Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Krebsepidemiologie: Leukämie (C91–C95)
177
Relatives 5-Jahres-Überleben
Leukämie (C91–C95), in Prozent
Q: STATISTIK AUSTRIA, Österreichisches Krebsregister (Stand 09.01.2024) und Todesursachenstatistik. – Ende des Follow-up
31.12.2023. – CRS: cumulative relative survival.
0 20 40 60 80 100
0–44 Jahre
45–59 Jahre
60–74 Jahre
75 Jahre
u. älter
2004–2008 2014–2018Diagnosezeitraum: 95 %-Konfidenzintervall
Alter bei Diagnose
Qualitätsmerkmale
Leukämie (C91–C95), Jahresdurchschnitt 2020–2022
Qualitätsmerkmale Männer und Frauen Männer Frauen
Mortalität/Inzidenz-Ratio 0,66 0,62 0,71
DCO-Rate in % 17,0 15,1 19,6
Unspezifische Morphologie in % 3,7 3,2 4,4
Unbekanntes Stadium in % . . .
Mikroskopisch verifiziert in % 72,2 73,8 69,9
Q: STATISTIK AUSTRIA, Österreichisches Krebsregister (Stand 09.01.2024) und Todesursachenstatistik.
Morphologie der Krebsneuerkrankungen
Leukämie (C91–C95), Jahresdurchschnitt 2020–2022
Morphologie, ohne DCO -Fälle
Männer Frauen
absolut in % absolut in %
Insgesamt 647 100,0 438 100,0
B-Zell-Neoplasien 245 37,8 130 29,7
T-Zell- und NK-Zell-Neoplasien 16 2,5 12 2,8
Myeloische Neubildungen 328 50,7 251 57,2
Bösartige Neubildungen m. n. A. 19 2,9 19 4,3
Bösartige Neubildungen o. n. A. 39 6,0 26 6,0
Q: STATISTIK AUSTRIA, Österreichisches Krebsregister (Stand 09.01.2024) und Todesursachenstatistik. – *) Diese Werte beziehen sich
auf die jeweils übergeordnete Gruppe.
Dieses Kapitel beschreibt die Maßnahmen, die im Österreichi-
schen Nationalen Krebsregister umgesetzt werden, um hoch-
qualitative und international vergleichbare Datenbestände
zu erstellen. Dazu gehören die Anwendung internationaler
Klassifikationen, die Umsetzung internationaler Regeln
und die Standardisierung der Ergebnisse entsprechend der
Bezugsbevölkerung.
Ebenfalls in diesem Kapitel finden Sie Hinweise zur Präsen-
tation der Krebsstatistik auf den Webseiten von Statistik
Austria sowie der Nutzung der Daten in nationalen Medien wie
zum Beispiel dem Österreichischen Krebsreport und in inter-
nationalen Studien. Weiterführende Literatur und ein Glossar
runden das Kapitel ab.
Teil C:
Weiterführende
Informationen
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
180
Methodische Hinweise
Internationale Empfehlungen
Die Gestaltung der Datensammlung, die Auf -
arbeitung sowie Plausibilitäts- und Qualitätskon -
trollen sind eng an internationale Empfehlungen
geknüpft. Qualitätssicherung und internationale
Vergleichbarkeit stehen bei diesen Empfehlungen
im Vordergrund. Die Empfehlungen werden in
erster Linie von der internationalen Vereinigung
der Krebsregister (IACR, International Association
of Cancer Registries) ausgearbeitet. Das Europäi -
sche Netzwerk der Krebs register (ENCR, Euro -
pean Network of Cancer Registries) unterstützt
die einzelnen Länder bei der Umsetzung der Emp-
fehlungen.
Altersstandardisierte Raten / Europäische Standardbevölkerung 2013
Für einen internationalen Vergleich beziehungs -
weise die Beurteilung der Ergebnisse im Zeitver -
lauf ist ein Bezug der Daten auf eine Grundpopu -
lation notwendig.
Das Österreichische Nationale Krebsregister von
Statistik Austria stellt jährlich einer breiten Öf -
fentlichkeit Kennzahlen der Krebsstatistik zur
Verfügung. Eine dieser Kennzahlen, die Krebsinzi-
denz (Krebsneuerkrankungen pro Kalenderjahr),
wird einerseits in absoluten Zahlen und ande -
rerseits als Rate, d. h. bezogen auf die österrei -
chische Wohnbevölkerung, dargestellt. Absolute
Zahlen zu den jährlichen Krebsneuerkrankungen
sind vor allem in der Planung der Gesundheitsver-
sorgung notwendig. Ist man allerdings an der Ent-
wicklung des Krebsrisikos im Zeitvergleich oder
an regionalen Vergleichen interessiert, so ist es
erforderlich, die absoluten Zahlen in Relation zur
Wohnbevölkerung der Bezugsregion zu setzen.
Dies kann in Form roher Raten oder altersstan -
dardisierter Raten erfolgen.
Während rohe Raten nur den Umfang der jewei -
ligen Gesamtbevölkerung einbeziehen, wird bei
der Altersstandardisierung auch deren Alters -
struktur berücksichtigt. Dadurch wird die Kenn -
zahl um Effekte einer im Zeitverlauf sich än -
dernden Altersstruktur bzw. unterschiedlicher
Alterszusammensetzungen der jeweiligen Be -
zugsbevölkerungen adjustiert.
Technisch vereinfacht gesprochen, wird die je -
weilige Bezugsbevölkerung durch eine frei wähl -
bare fiktive oder auch reale Standardbevölkerung
ersetzt. Damit gilt für alle zu vergleichenden Zeit -
punkten bzw. Regionen dieselbe Altersstruktur
der Bevölkerung. Die altersstandardisierten Ra -
ten (ASR) können im Sinne eines Erkrankungsri -
sikos interpretiert werden. Die Raten sind nur im
Vergleich interpretierbar, nicht jedoch in ihrer ab-
soluten Höhe. Der tatsächliche Wert der Rate ist
abhängig von der verwendeten Standardbevöl -
kerung. Je näher die Altersstruktur der gewähl -
ten Standardbevölkerung der Altersstruktur der
tatsächlichen Bevölkerung ist, desto näher ist die
altersstandardisierte Rate an der rohen Rate.
Von der Europäischen Kommission (Joint Research
Centre) wurde den europäischen Krebsregistern
empfohlen, auf die EUR-EU 2013 umzusteigen, um
durch einen gemeinsamen Bevölkerungsstandard
die Vergleichbarkeit der Daten zu erhöhen bzw.
Fehlinterpretationen durch den Vergleich von
Daten aus Berechnungen mit verschiedenen Stan-
dardbevölkerungen zu vermeiden. Aus diesen
Gründen entschied das Österreichische Nationale
Krebsregister, ab Herbst 2016 die EUR-EU 2013 für
die Publikation der Krebsstatistik zu verwenden.
Weiterführende Informationen zur Altersstan -
dardisierung finden Sie in „Einfluss der neuen
Europäischen Standardbevölkerung 2013 auf die
Trendentwicklung der österreichischen Krebsin -
zidenzraten 1983–2014“, Statistische Nachrichten
2/2017, Statistik Austria.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
181
Klassifikation der Tumore (ICD-O-3 & ICD 10)
Um die Ergebnisse der Krebsstatistik national
und international vergleichbar zu machen, ist es
notwendig, anerkannte Klassifikationen zur Co -
dierung von Textinformationen zu verwenden.
