Menschen-mit-Behinderungen-in-Oesterreich_Erhebungsdaten_2024.pdf

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180 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Unternehmen arbeiten, werden als erwerbstätig gezählt. Die Teilnahme an Schulungs- maßnahmen und Ausbildungen wird nicht als Form der Arbeitssuche betrachtet. In dieser Publikation werden nur in Privathaushalten lebende arbeitslose Personen ausgewiesen. Arbeitslosenquote nach internationaler (Eurostat-)Definition (ILO-Konzept) Die Arbeitslosenquote nach internationaler Definition bezieht sich auf den Anteil der Arbeitslosen an der Zahl der Erwerbspersonen (d. h. der Summe der erwerbstätigen und arbeitslosen Personen), jeweils im Alter von 15 bis 74 Jahren. Armutsgefährdungsschwelle Die Armutsgefährdungsschwelle ist jener Betrag des äquivalisierten Haushaltseinkom- mens, der die Grenze für Armutsgefährdung bildet. Armutsgefährdung meint ein im Ver- hältnis zur Mitte der Bevölkerung geringes Haushaltseinkommen. Bei einem äquivalisier- ten Haushaltseinkommen unter diesem Betrag wird eine Armutsgefährdung der Personen in diesem Haushalt angenommen. Die Armutsgefährdungsschwelle nach Eurostat- Definition liegt bei 60 % des Medians des äquivalisierten Nettohaushaltseinkommens. Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung Der Indikator „Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung“ wird seit 2021 für die Europa- 2030-Strategie „Europäische Säule sozialer Rechte“ verwendet. Von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung betroffen sind Personen, • deren äquivalisiertes Haushaltseinkommen unterhalb eines festgelegten Schwellenwertes (Armutsgefährdungsschwelle = 60 % des Medians) liegt oder • die erheblich materiell und sozial benachteiligt sind oder • die in einem Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität leben. Äquivalisiertes Haushaltseinkommen Das äquivalisierte Haushaltseinkommen bzw. Äquivalenzeinkommen bezieht sich auf das gewichtete verfügbare Haushaltseinkommen. Die Äquivalisierung soll den Vergleich unter- schiedlich großer Haushalte ermöglichen. Mitberücksichtigt werden dabei Einsparungs- effekte, die sich durch eine geteilte Haushaltsführung ergeben – diese blieben unberück- sichtigt, wenn nur durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder dividiert würde (Pro-Kopf-

Menschen mit Behinderungen in Österreich 181 von 202 Einkommen). Deshalb wird das Haushaltseinkommen durch ein sogenanntes Äquivalenz- gewicht dividiert, welches sich aus der Summe der Bedarfsgewichte der Haushaltsmit- glieder errechnet und Größe und Altersstruktur des Haushalts mitberücksichtigt. In EU- SILC und der Krisenfolgenerhebung „So gehtʼs uns heute“ erhält dabei nach der EU-Skala die erste erwachsene Person des Haushalts ein Gewicht von 1, jede weitere erwachsene Person (bzw. jede Person ab 14 Jahren) ein Gewicht von 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,3. Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei (jüngeren) Kindern erhält dann z. B. ein Äquivalenzgewicht von 2,1 – das gesamte Haushaltseinkom- men dieses Haushalts wird durch diesen Faktor dividiert. Das daraus resultierende Äquivalenzeinkommen wird dann allen Personen des Haushalts zugeschrieben. Bereichsspezifisches Personenkennzeichen Amtliche Statistik (bPK AS) Das bereichsspezifische Personenkennzeichen Amtliche Statistik wird von der Stamm- zahlenregisterbehörde generiert und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Person zu. Mit Hilfe dieses Kennzeichens können Datenverknüpfungen für die Registerzählung, die Abgestimmte Erwerbsstatistik, die Arbeitsstättenzählung, die Gebäude- und Wohnungs- zählung sowie auch die Behinderungs- und Teilhabestatistiken ohne Namen und unter Wahrung der vollständigen Anonymität der Personen erfolgen. Bevölkerung im Haupterwerbsalter Die Bevölkerung im Haupterwerbsalter umfasst den Teil der Wohnbevölkerung, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist. Durchschnittliche Zeit pro Tag der Ausübenden Die durchschnittliche Zeitverwendung pro Tag der Ausübenden ist die durchschnittliche Dauer für eine bestimmte Tätigkeit pro Tag bezogen auf jene Tage, an denen diese Tätig- keit tatsächlich ausgeübt wurde. Das bedeutet, dass nur jene Tage für die Berechnung berücksichtigt werden, an denen die Aktivität in mindestens einem der Timeslots genannt wurde. Wird eine Aktivität beispielsweise von allen Personen an allen Tagen ausgeführt, so ist die durchschnittliche Zeit gleich der durchschnittlichen Zeit der Ausübenden. Im Unterschied zu den allgemeinen Durchschnittszeiten können die Durchschnittszeiten der Ausübenden nicht addiert oder subtrahiert werden, weil sich diese auf unterschiedliche Personengruppen beziehen.

