Jahrbuch-der-Gesundheitsstatistik-2023_Web-BF.pdf

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Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitszustand der Bevölkerung 21 Insgesamt ist die Zahl der Versicherungsfälle pro erwerbstätige Person seit vielen Jahren rückläufig: So reduzierte sich die Rate der anerkannten Versicherungsfälle seit 1975 um rund 68 % (von 6 676,3 Fäl- len je 100 000 Unfallversicherte auf 2 138,8 Fälle im Jahr 2023). Mehr als zwei Drittel der Arbeitsunfälle betrafen Männer (72,0 %), während Berufskrankheiten überwie - gend Frauen zuerkannt wurden (63,0 %); bei den Wegunfällen war das Geschlechterverhältnis relativ ausgeglichen. Mehr als neun von zehn tödlich verlaufenen Versicherungsfällen wurden bei Männern re - gistriert (91,2 %). Übersicht 5 Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung 2013 und 2023 Versicherungsfall 2013 2023 Männer und Frauen Männer Frauen Frauenanteil in % Männer und Frauen Männer Frauen Frauenanteil in % Alle Versicherungsfälle 1 123 827 88 759 35 068 28,3 114 525 77 623 36 902 32,2 darunter tödlich 324 300 24 7,4 285 260 25 8,8 Arbeitsunfälle 108 353 80 687 27 666 25,5 95 407 68 685 26 722 28,0 darunter tödlich 168 157 11 6,5 138 133 5 3,6 Wegunfälle 13 905 6 735 7 170 51,6 13 617 6 904 6 713 49,3 darunter tödlich 41 34 7 17,1 54 43 11 20,4 Berufskrankheiten 1 569 1 337 232 14,8 5 501 2 034 3 467 63,0 darunter tödlich 115 109 6 5,2 93 84 9 9,7 Q: Dachverband der Sozialversicherungsträger.

  1. Bezugnahme auf Unfallversicherte ohne Schüler:innen und Studierende. 2.4 Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. der dauernden Erwerbsunfähigkeit Im Dezember 2023 bezogen 119 902 Personen, davon 68,2 % Männer und 31,8 % Frauen, eine Pension aufgrund geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. dauernder Erwerbsunfähigkeit. Diese Pensionen verteilten sich hauptsächlich auf die 50- bis 59-Jährigen (46,2 %) und die 60- bis 64-Jährigen (35,1 %); unter 50 Jah- re alt waren 18,1 %. In den letzten zehn Jahren verringerte sich die Zahl der ausbezahlten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits- pensionen um 41,2 %. Auch gab es im Jahr 2023 nur etwa halb so viele Neuzugänge wie im Jahr 2013 (12 872 versus 23 851 bzw. –46,0 %). Diese Entwicklung hat unter anderem damit zu tun, dass Personen ab dem 50. Lebensjahr seit Anfang 2014 Rehabilitationsgeld anstelle der bis dahin ausbezahlten befriste- ten Invaliditätspensionen beziehen. Die meisten der 12 872 Pensionsantritte aufgrund geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. dauernder Er - werbsunfähigkeit erfolgten wegen psychiatrischer Krankheiten (4 069 Fälle bzw. 31,6 %, wobei 54,6 % dieser Diagnosen Männer und 45,4 % Frauen betrafen. Krankheiten von Skelett, Muskeln und Bindege - webe waren die zweithäufigste Begründung für einen Neuzugang zu einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähig - keitspension (2 657 Fälle, davon betrafen 76,7 % Männer und 23,3 % Frauen). Es folgten (gutartige und bösartige) Neubildungen (15,3 %) und Krankheiten des Kreislaufsystems (11,7 %; Übersicht 6). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023  –  Gesundheitszustand der Bevölkerung 22 Übersicht 6 Neuzugänge an Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. der dauernden Erwerbsunfähigkeit 2013 und 2023 Diagnose nach ICD-10-Diagnosegruppen 2013 20231 2013 in % 20231 in % Männer und Frauen Männer Frauen Männer und Frauen Männer Frauen Männer und Frauen Männer Frauen Männer und Frauen Männer Frauen Neuzugänge insgesamt 23 851 15 076 8 775 12 872 8 543 4 329 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 I Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten 141 108 33 40 27 13 0,6 0,7 0,4 0,3 0,3 0,3 II Neubildungen 2 471 1 403 1 068 1 974 1 177 797 10,4 9,3 12,2 15,3 13,8 18,4 III Krankheiten des Blutes und Störungen mit Beteiligung des Immunsystems 29 13 16 8 6 2 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,0 IV Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrank­heiten 566 423 143 288 230 58 2,4 2,8 1,6 2,2 2,7 1,3 V Psychische und Verhaltensstörungen 8 425 4 265 4 160 4 069 2 222 1 847 35,3 28,3 47,4 31,6 26,0 42,7 VI Krankheiten des Nervensystems 999 577 422 940 575 365 4,2 3,8 4,8 7,3 6,7 8,4 VII Krankheiten des Auges und der Augenanhangs­gebilde 208 137 71 145 97 48 0,9 0,9 0,8 1,1 1,1 1,1 VIII Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes 50 35 15 32 20 12 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 IX Krankheiten des Kreislaufsystems 2 568 2 042 526 1 506 1 258 248 10,8 13,5 6,0 11,7 14,7 5,7 X Krankheiten des Atmungssystems 826 637 189 477 376 101 3,5 4,2 2,2 3,7 4,4 2,3 XI Krankheiten des Verdauungssystems 475 319 156 188 142 46 2,0 2,1 1,8 1,5 1,7 1,1 XII Krankheiten der Haut und der Unterhaut 109 60 49 76 47 29 0,5 0,4 0,6 0,6 0,6 0,7 XIII Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des ­Bindegewebes 6 070 4 404 1 666 2 657 2 039 618 25,4 29,2 19,0 20,6 23,9 14,3 XIV Krankheiten des Urogenitalsystems 209 142 67 152 102 50 0,9 0,9 0,8 1,2 1,2 1,2 XV Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett 1 . 1

