufallsstichprobe der Wohnbevölkerung in Österreich im Alter von 18 bis 69 Jahren (Alter zum Stichtag 31. Juli 2022). Durchgeführt wurde die Befragung mittels Onlinefragebogen (Computer Assisted Web Interviewing – CAWI) oder computerunterstützten persönlichen Interviews (Computer Assisted Personal Interviewing – CAPI). Proxy-Interviews waren beim AES nicht zulässig. Die Bruttostichprobe umfasste insgesamt 18 751 Personenadressen. Insgesamt konnten in der Erhebungsphase 7 938 gültige Interviews abgeschlossen werden. Im Zuge der Datenbereinigung wurden weitere 112 Fälle ausgeschieden, so dass schlussendlich 7 826 gültige Fälle vorlagen, was einer bereinigten Rücklaufquote von 42,6 % gemessen an allen Bruttoadressen abzüglich neu- traler Ausfälle (18 361) entspricht. Insgesamt liegen also von der Stichprobenerhebung
174 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Daten von 7 826 Personen vor, die hochgerechnet 6,2 Mio. Einwohner:innen Österreichs im Alter von 18 bis 69 Jahren repräsentieren. Die Feldphase startete in Österreich Anfang Oktober 2022 und endete mit Ende März 2023. Im Januar 2024 wurden die wichtigsten nationalen Hauptergebnisse in Form eines Berichts auf der Website von Statistik Austria veröffentlicht. Die Standarddokumentation der Erhebung zu Erwachsenenbildung beinhaltet weiter- führende Informationen. Die Frageformulierungen sind dem österreichischen AES- Fragebogen zu entnehmen. Zeitverwendungserhebung Zeitverwendungserhebungen wurden in Österreich bislang 1981, 1992 und 2008/09 durchgeführt. Die jüngste Erhebung für 2021/22 stellt somit die vierte Zeitverwendungs- erhebung dar. Von den Fragebögen über die Zeitaufzeichnung bis hin zur Kodierung orientierte sich die Erhebung an den europäischen Leitlinien für eine harmonisierte europäische Zeitverwendungserhebung von Eurostat (HETUS-Guidelines 2018). Gegenstand der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2021/22 ist darzustellen, wie viel Zeit verschiedene Bevölkerungsgruppen für die unterschiedlichen Tätigkeiten pro Tag aufwenden. Weiters können Aussagen darüber getroffen werden, zu welcher Uhrzeit und wie lange die erfassten Aktivitäten durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Zeitverwen- dungserhebung sind für zahlreiche Themenbereiche von großer Bedeutung. Zeitverwen- dungsdaten stellen die wichtigste Datengrundlage dar, um unbezahlte Arbeit wie Haus- arbeit, Pflege, Freiwilligenarbeit und Kinderbetreuung zu erfassen. Die Ergebnisse liefern wertvolle Einblicke in Bereiche wie Lebensqualität, Freizeitverhalten, Geschlechter- ungleichheiten und soziale Interaktionen. Die Zeitverwendungserhebung 2021/22 wurde als Stichprobenerhebung auf freiwilliger Basis durchgeführt, wobei die Erhebungseinheiten private Haushalte in Österreich waren. Dabei diente eine geschichtete Zufallsstichprobe als Grundlage. Diese bestand aus zwei Teilstichproben bzw. Subsamples: dem ZE-Sample, einer eigenständigen Stichprobe gezo- gen aus dem Zentralen Melderegister, und dem MZ-Sample, einer Stichprobe gezogen aus der Mikrozensus-Stichprobe. Aus der Mikrozensus-Stichprobe wurde jeweils eine Teilstich- probe für das 4. Quartal 2021 und das 1. bis 4. Quartal 2022 gezogen. Für die ZVE- Befragung (Haushalts- und Personenfragebogen) im MZ-Sample kam die CAPI-Methode
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(Computer Assisted Personal Interviewing) zum Einsatz. Die Befragung im ZE-Sample
erfolgte mittels der CAWI- Methode (Computer Assisted Personal Interviewing). Proxies
waren beim Personenfragebogen zulässig: 20,2 % aller Personenfragebögen waren
Fremdauskünfte.