182 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Einkommensgruppen Gemessen am äquivalisierten Medianeinkommen (2024: 33 210 Euro) wird zwischen den folgenden Einkommensgruppen unterschieden: • Niedrige Einkommen: unter 60 % des äquivalisierten Medianeinkommens (2024: unter 19 926 Euro); entspricht der Gruppe der Armutsgefährdeten; • mittlere Einkommen: 60 % bis unter 180 % des äquivalisierten Medianeinkommens (2024: 19 926 Euro bis unter 59 778 Euro); • hohe Einkommen: 180 % und mehr des äquivalisierten Medianeinkommens (2024: 59 778 Euro und mehr). E-Government
E-Government bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnolo- gien von Ämtern, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen, um Bürger:innen Amtswege sowie den Zugang zu relevanten Informationen über das Internet zu ermöglichen. Bei- spiele für Ämter und Behörden sind das Finanzamt, Magistrate oder Bezirksverwaltungs- behörden. Beispiele für öffentliche Einrichtungen sind öffentliche Bibliotheken, Kranken- häuser oder Bildungseinrichtungen. Elektronischer Identitätsnachweis (eID) bzw. Bürgerkarte/Handy-Signatur/ID Austria Als elektronischer Identitätsnachweis (eID) stehen Bürgerkarte, Handy-Signatur und ID Austria zur Verfügung. Sie ermöglichen es, Amtswege online durchzuführen und elektro- nische Dokumente rechtsgültig online zu unterschreiben. Ende 2023 wurden die Bürger- karte und Handy-Signatur durch ID Austria abgelöst. Erhebliche materielle und soziale Benachteiligung Kommt es zur Unterschreitung eines in der Europa-2030-Strategie festgelegten Mindest- lebensstandards, liegt erhebliche materielle und soziale Benachteiligung vor. Mithilfe von 13 Benachteiligungsmerkmalen auf Haushalts- und Personenebene wird dieser Lebens- standard, der bestimmte Grundbedürfnisse abdeckt, definiert. Wenn insgesamt zumindest sieben der 13 Merkmale nicht finanziell leistbar sind, dann gelten Personen ab 16 Jahren als erheblich materiell und sozial depriviert.

Menschen mit Behinderungen in Österreich 183 von 202 Die sieben Benachteiligungsmerkmale auf Haushaltsebene konzentrieren sich darauf, ob für den Haushalt folgende Dinge finanziell leistbar sind: • unerwartete Ausgaben in der Höhe von 1 390 Euro zu tätigen, • einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren, • Miete, Betriebskosten oder Kredite pünktlich zu bezahlen, • jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen, • die Wohnung angemessen warm zu halten, • abgenützte Möbel zu ersetzen, • ein Auto zu besitzen. Die sechs Benachteiligungsmerkmale auf Personenebene (für Personen ab 16 Jahren) konzentrieren sich darauf, ob für die Person folgende Dinge finanziell leistbar sind: • eine zufriedenstellende Internetverbindung zu haben, • abgenutzte Kleidung zu ersetzen, • zwei Paar passende Schuhe zu besitzen, • jede Woche einen kleinen Betrag für sich selbst auszugeben, • regelmäßig kostenpflichtige Freizeitaktivitäten auszuüben, • einmal im Monat Freund:innen oder Familie zum Essen/Trinken zu treffen. Erwerbspersonen Die Zahl der Erwerbspersonen ist die Summe der Erwerbstätigen und Arbeitslosen. Erwerbspersonen sind somit alle Personen, die am Erwerbsleben teilnehmen oder dies aktiv anstreben. Erwerbstätige Gemäß dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gelten Personen als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde als Unselbststän- dige, Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben. Haben sie nur aufgrund von Urlaub, Zeitausgleich, Altersteilzeit, anderer Arbeitszeitregelung, Krank- heit, beruflicher Aus- und Weiterbildung oder Mutterschutz bzw. Papamonat nicht gear- beitet, gehen aber ansonsten einer Arbeit nach, gelten sie ebenfalls als erwerbstätig. Zu den Erwerbstätigen zählen auch: Personen in Elternkarenz mit Kinderbetreuungsgeld- bezug und Rückkehrrecht zum Arbeitgeber bzw. jene, deren Karenzierung nicht länger als