.

0,0 . 0,0

.

XVI Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der ­Perinatalperiode haben

XVII Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und ­Chromosomenanomalien 86 46 40 48 21 27 0,4 0,3 0,5 0,4 0,2 0,6 XVIII Symptome und abnorme klinische und Labor­befunde 259 170 89 181 129 52 1,1 1,1 1,0 1,4 1,5 1,2 XIX Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere ­Folgen äußerer Ursachen 350 290 60 84 72 12 1,5 1,9 0,7 0,7 0,8 0,3 Andere Diagnosen/Diagnose nicht feststellbar 9 5 4 7 3 4 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,1 Q: Dachverband der Sozialversicherungsträger.

  1. Seit dem Jahr 2014 beziehen Personen ab dem 50. Lebensjahr Rehabilitationsgeld anstelle der bis dahin ausbezahlten befristeten Invaliditätspensionen.

Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitszustand der Bevölkerung 23 2.5 Krebserkrankungen Im Jahr 2023 wurden in Österreich bei 46 518 Menschen Krebsneuerkrankungen dokumentiert, 24 697 bei Männern und 21 821 bei Frauen. Bei 11 374 Männern und 9 532 Frauen führte eine Krebserkrankung6 im Jahr 2023 zum Tod. Damit waren Krebserkrankungen für knapp ein Viertel der jährlichen Todesfälle verantwortlich. Tendenziell gehen aber sowohl das Risiko einer Neuerkrankung als auch das Sterblich - keitsrisiko langfristig zurück. Zum Jahresende 2023 lebten in Österreich 418 740 Personen mit der Dia - gno se Krebs. 2.5.1 Häufigste Krebslokalisationen Bei mehr als der der Hälfte aller Erkrankten wurde Darm-, Lungen-, Brust- oder Prostatakrebs diagnos - tiziert. In absoluten Zahlen bedeutet das: 4 690 bösartige Tumore des Dickdarms bzw. Enddarms, 5 232 bösartige Tumore der Lunge, 6 902 bösartige Tumore der Brust bei Frauen und 7 485 bösartige Tumore der Prostata bei Männern (Übersicht 7 und Grafik 3). Übersicht 7 Krebsneuerkrankungen 2013 und 2023 nach Geschlecht und Lokalisation Lokalisation nach ausgewählte n
ICD-10-Diagnosegruppen1 2013 2023 Männer und Frauen Männer Frauen Männer und Frauen Männer Frauen Absolut Alle Malignome (C00–C96, ohne C44) 2 40 232 20 948 19 284 46 518 24 697 21 821 Kopf, Hals (C00–C14) 1 097 790 307 1 315 926 389 Speiseröhre (C15) 453 350 103 465 362 103 Magen (C16) 1 377 791 586 1 237 775 462 Dickdarm, Enddarm (C18–C21) 4 763 2 701 2 062 4 690 2 540 2 150 Leber (C22) 1 079 749 330 978 674 304 Bauchspeicheldrüse (C25) 1 748 857 891 1 982 1 001 981 Kehlkopf (C32) 298 261 37 285 242 43 Luftröhre, Bronchien, Lunge (C33–C34) 4 681 2 834 1 847 5 232 2 898 2 334 Malignes Melanom (C43) 1 722 904 818 2 015 1 080 935 Brust (C50) 5 552 53 5 499 6 971 69 6 902 Gebärmutterhals (C53) . . 405 . . 427 Gebärmutterkörper (C54) . . 918 . . 1 107 Eierstock (C56) . . 705 . . 677 Prostata (C61) . 4 656 . . 7 485 . Hoden (C62) . 337 . . 