Darüber hinaus wurde von den Respondent:innen ein Zeittagebuch geführt, in das
sämtliche Tätigkeiten eingetragen wurden, die länger als zehn Minuten dauerten. Jeder
Person wurden zwei Tage zugewiesen, wobei es pro Tag im Tagebuchblatt 144 Zeitinter-
valle mit eigenen Worten zu befüllen gab. Dabei konnten die Respondent:innen wählen,
ob sie für die Zeitaufzeichnung ein Papiertagebuch verwendeten und den Tagesablauf
handschriftlich schilderten, oder ob sie ihre Aktivitäten mit Hilfe einer Applikation
erfassten. Beim Befüllen des Zeittagebuchs waren keine Proxy-Auskünfte vorgesehen. Alle
Personen ab zehn Jahren wurden dazu angehalten, ihre Tagebücher selbst auszufüllen.
Mit Hilfe eines Aktivitätenverzeichnis wurden im Zuge der Datenaufbereitung die Angaben
der Respondent:innen spezifischen numerischen Codes zugewiesen. Dieses Verzeichnis ist
eine strukturierte Liste, die verschiedene Aktivitäten beschreibt und kategorisiert und die
systematische Kodierung der Einträge ermöglichte.
Insgesamt umfasste die Bruttostichprobe der Zeitverwendungserhebung 18 778 Haus-
halte. Alle Haushaltsmitglieder ab zehn Jahren wurden gebeten, einen Haushalts- und
Personenfragebogen sowie ein Zeittagebuch auszufüllen. Insgesamt nahmen die Haus-
haltsmitglieder aus 4 342 Haushalten an der Erhebung teil und führten zwei Tage lang ein
Tagebuch, was einem bereinigten Rücklauf von 23 % entspricht.
Die Ergebnisse der ZVE 2021/22 wurden im Dezember 2023 veröffentlicht. Der Ergebnis-
bericht sowie weitere Ergebnistabellen sind auf der Webseite von Statistik Austria zu
finden.
Die Standarddokumentation der Zeitverwendungserhebung liefert Informationen zu
weiteren methodischen Hintergründen und der Musterfragebogen sowie das
Zeittagebuch Informationen über die konkreten Frageformulierungen.
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Erhebung zum Einsatz von Informations- und Kommunikations-
technologien (IKT) in Haushalten
Die Digitalisierung der Gesellschaft wird durch die Erhebung über den Einsatz von
Informations- und Kommunikationstechnologien in Haushalten (IKTH) statistisch erfasst.
Die Erhebung wird einmal jährlich in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt und liefert
aufgrund einheitlicher Methodik sowie standardisierten Definitionen europaweit
vergleichbare Daten über die IKT-Nutzung von Privatpersonen.
Rechtlich basiert die IKTH-Erhebung auf EU-Verordnungen. Das Frageprogramm wird
jährlich von Eurostat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für Statistiken über die
Informationsgesellschaft festgelegt und in allen EU-Mitgliedstaaten verwendet. Inhaltlich
setzt sich das Fragenprogramm aus jährlich gleichbleibenden sowie variablen Fragen
zusammen. Während sich die gleichbleibenden Fragen über die Jahre nicht bzw. nur
geringfügig verändern, können mit variablen Fragen weitere Themenbereiche aufgenom-
men werden, die sich durch die raschen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung der
Gesellschaft ergeben. Die GALI-Frage wird in der IKTH-Erhebung seit 2022 jedes zweite
Jahr eingesetzt.
Die IKTH-Erhebung wird als Stichprobenerhebung durchgeführt. Befragt werden Haushalte
mit mindestens einem Haushaltsmitglied zwischen 16 und 74 Jahren und die in diesen
Haushalten lebenden Personen dieser Altersgruppe. Dafür wird eine Substichprobe des
Mikrozensus im zweiten Quartal gezogen (für die hier verwendeten Daten von April bis
Juli 2024). Die IKTH-Erhebung wird im Anschluss an die Mikrozensus-Erhebung durch-
geführt. Während die Teilnahme an der Mikrozensus-Erhebung verpflichtend ist, ist jene
an der IKTH-Erhebung freiwillig. Die für die IKTH-Erhebung ausgewählten Haushalte und
Personen wurden ausschließlich mit CAWI- und CATI-Interviews befragt. Aufgrund von
Eurostat-Vorgaben sind bei der IKTH-Erhebung keine Proxy-Interviews gestattet.