184 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich drei Monate dauert; Personen, die aus sonstigen Gründen maximal drei Monate nicht arbeiten; Saisonarbeitskräfte, die zwar saisonbedingt in der Referenzwoche nicht gearbei- tet haben, aber in der Nebensaison regelmäßig für den Betrieb tätig sind; Lehrlinge. Präsenz- und Zivildiener sind ausgeschlossen. In diesem Bericht sind nur in Privathaushalten lebende Erwerbstätige ausgewiesen, die in Privathaushalten leben. Anstaltshaushalte konnten nicht berücksichtigt werden. Erwerbstätigenquote Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung in Privathaushalten, ohne Präsenz- und Zivildiener, bildet die Erwerbstätigenquote. Die Erwerbstätigenquote wird üblicherweise für die Bevölkerung im Haupterwerbsalter (d. h. für 15- bis 64-Jährige) oder für bestimmte Altersgruppen berechnet (z. B. Erwerbstätigenquote der 15- bis 24-Jährigen). Formale Bildung
Formale Bildung bezeichnet Lernaktivitäten von Schüler:innen und Studierenden im regulären Schul- und Hochschulwesen sowie von Lehrlingen, die zu anerkannten Abschlüssen (z. B. Matura, Hochschuldiplom, Lehrabschluss) führen. Das reguläre Schul- und Hochschulwesen bildet in der Regel ein aufeinander aufbauendes, sich ergänzendes und im Niveau ansteigendes System von Vollzeitbildung für Kinder und Jugendliche bis ins Erwachsenenalter. Formale Bildung ist institutionalisiert, intentional und geplant. Haushaltsauskunftsperson Bei Haushaltserhebungen wie EU-SILC werden Daten für alle im Haushalt lebenden Personen erhoben. Die am besten für Auskünfte zu Haushaltszusammensetzung und Wohnkosten geeignete Person ist Haushaltsauskunftsperson. Haushalte mit sehr niedriger Erwerbsintensität Haushalte mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität sind jene Haushalte, in denen die Erwerbsintensität aller erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder unter 20 % des gesamten jährlichen Erwerbspotenzials liegt. Zu erwerbsfähigen Haushaltsmitgliedern zählen Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die weder in Ausbildung noch in Pension sind. Dieser Indikator wird nur für Personen unter 65 Jahren ausgewiesen.

Menschen mit Behinderungen in Österreich 185 von 202 ILO-Konzept Beim ILO-Konzept (auch Labour Force-Konzept bzw. LFK) basiert die Zuordnung von Per- sonen zu Erwerbstätigen, Arbeitslosen und Nicht-Erwerbspersonen auf den Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Als erwerbstätig gilt eine Person, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet hat. Als arbeitslos gilt eine Person, wenn sie in diesem Sinne nicht erwerbstätig war, aktuell aktive Schritte zur Arbeitssuche getätigt hat und kurzfristig zu arbeiten beginnen könnte. Die Kriterien des ILO-Konzepts bilden die Grundlage für die internationale Vergleichbarkeit wichtiger Kennzahlen. Sie sind international maßgebend für Statistiken der Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Technologien, die für die Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Informationen und zur Unterstützung der Kommunikation genutzt werden, zum Beispiel das Internet sowie Geräte wie Computer, Smartphones oder Tablets. Informelles Lernen Informelles Lernen ist ein Prozess, mit dem bewusst – und nicht nur beiläufig – der Zweck verfolgt wird, zu lernen. Informelle Lernaktivitäten sind jedoch nicht institutionalisiert, weniger strukturiert als formale Bildung und sie können fast überall stattfinden. Beispiele hierfür sind: Lernen von Familienangehörigen, in Freundschaften, von Kolleg:innen, durch Lesen von Büchern oder Fachzeitschriften, Lernen über Fernsehen, Radio oder Video und Lernen mit Hilfe elektronischer Geräte (Handy, Computer etc.). Lebensbegleitendes Lernen, lebenslanges Lernen
Lebensbegleitendes Lernen (hier synonym mit lebenslangem Lernen) wird vom Europäischen Rat definiert als „alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürger:innengesellschaftlichen, sozialen bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt“.