Im Österreichischen Nationalen Krebsregister
wird zur Codierung der Tumorentität die Inter-
national Classification of Diseases for Oncology ,
Version 3 (ICD-O-3) verwendet. Die ICD-O ist eine
duale Klassifikation, die neben der Codierung der
Lokalisation auch die Histologie/Morphologie der
Neubildung berücksichtigt. Um den Tumor best -
möglich nach der ICD-O klassifizieren zu können,
ist zusätzlich zur Lokalisation des Primärtumors
auch die Morphologie anzugeben. Der Lokalisa -
tionscode beschreibt den Sitz der Neubildung
und verwendet in der Regel denselben drei- bzw.
vierstelligen Code, der auch in der ICD-10 benutzt
wird. Der morphologische Code beschreibt den
Zelltyp der Neubildung (Histologie) und ihr biolo-
gisches Verhalten.
Von der IARC wird die Angabe der Lokalisation,
der Morphologie und des Tumorverhaltens eben -
falls als wesentlich erachtet (Parkin, D. M. et. al.,
1994). Die allgemeine Kenntnis der Tumorlokali -
sation reicht weder für die Behandlungsplanung
noch für Forschungszwecke aus. So hängt die
Überlebensrate bei einigen Lokalisationen stark
mit dem morphologischen Typ zusammen (Deut -
sches Institut für Medizinische Dokumentation
und Information, 2003).
Von 1980 bis 1989 wurde die Lokalisation nach
der ICD 9 codiert, für die Histologie stand nur ein
zweistelliger Code zur Verfügung.
Ab 1990 wurde die Lokalisation weiterhin nach
der ICD 9 codiert, statt diesem Zweisteller wurde
zur Codierung des Gewebetyps der Histologie -
code der ICD-O-1 ( International Classification of
Diseases for Oncology , Version 1) verwendet. Die
zweistelligen Codes wurden durch entsprechen -
de Viersteller ersetzt. Diese sind für den Zeit -
raum bis 1990 entsprechend unspezifisch, da die
frühere Codierung nach dem Zweisteller zu er -
heblichen Informationsverlusten führte. Bei der
Umschlüsselung der Codes wurde nach interna -
tionalen Vorgaben vorgegangen.
Von 2002 bis 2006 wurde sowohl für die Lokalisa-
tion als auch für die Histologie die ICD-O-2 ( Inter-
national Classification of Diseases for Oncology,
Version 2) verwendet.
Von 2007 bis 2019 wurde die ICD-O-3 ( Interna-
tional Classification of Diseases for Oncology ,
Version 3) verwendet. Einzelne Codes der ICD-
O-3, Revision 1, wurden bei Bedarf verwendet.
Seit 2020 wird die ICD-O-3 ( International Clas -
sification of Diseases for Oncology , Version 3) in
der Revision 2 verwendet. Die ICD-O-3 wurde vom
IARC/WHO ICD-O Committee um neue Morpho -
logie-Codes und -Begriffe aus der vierten Serie
der WHO Classification of Tumours (Blue Books )
ergänzt, im April 2019 veröffentlicht und wird für
den Einsatz in Krebsregistern ab 2020 empfohlen.
Bei jedem Wechsel der Codierklassifikation wur -
de die gesamte Datenbank umgeschlüsselt. Bei
der Auswertung der Daten in eine Zeitreihe sind
mögliche Auswirkungen eines Klassifikations -
wechsels zu beachten.
Um einen besseren Vergleich der Inzidenzdaten
mit den Mortalitätsdaten zu ermöglichen, wer -
den für Publikationszwecke die Codes zusätzlich
in die ICD-10 (Internationale statistische Klassifi -
kation der Krankheiten und verwandter Gesund -
heitsprobleme in der Version 10) umgewandelt.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
182
Klassifikation der Tumorstadien (TNM)
Im österreichischen Krebsregister wird die Ein -
teilung der Tumorstadien nach dem TNM-Sys -
tem vorgenommen (Union International Contre
le Cancer: TNM-Klassifizierung der malignen Tu -
more und allgemeine Regeln zur Anwendung des
TNM-Systems, 8. Auflage, Springer-Verlag Berlin-
Heidelberg-New York, 2017). Zu beachten ist, dass
die prätherapeutische klinische klassische Klassi-
fikation (cTNM) und/oder die postoperative his -
topathologische/morphologische Klassifikation
(pTNM) zur Anwendung kommen.
Folgende Stadien werden unterschieden (im
Klammerausdruck befindet sich die Zuordnung
nach dem TNM-System):
• CIS (Carcinoma in situ): Vorstadium (TIS)
• lokalisiertes Tumorstadium: Tumor auf das
Ursprungsorgan beschränkt (T0-2, N0, M0)
• regionalisiertes Tumorstadium: Tumoraus -
breitung in unmittelbar benachbartes Ge -
webe und / oder in regionale Lymphknoten,
jedoch keine Fernmetastasen (T0-2, N1-4, M0;
T3-4, N0-4, M0; TX, N1-4, M0)
• disseminiertes Tumorstadium: nachgewiese -
ne Fernmetastasen (T0-X, N0-X, M1).
• Für DCO (Death Certificate Only)-Fälle ist kei -
ne Stadieneinteilung möglich.
Ist die Kategorisierung nach TNM nicht vorhanden
oder nicht anwendbar, kann auch eine Einteilung
nach einem Grobschema vorgenommen werden:
Fragen nach der Ausdehnung des Tumors über
die Organgrenzen, den Befall regionärer Lymph -
knoten und dem Vorhandensein von Fernmetas -
tasen werden mit Ja oder Nein beantwortet.
Bei der Erstellung der Krebsstatistik aus den
Krebsregisterdaten werden die gemeldeten In -
formationen zum Tumor, zu den Lymphknoten -
metastasen und den Fernmetastasen zu einer
einzigen Angabe zum Tumorstadium zusam -
mengefasst: Tumor in situ (TIS), lokalisiertes
Tumorstadium, regionalisiertes Tumorstadium,
disseminiertes Tumorstadium, unbekanntes Tu -
morstadium. Systemerkrankungen werden kei -
nem dieser Stadien zugeordnet. Für DCO-Fälle ist
grundsätzlich kein Tumorstadium verfügbar, da
auf dem Totenschein kein Tumorstadium bei Dia-
gnose erfasst wird.
Mehrfachtumore
Um die internationale Vergleichbarkeit der Maß -
zahlen der Krebsstatistik zu gewährleisten, ist es
notwendig, Regeln für die Zählung von Tumoren
und die Abgrenzung von Rezidiven zu definieren.
Das Österreichische Nationale Krebsregister setzt
die International Rules for Multiple Primary
Cancers, ICD-O Third Edition, IARC, Lyon, 2004,
Internal Report No. 2004/02 um. Kommt es bei
der Anwendung dieser Regeln zur Entscheidung
für einen Mehrfachtumor, wird der Fall nochmals
überprüft und gegebenenfalls recherchiert.
Auszug aus dem Regelwerk:
• Die Anerkennung der Existenz zweier oder
mehrerer Primärtumoren ist nicht vom Zeit -
punkt der Diagnosestellung abhängig.
• Ein maligner Primärtumor entsteht an einer
definierten Lokalisation in einem bestimmten
Gewebe. Ein Infiltrat der Umgebung, ein Rezi-
div oder eine Metastase zählen nicht dazu.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
183
• Nur eine einzige Neoplasie soll als Primärtu -
mor in einem Organ, Organpaar oder Gewebe
akzeptiert werden. Die in bestimmte Gruppen
zusammengefassten Lokalisationen werden
in Hinsicht auf die Definition multipler Neo -
plasien als jeweils ein Organ betrachtet. Im
Bereich der Haut wird nur die erste Neoplasie
eines bestimmten histologischen/morpholo -
gischen Typs, egal welcher Lokalisation, als
Primärerkrankung an einer malignen Neopla-
sie gewertet.