Im Jahr 2024 waren 7 340 Haushalte und 13 793 Personen in der Bruttostichprobe
enthalten. 5 774 Personen aus 4 445 Haushalten haben an der Erhebung teilgenommen,
was einer Rücklaufquote von 61,5 % auf Haushaltsebene bzw. 43,8 % auf Personenebene
entspricht. Hervorzuheben im Kontext der Behinderungs- und Teilhabestatistiken ist, dass
es bei der Erhebung 2024 einen beträchtlichen Anteil von 8 % der Respondent:innen gab,
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die die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten mit „weiß
nicht“ oder „keine Angabe“ beantwortet haben.46
Die Veröffentlichung der Ergebnisse auf österreichischer Ebene erfolgt von Statistik
Austria jeweils im Oktober des Erhebungsjahres.
Weiterführende methodische Informationen sind in der Standarddokumentation der
Erhebung zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in
Haushalten zu finden. Die konkreten Frageformulierungen sind im Musterfragebogen der
Erhebung einzusehen.
Stichprobenfehler und Klammersetzung
Bei sämtlichen diesem Bericht zugrundeliegenden Datenquellen handelt es sich um Stich-
probenerhebungen. Die Hochrechnung einer Stichprobe auf die Gesamtmasse ist nur mit
einem gewissen Unsicherheitsbereich (d. h. innerhalb bestimmter Fehlergrenzen) möglich
und die hochgerechneten Werte sind somit Schwankungsbreiten unterworfen. In den
Tabellen und Abbildungen dieses Berichts sowie auch im zugehörigen Annex werden jene
Werte, denen eine geringe Fallzahl zugrunde liegt und die somit mit einer hohen statisti-
schen Unsicherheit verbunden sind, durch Klammersetzung „()“ oder „(x)“
gekennzeichnet. Aus methodischen Gründen werden für die Erhebungen jeweils unter-
schiedliche Grenzen verwendet.
Im Mikrozensus wird die statistische Unschärfe mit einem relativen Stichprobenfehler bei
95-prozentiger Sicherheit gemessen. Die Berechnung der Konfidenzintervalle erfolgt seit
2014 mittels Bootstrap. Dieses Verfahren liefert keine symmetrischen Konfidenzintervalle.
In den Ergebnis-Tabellen dieser Publikation werden Österreich-Werte mit einer Besetzung
von hochgerechnet unter 14 000 Personen, das heißt ab einer Schwankungsbreite von
rund einem Drittel des Wertes, in Klammern „()“ gesetzt. Diese Werte gelten als stark
zufallsbehaftet. Werte unter 5 000 (und damit ab einer Schwankungsbreite von etwa der
Hälfte des Wertes) werden unterdrückt und mit „(x)“ dargestellt. Sie gelten als statistisch
nicht mehr interpretierbar. Für die Bundesländer gelten jeweils eigene Grenzen (stark
zufallsbehaftet „()“: Burgenland 5 000, Kärnten 7 000, Niederösterreich 17 000,
Oberösterreich 16 000, Salzburg 7 000, Steiermark 13 000, Tirol 9 000, Vorarlberg 4 000
46 In den Auswertungen dieses Berichts sind Personen ohne Angabe bei der GALI-Frage in der Spalte
„Personen insgesamt“ enthalten.