186 von 202 Menschen mit Behinderungen in Österreich Lebensunterhaltskonzept Beim Lebensunterhaltskonzept (LUK) geben die Befragten selbst an, welcher der folgen- den sozialen Gruppen sie angehören: erwerbstätig oder Lehrling, arbeitssuchend/arbeits- los, in Pension, dauerhaft arbeitsunfähig, in Ausbildung, haushaltsführend und Sonstiges. Diese Einstufung wird von den Befragten in der Regel nach dem Überwiegensprinzip getroffen. Beispielsweise werden sich Studierende, die in der Referenzwoche wenige Stunden arbeiteten, als Studierende einordnen, obwohl sie nach dem ILO-Konzept erwerbstätig sind. Hier weichen die Begriffe der Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit etc. demnach von den Richtlinien der ILO ab. Wo sich Personen in Elternkarenz zuordnen, bleibt seit 2021 der Selbsteinschätzung der Befragten überlassen. Materielle und soziale Benachteiligung Materielle und soziale Benachteiligung besteht im Falle der Nicht-Leistbarkeit von mindestens fünf von 13 von der EU festgelegten Grundbedürfnissen. Von den 13 Grundbedürfnissen werden sieben auf Haushalts- und sechs auf Personenebene erhoben. Die sieben Benachteiligungsmerkmale auf Haushaltsebene konzentrieren sich darauf, ob für den Haushalt folgende Dinge finanziell leistbar sind: • unerwartete Ausgaben in der Höhe von 1 390 Euro zu tätigen, • einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren, • Miete, Betriebskosten oder Kredite pünktlich zu bezahlen, • jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen, • die Wohnung angemessen warm zu halten, • abgenützte Möbel zu ersetzen, • ein Auto zu besitzen. Die sechs Benachteiligungsmerkmale auf Personenebene (für Personen ab 16 Jahre) konzentrieren sich darauf, ob für die Person folgende Dinge finanziell leistbar sind: • eine zufriedenstellende Internetverbindung zu haben, • abgenutzte Kleidung zu ersetzen, • zwei Paar passende Schuhe zu besitzen, • jede Woche einen kleinen Betrag für sich selbst auszugeben, • regelmäßig kostenpflichtige Freizeitaktivitäten auszuüben, • einmal im Monat Freund:innen oder Familie zum Essen/Trinken zu treffen.

Menschen mit Behinderungen in Österreich 187 von 202 Migrationshintergrund Von Personen mit Migrationshintergrund wird gesprochen, sofern beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Dabei wird unterschieden zwischen erster und zweiter Generation: Angehörige der ersten Generation wurden selbst im Ausland geboren, Angehörige der zweiten Generation sind in Österreich zur Welt gekommen. Mithelfende Familienangehörige, Mithelfende Mithelfende Familienangehörige bzw. Mithelfende sind Personen, die unbezahlt im Betrieb von Familienangehörigen mithelfen, vorausgesetzt, sie gelten nicht als Arbeitneh- mer:innen. Für ihre Tätigkeit erhalten mithelfende Familienangehörige kein Gehalt und sie sind nicht eigenständig sozialversichert. Sie müssen nicht im selben Haushalt mit den Selbstständigen leben, bei denen sie mithelfen. Nach dem ILO-Konzept gelten sie als Erwerbstätige. NEETs Der Begriff NEET steht für „young people neither in employment nor education or training“ und beschreibt Jugendliche im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die nicht erwerbstätig sind (d. h. Arbeitslose oder Nicht-Erwerbspersonen) und innerhalb der vier Wochen vor der Erhebung an keiner formalen oder nonverbalen Ausbildung oder Weiterbildung teilgenommen haben. Die Berechnung der NEETs erfolgt ohne Zivil- und Präsenzdiener. Jugendliche, die aufgrund von Ferien im Referenzzeitraum ihre Ausbildung nicht besucht haben, gelten als in Ausbildung stehend. Nicht-Erwerbspersonen Nach dem ILO-Konzept zählen zu den Nicht-Erwerbspersonen all jene, die nach der jeweiligen Definition weder erwerbstätig noch arbeitslos sind.