• Regel 3 gilt nicht, wenn eine maligne Neopla -
sie mit Systembefall vorliegt oder eine multi -
zentrische maligne Neoplasie, die mehrere
Organe befallen kann. Ebenso gilt Regel 3
nicht, wenn andere histologische/morpho -
logische Typen als unterschiedlich in Bezug
auf die Definition multipler Neoplasien an -
gesehen werden. Somit zählt eine zusätzli -
che Neoplasie im gleichen Organ, aber eines
„anderen“ histologischen/morphologischen
Typs als weitere Neoplasie.
Qualitätsverbesserung durch Recherche von DCN-Fällen und Urgenzen
Der wissenschaftliche Wert der Daten eines
Krebsregisters wird durch die Vollzähligkeit des
Registers und die Vollständigkeit der einzelnen
Meldungen bestimmt. Die IARC empfiehlt eine
verstärkte Recherche bei jenen Krebsfällen, die
nur durch den Totenschein bekannt werden. Die
Datenqualität bei solchen Fällen und damit die
Qualität des gesamten Registers kann durch in -
tensive Zusammenarbeit mit den Krankenanstal -
ten wesentlich verbessert werden.
Wenn eine Krebserkrankung nicht im Rahmen
der gesetzlich vorgeschriebenen Krebsregister -
meldung an das Krebsregister gemeldet wurde,
die Person an der Erkrankung verstarb und diese
Erkrankung auf dem amtlichen Totenschein ver -
merkt wurde, wird im Krebsregister eine Ersatz -
meldung angelegt. Darüber hinaus erfolgt eine
Kontaktaufnahme mit der Krankenanstalt, die
den Totenschein ausgestellt hat. Kann auf diesem
Weg weitere Information zu dem Krebsfall gewon-
nen werden (z. B. Diagnosedatum, Morphologie,
Tumorstadium bei Diagnosestellung), wird die Er-
satzmeldung um diese Erkenntnisse ergänzt. Zur
Qualitätssicherung bleibt allerdings ein Marker an
dieser Meldung, der anzeigt, dass der Auslöser für
die Krebsregistermeldung der Totenschein war
(Death Certificate Notified, DCN-Fall). Kann kei -
ne weitere Information ermittelt werden, bleibt
die Ersatzmeldung als DCO-Fall (Death Certificate
Only) im Register und geht mit unvollständigen
Informationen in die Krebsstatistik ein. Die DCO-
Rate stellt einen Qualitätsindikator für die Krebs -
registrierung dar.
In Österreich werden aber nicht nur DCN-Fälle
recherchiert. Erwecken die übermittelten Daten
den Anschein, dass Krebsfälle gar nicht gemeldet
wurden (z. B. durch plötzliches Absinken der An -
zahl der gemeldeten Fälle aus einer Krankenan -
stalt), stellen die Mitarbeiter:innen der Statistik
Austria ebenfalls weitere Nachforschungen an.
Die ärztliche Leitung der Krankenanstalten ist
per Gesetz zur Meldung jeder Krebserkrankung
sowie aller Krebssterbefälle an Statistik Austria
verpflichtet. Regelmäßiger Kontakt mit den Kran-
kenanstalten erhöht die Vollzähligkeit und Voll -
ständigkeit der Krebsmeldungen und damit die
Qualität dieser Statistik.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
184
Revisionen der Krebsstatistik
Bis zum Berichtsjahr 2002 wurde eindeutig zwi -
schen endgültigen und vorläufigen Ergebnissen
unterschieden. Dies hatte jährliche Revisionen
von einzelnen Diagnosejahren und gelegentliche
Revisionen des gesamten Datenbestandes zur
Folge. Als Folge der Umschlüsselung der Daten
von der ICD-O-2 auf die ICD-O-3, der Anwendung
der an die ICD-O-3 adaptierten Mehrfachtumor -
regeln und der laufenden Qualitätsverbesserung
durch weiterführende Recherche haben sich die
Ergebnisse zur Krebsinzidenz verändert und wur -
den daher für alle Diagnosejahre revidiert. Ab
dem Diagnosejahr 2003 wurde ein neues Publika-
tionskonzept verfolgt, das allen Nutzern aktuelle
Daten garantiert.
Dieses Publikationskonzept trägt dem Konzept
der lebenden Datenbank Rechnung und nimmt
von der Publikation „vorläufiger und endgülti -
ger Zahlen“ Abstand. Ein Diagnosejahr wird nach
Aufarbeitung aller eingelangten Krebsregister -
meldungen, Recherche offensichtlicher Fehlbe -
stände und dem Abgleich mit der Todesursachen-
statistik veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt wird
eine Momentaufnahme der Datenbank fixiert.
Diese Momentaufnahme bildet die Grundlage
weiterer Analysen und bleibt bis zur Publikation
des nächsten Diagnosejahres in Verwendung. Das
Datum der entsprechenden Momentaufnahme,
das bei sämtlichen Tabellen und Grafiken ange -
geben ist, gilt für alle Diagnosejahre und gibt die
Aktualität der Daten wieder. Für jede Veröffentli -
chung werden also die jeweils aktuellen Gesamt -
daten herangezogen. Qualitätsverbesserungen
der Datenbank durch DCN-Recherche, Recherche
bei vermuteten Fehlbeständen und Recherche
bei unklaren Fällen können so laufend an den
Nutzer weitergegeben werden, auch wenn es sich
um länger zurückliegende Daten handelt. Es ist
wichtig darauf hinzuweisen, dass für eigene, wei -
terführende Berechnungen anhand der Daten des
Österreichischen Nationalen Krebsregisters nur
komplette neue Zeitreihen verwendet werden
sollten, um Vermischungen der neuen Werte mit
den alten Zeitreihen zu vermeiden.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
185
Morphologiecodes
Kategorie Text Code, ICD-O-3, Rev. 2
Alle
Malignome
C00–C96,
ohne C44
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome 8140–8141, 8143–8145, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401,
8480–8490, 8550–8551, 8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Neoplasien des lymphatischen
und des blutbildenden Sytems
9590–9989
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Kopf–Hals
C00–C14
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome o. n. A. 8050–8070, 8072–8078, 8083–8084
Verhornende Plattenepithel -
karzinome
8071
Adenokarzinome 8140–8141, 8143–8145, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8490,
8550–8551, 8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Speiseröhre
C15
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome 8140–8141, 8143–8145, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8490,
8550–8551, 8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Magen
C16
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinom 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome o. n. A. 8140–8141, 8143, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8489,
8550–8551, 8570–8574, 8576
Adenokarzinome vom intestina -
len Typ
8144
Siegelringzellkarzinome 8145, 849
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
186
Kategorie Text Code, ICD-O-3, Rev. 2
Darm
C18–C21
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8076, 8083–8084, 8123–8124
Adenokarzinome 8140–8145, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8490, 8550–8551,
8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Melanome 8720–8790
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Leber
C22
Karzinome 8010–8576
Hepatozelluläre Karzinome 8170–8171
Gallengangskarzinome 8050, 8140–8141, 8160–8161, 8260, 8440, 8480–8500, 8550, 8560,
8570–8572
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8034
Hepatoblastome 8970
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Pankreas
C25
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome o. n. A. 8140–8141, 8143–8145, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8490,
8551, 8570–8574, 8576
Duktale Adenokarzinome 8550
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Kehlkopf
C32
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome 8140–8141, 8143–8145, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8490,
8550–8551, 8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
187
Kategorie Text Code, ICD-O-3, Rev. 2
Lunge
C33–C34
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome 8140, 8211, 8230–8231, 8250–8260, 8323, 8480–8490, 8550–8551,
8570–8574, 8576
Kleinzellige Karzinome 8041–8045
Nicht kleinzellige Karzinome
(Karzinome o. n. A.)