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und Wien 19 000; nicht mehr interpretierbar „(x)“: Burgenland 2 000, Kärnten 3 000,
Niederösterreich 7 000, Oberösterreich 6 000, Salzburg 3 000, Steiermark 5 000, Tirol
3 000, Vorarlberg 2 000 und Wien 7 000).47
Bei den Daten von EU-SILC sowie der Erhebung über den Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnologien in Haushalten (IKTH) bezieht sich die Klammerung auf die
Anzahl der Fälle, die der Tabelle ungewichtet zugrunde liegen. Dabei gilt: Sind in der
Randverteilung weniger als 50 oder in der Zelle weniger als 20 Fälle vorhanden, wird mit
„()“ geklammert. Zahlen, die auf Randverteilungen von weniger als 20 Fällen beruhen,
werden nicht ausgewiesen, sondern mit „(x)“ gekennzeichnet.
Auch bei der Erwachsenenbildungserhebung (AES) beruht die Klammerung auf den Rand-
verteilungen bzw. Zellenbelegungen. Bei Werten, für die in der Randverteilung weniger als
50 oder in der Zelle weniger als 20 ungewichtete Fälle vorhanden sind, wird die Klammer
„()“ angewandt. Die Kennzeichnung mit „(x)“ erfolgt bei Werten, für dir in der betreffen-
den Zelle weniger als fünf ungewichtete Fälle vorhanden sind.
Die Zeitverwendungserhebung und die Krisenfolgenbefragung „So geht’s uns heute“
wenden Klammerung in Abhängigkeit der Zellenbelegungen an. „( )“ bezieht sich dabei auf
Werte, für die in der Zelle weniger als 50 ungewichtete Fälle vorhanden sind, und „(x)“ auf
Werte, für die in der Zelle weniger als 20 ungewichtete Fälle vorhanden sind.
47 Anmerkung: Revidierte Version vom 21.10.2024. Die Grenzen für die Klammerung beim Mikrozensus
waren in den methodischen Hinweisen falsch angeführt und wurden hier korrigiert.
Menschen mit Behinderungen in Österreich 179 von 202 12 Glossar Anstaltshaushalt Der Begriff „Anstaltshaushalt“ wird in der Registerzählung für Einrichtungen verwendet, die der – in der Regel längerfristigen – Unterbringung und Versorgung einer Gruppe von Personen dienen. Es handelt sich um Internate, Heime für Studierende, Alten- und Pflege- heime, Klöster, Kasernen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen für Flüchtlinge, Einrich- tungen für Menschen mit Behinderung bzw. sozial Bedürftige und Wohnungslose, Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Firmenunterkünfte, Hotels usw.), Jugend- und Lehrlings- heime und ähnliche Einrichtungen. Die beim Zensus und in der Abgestimmten Erwerbs- statistik ausgewiesenen Zahlen zu Anstaltshaushalten werden ausschließlich aus Haupt- wohnsitzmeldungen gemäß dem Zentralen Melderegister (ZMR) bezogen. Die tatsächliche Belegung einzelner Einrichtungen kann aufgrund von Nebenwohnsitzmeldungen auch höher sein. Derlei Einrichtungen bzw. Personen mit Hauptwohnsitz in diesen Einrichtun- gen wurden in den dieser Publikation zugrundeliegenden Personen- und Haushaltsbefra- gungen nicht bei der Stichprobenziehung einbezogen und sind daher in den Auswertungen nicht berücksichtigt. Arbeitslose Personen Als arbeitslos gelten nach dem Labour Force Konzept (LFK, auch ILO-Konzept genannt) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) jene Personen zwischen 15 und 74 Jahren, die • nicht erwerbstätig im Sinne der ILO sind, • während der Referenzwoche und den drei Wochen davor aktiv nach Arbeit gesucht haben oder bereits eine Jobzusage haben und diesen Job in maximal drei Monaten antreten • und innerhalb der nächsten beiden Wochen nach der Referenzwoche eine Arbeit aufnehmen könnten. Arbeitssuchende Personen, die ansonsten die Kriterien der Arbeitslosigkeit erfüllen (aktive Arbeitssuche, Verfügbarkeit), gelten nach dieser Definition nicht als arbeitslos, wenn sie eine oder wenige Stunden in der Referenzwoche gearbeitet haben. Personen, die saison- bedingt vom Arbeitsplatz abwesend sind, jedoch in der Nebensaison regelmäßig für das