8010–8012, 8014–8031, 8035, 8310
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Haut
C43
Melanome 8720–8790
Brust
C50
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome o. n. A. 8140–8141, 8143–8145, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8490,
8551, 8570–8574, 8576
Invasive duktale und duktuläre
Karzinome
8500, 8521
Invasive lobuläre Karzinome 8520
Invasives duktales Karzinom
gemischt mit anderen Karzi -
nomtypen
8522–8524
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Gebär mutter
hals
C53
Karzinome 8010–8380, 8382–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome 8140–8141, 8190–8211, 8230–8231, 8260–8263, 8310, 8380, 8382–8384,
8440–8490, 8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Gebärmutter
körper
C54
Karzinome 8010–8574, 8576
Adenokarzinome 8140–8141, 8190–8211, 8230–8231, 8260–8263, 8310, 8380, 8382–8384,
8430, 8440–8490, 8510, 8560, 8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
188
Kategorie Text Code, ICD-O-3, Rev. 2
Eierstock
C56
Karzinome 8010–8231, 8246–8576, 9014–9050, 9110
Seröse Karzinome 8441, 8460–8463, 9014
Muzionöse Karzinome 8470–8490, 9015
Endometrioide Karzinome 8380–8383, 8560, 8570
Klarzellige Karzinome 8310–8313, 9110
Adenokarzinome o. n. A. 8140–8147, 8170–8190, 8211–8231, 8260, 8384, 8440, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Tumore der Gonaden 8590–8671
Keimzelltumore 8240–8245, 9060–9102
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Prostata
C61
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8050–8078, 8083–8084
Adenokarzinome o. n. A. 8140–8141, 8143–8145, 8190–8210, 8212–8231, 8260–8263, 8310, 8401,
8480–8490, 8551, 8570–8574, 8576
Azinäre Adenokarzinome 8211, 8550
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Hoden
C62
Keimzelltumore 9060–9102
Seminome 9060–9061, 9064
Spermatozytische Seminome 9063
Nichtseminomatöse Keimzell -
tumore
9065–9102
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Niere
C64
Karzinome 8010–8576
Nierenzellkarzinome 8051–8084, 8120–8122, 8130–8131
Klarzellige Nierenzellkarzinome 8050, 8140, 8260, 8270, 8280–8312, 8316–8320, 8340–8344
Klarzellige Adenokarzinome 8310
Nierenzellkarzinome o. n. A. 8312
Andere Nierenzellkarzinome Nierenzellkarzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Harnblase
C67
Karzinome 8010–8576
Plattenepithelkarzinome 8051–8078, 8083–8084
Papilläre Karzinome 8050, 8120–8122, 8130–8131
Adenokarzinome 8140–8141, 8190–8231, 8260–8263, 8310, 8401, 8480–8490, 8550–8551,
8570–8574, 8576
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8035
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Methodische Hinweise
189
Kategorie Text Code, ICD-O-3, Rev. 2
Gehirn
C70–C72
Tumore des neuroepithelialen
Gewebes
8680, 9350–9362, 9380–9508, 9520–9523
Gliome 9380–9384, 9391–9460
Astrozytisches Gliom 9384, 9400–9421, 9424, 9425, 9440–9442
Mischgliome 9382, 9450–9451
Ependymome 9383, 9391–9394
Andere Gliome 9380–9381, 9423, 9430, 9444, 9460
Embryonale Tumore 9470–9474, 9490, 9500–9504, 9508
Medulloblastome 9470–9472, 9474
Andere embryonale Tumore Embryonale Tumore mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Andere neuroepitheliale Tumore Neuroepitheliale Tumore mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Schilddrüse
C73
Karzinome 8010–8576
Follikuläre Karzinome 8290, 8330–8335
Papilläre Karzinome 8050, 8260, 8340–8344, 8350, 8450–8460
Medulläre Karzinome 8345, 8510–8513
Anaplastische Karzinome 8020–8035
Karzinome m. n. A. Karzinome mit näheren Angaben (andere spezifische Codes)
Karzinome o. n. A. 8010–8015
Sarkome 8800–8811, 8830, 8840–8921, 8990–8991, 9040–9044, 9120–9133, 9150,
9540–9581
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 8000–8005
Hodgkin
C81
Nodulärer lymphozytenprädo -
minanter Typ
9659
Lymphozytenreiche klassische
Hodgkin-Lymphome
9651
Nodulär-sklerosierender Typ 9663–9667
Gemischtzellige Form 9652
Lymphozytenarmer Typ 9653–9655
Hodgkin-Lymphome o. n. A. 9650
NonHodgkin
C82–C85, C96
B-Zell-Neoplasien 9670–9699, 9728, 9731–9734, 9761–9764, 9823–9826, 9833, 9836, 9940
T-Zell- und NK-Zell-Neoplasien 9700–9719, 9729, 9827–9831, 9834, 9837, 9948
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Non-Hodgkin-Lymphome o. n. A. 9590, 9591, 9596, 9727, 9760
Plasmozytom /
Myelom
C90
Plasmozytome o. n. A. 9731
Multiple Myelome 9732
Plasmazell-Leukämien 9733
Extramedulläre Plasmozytome 9734
Leukämie
C91–C95
B-Zell-Neoplasien 9670–9699, 9728, 9731–9734, 9761–9764, 9823–9826, 9833, 9836, 9940
T-Zell- und NK-Zell-Neoplasien 9700–9719, 9729, 9827–9831, 9834, 9837, 9948
Myeloische Neubildungen 9840, 9860–9931, 9945–9946, 9950, 9960–9964, 9975, 9980–9989
Bösartige Neubildungen m. n. A. Bösartige Neubildungen mit näheren Angaben (andere spezifische
Codes)
Bösartige Neubildungen o. n. A. 9800–9801, 9805, 9820, 9832, 9835
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Umsetzung der Krebsstatistikverordnung 2019
190
Umsetzung der Krebsstatistikverordnung 2019
Neuerungen im Überblick
• Krebsregistermeldungen werden ausschließ -
lich elektronisch übermittelt
• Personenidentifikation mittels verschlüssel -
tem „bereichsspezifischem Personenkenn -
zeichen Amtliche Statistik“ (vbPK-AS)
• Meldung nach ausreichend gesicherter Erst -
diagnose, Wegfall der Folgemeldungen, Mel -
deverpflichtung im Sterbefall bleibt aufrecht.
Im Mai 2019 wurde im BGBl 2019 II 124 die Krebs -
statistikverordnung 2019 veröffentlicht, welche
die Vorgaben der europäischen Datenschutz -
grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. April 2016) umsetzt.
Damit wurde auch eine langjährige Forderung
von Statistik Austria erfüllt: Anstelle der Namen
der Betroffenen werden künftig nur noch ein -
deutige, nicht rückführbare Pseudonyme ver -
speichert, wie dies im E-Government-Gesetz seit
langem vorgesehen ist. Die ausschließlich elek -
tronische Übermittlung der Daten soll zu einer
Verbesserung der Qualität der Krebsstatistik füh -
ren und dient damit auch dem strategischen Ziel
Nr. 5 des Krebsrahmenprogramms 2014 („Hoch -
wertige Daten und verbesserte evidenzbasierte
Information zur Entscheidungsfindung von Ge -
sunden, Patient:innen, Leistungserbringern und
politischen Entscheidungsträgern“).
• 01.07.2019 Inkrafttreten der Krebs-
statistikverordnung 2019
• 31.12.2019 Ende der Übermittlung
von Daten in der nach der Verordnung
BGBl. Nr. 171/1978 vorgesehenen Form
( Krebsmeldeblatt als Papierformular)
• 01.01.2020 ausschließlich elektronische
Übermittlung von Krebsmeldungen
Datenschutz (bPK-AS)
Die auf dem geltenden Krebsstatistikgesetz 1969
basierende bisherige Krebsstatistikverordnung
aus dem Jahr 1978 sah die Meldung von Krebs -
erkrankungen unter Angabe der Identitätsdaten in
Papierform vor. Da es sich bei gesundheitsbezoge-
nen Daten um höchst sensible Daten handelt, sind
diese nun ausschließlich auf elektronischem Weg
in pseudonymisierter Form zu übermitteln. Dies
sieht die Krebsstatistikverordnung 2019 durch die
Verwendung des bereichsspezifischen Personen -
kennzeichens Amtliche Statistik (bPK-AS) vor.
Das bereichspezifische Personenkennzeichen
ist im E-Government-Gesetz verankert und dient
dazu, Personendatensätze ohne Verwendung des
Namens in Datenanwendungen völlig anonym zu
handhaben und erlaubt dennoch eine Verknüp -
fung von Datensätzen derselben Person. Das
bPKAS wird für jede Person aufgrund ihrer Iden -
titätsdaten (Name, Geburtsdatum, …) von der
Stammzahlenregisterbehörde aus der Stammzahl
und diese wiederum aus der ZMR-Zahl abgeleitet.
Ein Antrag auf Ausstattung mit verschlüsselten be-
reichsspezifischen Personenkennzeichen (vbPK)
kann von jedem Meldepflichtigen direkt an die
Stammzahlenregisterbehörde gestellt werden.
Die Krebsstatistikverordnung 2019 gibt auch
Raum für eine Umstellungsphase: Wenn beim
Meldepflichtigen die technischen Voraussetzun -
gen für die Ermittlung eines vbPK-AS noch nicht
gegeben sind, kann anstelle des vbPK-AS die So -
zialversicherungsnummer und, falls diese nicht
vorliegt, der Vor- und Familienname sowie die
Wohnadresse des oder der Betroffenen an die
Bundesanstalt übermittelt werden. Dies sollte je -
doch die Ausnahme sein.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Umsetzung der Krebsstatistikverordnung 2019
191
Übermittlung der Daten
Statistik Austria stellt drei Möglichkeiten zur Ver -
fügung, um der elektronischen Meldeverpflich -
tung nachzukommen:
• Webformular via eQuest
• Datei-Upload via eQuest
• Datei-Übermittlung via SFTP
Datenstrukturbeschreibung
In der Datenstrukturbeschreibung sind die Va -
riablen sowie deren Ausprägungen angeführt.
Jedem der zehn folgenden Überbegriffe sind eine
oder mehrere Variablen zugeordnet.
„§ 2. (1) Die Meldepflichtigen haben unter Anga -
be der Krankenanstaltennummer und des Abtei -
lungsfunktionscodes der meldenden Abteilung
im Rahmen der Meldung gemäß § 1 die folgenden
Daten eines oder einer Betroffenen zu übermitteln:
• Geburtsdatum,
• Geschlecht,
• Aufnahme- / Ambulanzzahl,
• Daten zum Aufenthalt in der Krankenanstalt,
• Tumorbeschreibung,
• Tumorstadium,
• Diagnosestellung
• Behandlung,
• anamnestische Daten,
• allfälliger Verdacht auf Berufskrebs.“
Ausblick
Seit mehreren Jahren wird an einem neuen
Krebsstatistikgesetz gearbeitet. Inhaltliche, tech -
nische und datenschutzrechtliche Diskussionen
laufen unter Einbindung diverser Stakeholder,
insbesondere von Statistik Austria.
Für die Vollzähligkeit des Krebsregisters ist die
Ausweitung der Meldeverpflichtung auf den nie -
dergelassenen Bereich besonders relevant. Diese
soll jedoch nur im Falle der ausschließlichen Be -
handlungsführung gelten und betrifft aus heutiger
Sicht vor allem die Diagnosen von bösartigen Me-
lanomen bei niedergelassenen Hautärzt:innen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht soll in einem
neuen Gesetz die Verantwortung für den Daten -
schutz und die damit verbundene Pseudonymi -
sierung komplett bei den meldenden Stellen lie -
gen. Entsprechend der Krebsstatistikverordnung
2019 kann Statistik Austria noch „aushelfen“.
Langfristig soll das österreichische Krebsregister
auch zusätzliche Daten erheben, um die Tumore
exakter zu beschreiben und einen Erkrankungs -
verlauf zu definierten Zeitpunkten abzubilden.
Diese Entwicklung kann jedoch nur in einem Bot -
tom-up-Prozess erfolgen, da in einem nationalen
Krebsregister sinnvollerweise nur jene Informa -
tionen gesammelt werden sollen, die in den me -
dizinischen Einrichtungen strukturiert und in ho -
her Qualität dokumentiert werden.
Da daher die Krebsstatistikverordnung 2019 eine
Übergangslösung darstellt und versucht wurde,
die Aufwände für diese möglichst gering zu hal -
ten, wurde von weiteren Änderungen Abstand ge-
nommen. Die Umsetzung soll eine Erleichterung
für die Meldepflichtigen und eine Qualitätsver -
besserung für die Krebsstatistik bringen.
Weitere Informationen
Den gesamten Rechtstext und alle nötigen Infor -
mationen rund um die neue Krebsregistermel -
dung finden Sie auf den Webseiten von Statistik
Austria unter Fragebögen > Gesundheitseinrich -
tungen und Krebsregistermeldung
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Verwendung der Krebsregisterdaten
192
Verwendung der Krebsregisterdaten
Das von der Statistik Austria geführte Österrei -
chische Nationale Krebsregister trifft qualitativ
hochwertige Aussagen über die Verbreitung und
Entwicklungstrends von Krebserkrankungen und
stellt diese der Allgemeinheit regelmäßig zur Ver -
fügung. Die Daten des Krebsregisters dienen fol -
genden nationalen und internationalen Verwen -
dungszwecken:
• Grundlage für gesundheitspolitische Pla -
nungs- und Steuerungsmaßnahmen aufgrund
von systematischer und bevölkerungsbezo -
gener Dokumentation des Krebsgeschehens.
• unverzichtbare Basis für weiterführende epi -
demiologische Studien bei der Suche nach
den Ursachen der Krebsentstehung, zur Be -
urteilung von Früherkennungsmaßnahmen
und zur bevölkerungsbezogenen Versorgung
von Tumorpatienten.
• regelmäßige Datenlieferung an internatio -
nale Organisationen für nationale und inter -
nationale Studien zur Onkologie (IARC, WHO,
OECD)
• Auskünfte an Medienvertreter:innen
• Lieferung von Grundinformationen für die
Pharmaindustrie und andere Wirtschaftsbe -
reiche
Die Krebsstatistik entspricht in Erhebung und
Publikation den internationalen Standards. Jähr -
lich findet ein Fachbeirat für Gesundheitsstatistik
statt, in welchem die Konzepte und Ergebnisse
regelmäßig zur Diskussion gestellt werden. Die
Bedürfnisse der Nutzer können im Allgemeinen
sehr gut abgedeckt werden. Regelmäßige Diffe -
renzen gibt es nur bei der Tiefe der regionalen
Gliederung. Aus Datenschutz- und Qualitätsgrün -
den können z. B. für einzelne Gemeinden keine
Auswertungen angeboten werden.
Erst bei einem Erfassungsgrad von über 90 % al -
ler auftretenden Krebserkrankungen ist eine un -
verzerrte Bewertung der Daten möglich. Deshalb
ist die Mitarbeit und kontinuierliche Meldebereit -
schaft aller Ärzt:innen in Österreich für die voll -
zählige und flächendeckende Krebsregistrierung
entscheidend.
Internet
Auf den Webseiten von Statistik Austria stehen
Tabellen und Grafiken zu den Neuerkrankungen
und zur Mortalität aller Malignome und ausge -
wählter Tumorlokalisationen (zeitliche Entwick -
lung, regionale Verteilung, Tumorstadien) sowie
zum Überleben nach einer Krebsdiagnose und zur
Krebsprävalenz zur Verfügung. Ergänzend wer -
den Informationen zur Prognose der Krebsinzi -
denz und Krebsmortalität bis 2030, zur Prognose
der Krebsprävalenz bis 2030 und zu Krebs bei Kin-
dern und Jugendlichen angeboten.
Statistische Datenbank – STATcube
STATcube ist das Statistische Datenbanksystem,
das über die Webseite von Statistik Austria ange -
boten wird. Es ist öffentlich und im eingeschränk-
ten Umfang kostenfrei zugänglich. Eine Registrie -
rung sowie der Erwerb eines Abonnements sind
erforderlich, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer
über den Gastzugang hinaus kostenpflichtige
Services, z. B. Abruf größerer Datenmengen, Zu -
griff auf im Gastzugang gesperrte Daten, nutzen
möchte. Der Zugang zu diesen kostenpflichtigen
Services bedarf der Registrierung einer Nutzerin
bzw. eines Nutzers und des Erwerbs eines Abon -
nements. Die Ergebnisse des Österreichischen
Nationalen Krebsregisters werden nach Fertig -
stellung in STATcube eingelagert.
Weitere Informationen zur Datenbank finden Sie
auf unseren Webseiten (www.statistik.at > Daten-
banken > STATcube – Statistische Dantenbank).
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Verwendung der Krebsregisterdaten
193
Jahrbuch der Gesundheitsstatistik
Dieses statistische Kompendium zum Gesund -
heitswesen in Österreich informiert über das
Krankheitsspektrum der Bevölkerung (Krebs -
erkrankungen, Spitalsaufnahmen etc.), das To -
desursachenspektrum und die Auswirkungen auf
die Lebenserwartung. Darüber hinaus werden
Spitalswesen, Sozialversicherungen und Gesund -
heitsausgaben in nationaler Perspektive sowie im
internationalen Vergleich präsentiert. Mit dieser
Publikation setzt Statistik Austria eine seit 1957
bestehende Reihe fort.
Fachgremien
Statistik Austria ist in verschiedenen Fachgre -
mien aktiv, wie z. B. im Onkologiebeirat. Dieser
nimmt im Auftrag des BMSGPK zu aktuellen Fra -
gen der Krebsprävention sowie der Planung und
Versorgung von Krebspatientinnen und -patien-
ten in Österreich Stellung. Das von ihm erstellte
nationale Krebsrahmenprogramm für Österreich
wurde 2014 veröffentlicht. Aussagekräftigen epi -
demiologischen Daten zu Krebsinzidenz und
-mortalität, Prävalenz und Überleben nach einer
Krebsdiagnose wird dabei auch in Zukunft eine
große Bedeutung zukommen.
Sonderauswertungen
Um die intensivere Nutzung der Krebsregister -
daten für die epidemiologische Forschung zu
fördern, stellt das Österreichische Nationale
Krebsregister seine Daten, oder Teile davon, auf
Anfrage, unter Beachtung des Datenschutzes und
gegebenenfalls gegen Bezahlung, zur Verfügung.
Für weitere Datenanfragen steht Ihnen der Aus -
kunftsdienst der Statistik Austria gerne zur Ver -
fügung.
Mikrodaten für die Wissenschaft – Austrian Mikrodatencenter (AMDC)
Berechtigten wissenschaftlichen Einrichtungen
kann laut Bundesstatistikgesetz §31 auf Basis
einer entsprechenden vertraglichen Verein -
barung ein gesicherter Onlinezugang (Remote
Access) zu potenziell indirekt identifizierbaren
vertraulichen Daten eingeräumt werden. Der Zu -
gang ist nur für Personen, die in einem aufrech -
ten Dienstverhältnis zu einer wissenschaftlichen
Einrichtung stehen, im Rahmen eines konkreten
Forschungsvorhabens und für einen vereinbarten
Zeitraum möglich.
Das Datenangebot sowie weitere Informationen
sind auf der Webseite von Statistik Austria verfüg-
bar (www.statistik.at > Services/Tools > AMDC –
Mikrodaten für die Wissenschaft).
Glossar
Altersspezifische Rate
Die altersspezifische Rate wird bestimmt, indem die
Zahl aufgetretener Krebskrankheiten bzw. Todes-
fälle durch Krebs in einer bestimmten Altersgruppe
durch die entsprechende Anzahl von Männern oder
Frauen dieses Alters in der Bevölkerung dividiert
wird. Die grafische Darstellung dieser Raten zeigt,
getrennt nach Geschlecht, den Zusammenhang zwi-
schen Lebensalter und Erkrankungshäufigkeit. Die
altersspezifischen Inzidenzraten werden als jähr-
liche Neuerkrankungen pro 100 000 Personen der
jeweiligen Altersgruppe und pro Jahr angegeben.
Altersstandardisierte Rate
Durch Altersstandardisierung erzeugte Rate. Die
standardisierte Inzidenzrate gibt an, wie viele Er-
krankungsfälle aufgrund der jeweils herrschenden
Gesundheitsverhältnisse auf 100 000 Lebende
entfallen wären, wenn der Altersaufbau der Bevöl -
kerung (gleichen Geschlechts) in der betreffenden
Berichtsperiode dem der Standardbevölkerung
entsprochen hätte. Der vergleichsstörende Einfluss
der Besonderheiten des jeweiligen Altersaufbaues
ist dadurch ausgeschaltet.
Altersstandardisierung
Verfahren zur Herbeiführung der Vergleichbarkeit
von zwei oder mehr Untersuchungsgruppen mit
unterschiedlicher Alterszusammensetzung, die in
Bezug auf ein altersabhängiges Merkmal (z. B. Vor-
kommen eines Tumors) verglichen werden sollen.
Für das männliche und das weibliche Geschlecht
sowie für beide Geschlechter zusammen wird
jeweils dieselbe Standardbevölkerung verwendet.
Als Standardbevölkerung dient hier die Europäi-
sche Standardbevölkerung 2013.
Altersstruktur von Standardbevölkerungen zur Berechnung altersstandardisierter
Raten und die Bevölkerung Österreichs 2022
Altersgruppe WHO-Welt Segi-Welt EUR-EU 1976 EUR-EU 2013
Normierte Bevölkerung Österreich1
Insgesamt Männer Frauen
bis 4 Jahre 12 000 8 800 8 000 5 000 4 779 4 981 4 584
5 bis 9 Jahre 10 000 8 700 7 000 5 500 4 894 5 122 4 672
10 bis 14 Jahre 9 000 8 600 7 000 5 500 4 772 4 988 4 563
15 bis 19 Jahre 9 000 8 500 7 000 5 500 4 897 5 116 4 685
20 bis 24 Jahre 8 000 8 200 7 000 6 000 5 502 5 775 5 238
25 bis 29 Jahre 8 000 7 900 7 000 6 000 6 546 6 843 6 259
30 bis 34 Jahre 6 000 7 600 7 000 6 500 6 956 7 222 6 697
35 bis 39 Jahre 6 000 7 200 7 000 7 000 6 853 7 022 6 688
40 bis 44 Jahre 6 000 6 600 7 000 7 000 6 597 6 725 6 472
45 bis 49 Jahre 6 000 6 000 7 000 7 000 6 504 6 535 6 474
50 bis 54 Jahre 5 000 5 400 7 000 7 000 7 524 7 596 7 455
55 bis 59 Jahre 4 000 4 600 6 000 6 500 7 827 7 926 7 732
60 bis 64 Jahre 4 000 3 700 5 000 6 000 6 845 6 840 6 850
65 bis 69 Jahre 3 000 3 000 4 000 5 500 5 419 5 222 5 611
70 bis 74 Jahre 2 000 2 200 3 000 5 000 4 585 4 270 4 890
75 bis 79 Jahre 1 000 1 500 2 000 4 000 3 643 3 248 4 026
80 bis 84 Jahre 500 900 1 000 2 500 3 391 2 870 3 895
85 bis 89 Jahre 305 443 1 000 1 500 1 544 1 157 1 919
90 bis 94 Jahre 195 157 - 800 726 456 987
95 Jahre und älter - - - 200 196 87 303
Gesamt 100 000 100 000 100 000 100 000 100 000 100 000 100 000
Q: STATISTIK AUSTRIA, Statistik des Bevölkerungsstandes. – 1) Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Glossar
194
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Glossar
195
ASR
Altersstandardisierte Rate
BMSGPK, Sozialministerium
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
www.sozialministerium.at
CIS – Carcinoma in situ
Karzinome im Vorstadium, d. h. präinvasive bzw.
Oberflächen-Karzinome, welche die Basalmem -
bran noch nicht durchbrochen haben.
CRS – Cumulative Relative Survival
Siehe: Überleben, relatives
DCO-Fall / Death-Certificate-Only-Fall,
DCN-Fall / Death-Certificate-Notified-Fall
Wenn eine Krebserkrankung nicht im Rahmen der
gesetzlich vorgeschriebenen Krebsregistermeldung
an das Krebsregister gemeldet wurde, die Person
an der Erkrankung verstarb und diese Erkrankung
auf dem amtlichen Totenschein vermerkt wurde,
wird im Krebsregister eine Ersatzmeldung ange -
legt. Darüber hinaus erfolgt eine Kontaktaufnah -
me mit der Krankenanstalt, die den Totenschein
ausgestellt hat. Kann auf diesem Weg weitere
Information zu dem Krebsfall gewonnen werden
(z. B. Diagnosedatum, Morphologie, Tumorstadium
bei Diagnosestellung), wird die Ersatzmeldung um
diese Erkenntnisse ergänzt. Zur Qualitätssicherung
bleibt allerdings ein Marker an dieser Meldung, der
anzeigt, dass der Auslöser für die Krebsregister -
meldung der Totenschein war (Death Certificate
Notified, DCN-Fall). Kann keine weitere Informa-
tion ermittelt werden, bleibt die Ersatzmeldung
als DCO-Fall (Death-Certificate-Only) im Register
und geht mit unvollständigen Informationen in die
Krebsstatistik ein.
DCO-Rate
Der Prozentsatz der DCO-Fälle bezogen auf alle
Inzidenzfälle (reguläre Meldungen + DCN-Fälle +
DCO-Fälle).
ENCR
European Network of Cancer Registries,
www.encr.com.fr
IACR
International Association for Cancer Registries,
www.iacr.com.fr
IARC
International Agency for Research on Cancer,
www.iarc.fr
ICD-10
International Classification of Diseases, 10th revi -
sion / Internationale statistische Klassifikation der
Krankheiten und verwandter Gesundheitsproble -
me, 10. Revision. Die ICD ist als eine Systematik von
Krankheitsgruppen definiert, der Krankheitsbilder
nach feststehenden Kriterien zugeordnet werden.
Zweck der ICD ist das Ermöglichen von systemati -
schen Aufzeichnungen, Analysen, Interpretationen
und Vergleichen der Mortalitäts- und Morbiditäts -
daten verschiedener Länder, Gebiete und Zeit-
räume.
ICD-O-3
International Classification of Diseases for Onco -
logy, 3rd Edition / Internationale Klassifikation der
Krankheiten in der Onkologie, 3. Revision
Inzidenz
Anzahl der Neuerkrankungen an bösartigen Neu -
bildungen pro Kalenderjahr, einschließlich der Ster-
befälle an Krebs, die zuvor nicht dem Krebsregister
gemeldet wurden (DCO-Fälle). Fälle an „nicht-me-
lanotischen Hautkrebsen“ sowie CIS-Fälle gehen
nicht in die Ergebnistabellen ein.
Karzinom
Vom Epithel (Deck- oder Drüsengewebe von Orga-
nen) ausgehende Krebserkrankungen. Karzinome
bilden die größte Gruppe der Krebserkrankungen
(ca. 80 %).
Lymphom
Vom Gewebe der lymphatischen Organe ausgehen -
de Krebserkrankung. Man unterscheidet zwischen
Hodgkin-Lymphomen und Non-Hodgkin-Lympho -
men.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Glossar
196
Mammographie
Röntgenuntersuchung der weiblichen Brustdrüse
(Mamma) zur Früherkennung von Brustkrebs (Mam-
makarzinom).
Melanom, malignes
Bösartiger Tumor der pigmentbildenden Zellen
(Melanozyten) meist der Haut, der Schleimhäute,
der Aderhaut des Auges und der Hirnhäute. Das
maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs) ist die ge-
fährlichste Hautkrebsart. Basaliome und Spinalio -
me (weißer Hautkrebs) und Melanome in anderen
Organen als der Haut sind hier nicht dargestellt.
Mikroskopisch verifiziert
Gibt den Prozentsatz der histologisch bzw. zyto -
logisch verifizierten Fälle an allen Inzidenzfällen
(reguläre Meldungen + DCN-Fälle + DCO-Fälle) an.
M/I-Ratio
Die M/I Ratio gibt das Verhältnis der Anzahl der
Toten (gestorben an einem bestimmten Tumor) zu
der Anzahl der im selben Zeitraum, eben an diesem
Tumor Erkrankten wieder.
Morphologie (Synonym zu „Histologie“)
Dokumentiert den neoplastisch mutierten Zelltyp
und seine biologische Aktivität. Anders ausge -
drückt: Sie beschreibt die Art der Neoplasie und ihr
biologisches Verhalten.
Mortalität
Sterblichkeit
NMSC
non-melanotic skin cancer bzw. nicht-melanoti-
scher Hautkrebs
Neoplasie
Neubildung von Gewebe; oft wird der Begriff als
Bezeichnung für Krebs verwendet.
o. n. A.
ohne nähere Angabe
OECD
Organisation for Economic Cooperation and
Development
Prävalenz
Anzahl von Personen (oder Anteil an einer Bevölke -
rung), die jemals an Krebs erkrankt und zu einem
bestimmten Zeitpunkt noch am Leben sind.
PSA
Das prostataspezifische Antigen (PSA) wird in einer
Blutprobe gemessen und ist ein wichtiger Marker in
der Urologie und der empfindlichste Parameter in
der Diagnostik des Prostatakarzinoms.
Rohe (Inzidenz-)Rate
Diese Maßzahl gibt die Zahl aller Neuerkrankungen
pro 100 000 Personen der Bezugsbevölkerung (im
Jahresdurchschnitt) an.
Sarkom
vom Muskel-, Knochen- oder Bindegewebe ausge -
hende Krebserkrankungen
Screening
Reihenuntersuchung einer Bevölkerungsgruppe zur
Entdeckung von Erkrankungen mittels einfacher
Diagnosemethoden
TNM
Im Österreichischen Nationalen Krebsregister wird
die Einteilung der Tumorstadien nach dem TNM-
System vorgenommen (Quelle: Union International
Contre le Cancer: TNM-Klassifizierung der malignen
Tumoren und allgemeine Regeln zur Anwendung
des TNM-Systems, 3. Auflage, Springer-Verlag Ber-
lin-Heidelberg-New York, 1992).
Todesursachenstatistik
Die Ergebnisse zu den Sterbefällen stammen aus
der Todesursachenstatistik, in der jeder Todesfall
der österreichischen Bevölkerung dokumentiert ist.
Erhoben werden neben Alter, Geschlecht und Wohn-
ort auch Todesort und Todeszeitpunkt. Die Todes-
ursachen werden durch einen Totenbeschauarzt,
Pathologen oder Gerichtsmediziner angegeben und
in der Statistik Austria nach den WHO-Richtlinien
der ICD-10 codiert. Das mit der Todesursachensta-
tistik gewonnene Datenmaterial bildet die Grundla-
ge für zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten, welche
die geografische, demographische und sozioöko-
nomische Variation der Mortalität an bestimmten
Krankheiten untersuchen.
Krebserkrankungen in Österreich 2024 – Glossar
197
Tumorstadium
Im österreichischen Krebsregister wird die Ein -
teilung der Tumorstadien nach dem TNM-System
vorgenommen (Union International Contre le
Cancer: TNM-Klassifizierung der malignen Tumore
und allgemeine Regeln zur Anwendung des TNM-
Systems, 8. Auflage, Springer-Verlag Berlin-Heidel -
berg-New York, 2017). Folgende Stadien werden
unterschieden (im Klammerausdruck befindet sich
die Zuordnung nach dem TNM-System):
• Carcinoma-in-situ: Vorstadium (TIS)
• lokalisiert: bösartiger Tumor, der auf das Ur-
sprungsorgan beschränkt ist (T0-2, N0, M0)
• regionalisiert: Tumorausbreitung eines bös-
artigen Tumors in unmittelbar benachbartes
Gewebe und/oder in regionale Lymphknoten,
jedoch keine Fernmetastasen (T0-2, N1-4, M0;
T3-4, N0-4, M0; TX, N1-4, M0)
• disseminiert: bösartiger Tumor mit nachge-
wiesenen Fernmetastasen (T0-X, N0-X, M1)
• DCO (Death-Certificate-Only)-Fälle: Keine
Stadieneinteilung möglich. Siehe: DCO-Fall –
Death-Certificate-Only-Fall, DCN-Fall – Death-
Certificate-Notified-Fall
Überleben, beobachtetes
Das tatsächlich beobachtete Überleben von Krebs -
patientinnen und Krebspatienten. Zur Berechnung
des beobachteten Überlebens wurde die Sterbeta -
fel-Methode verwendet.
Überleben, relatives
Das relative Überleben setzt das Überleben an
Krebs Erkrankter (beobachtetes Überleben) in Re -
lation zum Überleben der allgemeinen Bevölkerung
(erwartetes Überleben), welches durch die Maßzahl
Ederer II unter Verwendung von geschlechts- und
altersspezifischen Sterbetafeln je Kalenderjahr
angegeben wird. Ein Wert von 100 % entspricht der
Überlebenswahrscheinlichkeit der Gesamtbevölke -
rung. Je höher das relative Überleben von Krebs -
patientinnen und Krebspatienten ist, desto eher
gelten dieselben Sterbewahrscheinlichkeiten wie
für die Bezugsbevölkerung.
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litsch A. / Trauner M. / Ferlitsch M. (2023): Colorectal
Cancer and Precursor Lesion Prevalence in Adults
Younger Than 50 Years Without Symptoms. JAMA
Netw Open. 6(12): e2334757.
Ilic, L. / Simon, J ./ Hackl, M. / Haidinger G. (2024):
Time Trends in Male Breast Cancer Incidence, Mor-
tality, and Survival in Austria (1983–2017). Clinical
Epidemiology 2024:16 57–69.
Beiträge in der Zeitschrift „krebs:hilfe!“
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2023): Lungenkrebs:
die zweithäufigste Krebserkrankung bei Männern
und Frauen. krebs:hilfe! 2/2023.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2023): Multiples
Myelom: Aktuelle Daten und Entwicklungen.
krebs:hilfe! 3/2023.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2023): Prostata-,
Nieren- und Blasenkarzinom – Uroonkologie:
aktuelle Statistik-Daten. krebs:hilfe! 3/2023.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2023): Mammakarzi-
nom: stark steigende Prävalenz. krebs:hilfe! 5/2023.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2024): Erkrankungs-
und Mortalitätsraten rückläufig – Darmkrebs:
Aktuelle Statistikdaten aus dem Österreichischen
Nationalen Krebsregister. krebs:hilfe! 1/2024.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2024): Maligne
hämatologische Erkrankungen: Fünfthäufigste
onkologische Neudiagnose. krebs:hilfe! 2/2024.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2024): Onkologische
Erkrankungen: Rechtsgrundlage für eine zeitge -
mäße Registrierung. krebs:hilfe! 3/2024.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2024): Maligne
hämatologische Erkrankungen: Fünfthäufigste
onkologische Neudiagnose. krebs:hilfe! 2/2024.
krebs:hilfe! 5/2024.
Wiedner-Frühwirt S. / Hackl M. (2024): Krebs in
Österreich: Ein Blick auf Inzidenz, Prävalenz und
statistische Trends. krebs:hilfe!2/2024. krebs:hilfe!
6/2024.
Österreichischer Krebsreport 2023
Aus der Presseinfo: Krebsversorgung 2040 – dringende Maßnahmen notwendig
Wien, am 25.01.2024. Mit dem „Österreichischen Krebsreport 2023“ bieten die Ös -
terreichische Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (OeGHO)
und die Österreichische Krebshilfe auch dieses Jahr wieder einen umfassenden
Überblick über Epidemiologie, Früherkennung, Forschung und Versorgung von
Menschen mit Krebs. Bei der Präsentation weisen die beiden Organisationen auf
dringend notwendige Maßnahmen hin, um eine optimale onkologische Versor -
gung (weiterhin) zu gewährleisten.
Die WHO prognostiziert eine Verdoppelung der Krebsneuerkrankungen bis 2040 (Welt -
krebsreport, IARC). Somit dürften 2040 etwa 29 bis 37 Millionen Menschen weltweit neu an
Krebs erkranken. Auch in Österreich wird in den kommenden Jahren die Zahl der Krebsneu-
erkrankungen aufgrund des steigenden Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung weiter
zunehmen, wie Statistik Austria auf Grundlage der Bevölkerungsprognose, der Krebssta -
tistik und der Todesursachenstatistik berichtet. Aktuell erkranken jedes Jahr etwa 45 000
Menschen in Österreich an Krebs, rund 400 000 leben mit einer Krebsdiagnose.
• Die Bevölkerung Österreichs altert: Bis 2030 steigt die Zahl der ab 75-Jährigen
im Vergleich zu 2020 um 16 %, bis 2040 um knapp 60 %.
• Die Anzahl der Krebsneuerkrankungen steigt – der Prognose entsprechend
bis 2030 auf bis zu 50 000 jährlich.
• Die Anzahl der mit einer Krebsdiagnose lebenden Menschen erhöht sich
von aktuell 400 000 auf knapp 460 000 im Jahr 2030.
„Die Prognose von Krebsneuerkrankungen, also der Inzidenz, sowie die Prognose des ge -
samten Krebsgeschehens, sprich der Prävalenz, sind wesentliche Datenquellen für die evi -
denzbasierte Planung im Gesundheitswesen“, so Mag. Dr. scient. med. Monika Hackl, Leite-
rin des Österreichischen Nationalen Krebsregisters der Statistik Austria.
Bevölkerungswachstum, Ansteigen der Krebsneuerkrankungen und längere Überlebens -
zeit = Herausforderung für eine optimale onkologische Versorgung!