430 . Niere (C64) 1 321 810 511 1 330 884 446 Harnblase (C67) 1 372 1 029 343 1 288 952 336 Gehirn, Zentralnervensystem (C70–C72) 665 380 285 749 424 325 Schilddrüse (C73) 860 234 626 1019 322 697 Hodgkin (C81) 207 118 89 181 104 77 Non-Hodgkin (C82–C85, C96) 1 309 702 607 1 572 850 722 Plasmozytom, Myelom (C90) 423 224 199 565 317 248 Leukämie (C91–C95) 1 227 673 554 1 295 771 524 6 Exkl. nichtmelanotischer Hautkrebs (C44), inkl. bösartiger Neubildungen infolge HIV-Krankheit (B21). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitszustand der Bevölkerung 24 Lokalisation nach ausgewäh lten
ICD-10-Diagnosegruppen1 2013 2023 Männer und Frauen Männer Frauen Männer und Frauen Männer Frauen Altersstandardisierte Raten auf 100 000 der Bevölkerung3 Alle Malignome (C00–C96, ohne C44) 2 490,5 581,7 425,9 488,6 569,9 427,1 Kopf, Hals (C00–C14) 13,1 20,4 6,8 13,7 20,7 7,6 Speiseröhre (C15) 5,5 9,4 2,3 4,8 8,2 2,0 Magen (C16) 17,1 22,8 12,6 13,0 17,9 8,8 Dickdarm, Enddarm (C18–C21) 58,5 76,8 44,6 49,0 58,9 41,1 Leber (C22) 13,4 21,1 7,1 10,3 15,7 5,8 Bauchspeicheldrüse (C25) 21,7 24,4 19,4 20,7 23,5 18,5 Kehlkopf (C32) 3,6 6,8 0,8 3,0 5,6 0,9 Luftröhre, Bronchien, Lunge (C33–C34) 57,6 77,9 42,0 55,2 66,9 45,7 Malignes Melanom (C43) 20,6 24,5 18,1 21,0 24,7 18,2 Brust (C50) 66,4 1,5 122,1 73,6 1,6 137,2 Gebärmutterhals (C53) . . 8,9 4,5 . 8,8 Gebärmutterkörper (C54) . . 20,4 11,5 . 21,6 Eierstock (C56) . . 15,6 7,1 . 13,2 Prostata (C61) . 131,0 . 78,7 172,8 . Hoden (C62) . 7,6 . 4,6 9,2 . Niere (C64) 16,1 21,7 11,3 14,0 20,1 8,6 Harnblase (C67) 16,9 30,3 7,3 13,5 22,8 6,3 Gehirn, Zentralnervensystem (C70–C72) 8,0 9,8 6,5 8,0 9,5 6,6 Schilddrüse (C73) 9,9 5,6 14,1 10,8 6,9 14,6 Hodgkin (C81) 2,4 3,0 2,0 1,9 2,3 1,6 Non-Hodgkin (C82–C85, C96) 15,9 19,3 13,4 16,5 19,5 14,1 Plasmozytom, Myelom (C90) 5,2 6,6 4,3 5,9 7,3 4,7 Leukämie (C91–C95) 15,1 18,9 12,2 13,6 18,0 10,0 Q: STATISTIK AUSTRIA , Österreichisches Krebsregister (Stand 10.01.2025), Todesursachenstatistik.

  1. Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10). – 2) Maligne invasive Fälle, inkl. DCO-Fälle (Death Certificate Only; Sterbefälle an Krebs laut Todesursachenstatistik, deren Krebserkrankung zu Lebzeiten nicht dem Krebsregister gemeldet wurden und zu denen auch im Nachhinein kein Diagnosesicherungsdatum und keine weiteren Informationen zur Krebserkrankung recherchiert werden konnten. – 3) Europäische Standardbevölkerung 2013. 2.5.2 Entwicklung von Krebsneuerkrankungen und Krebssterblichkeit Im Jahr 2023 gab es mit 46 518 Neuerkrankungen mehr Inzidenzfälle als 2022 (45 641 Neuerkrankun- gen) und um 15,6 % mehr als vor zehn Jahren (2013: 40 232 Neuerkrankungen). Beide Geschlechter ver- zeichneten von 2022 auf 2023 einen leichten Anstieg der Zahl an Neuerkrankungen (Männer: +0,7 %, Frauen: +3,3 %); im Vergleich mit 2013 kam es bei den Männern zu einem Anstieg um 17,9 % und bei den Frauen um 13,2 %. In den zehn Jahren bis 2023 ging bei den Männern die um den Altersstruktureffekt bereinigte Neu­ erkrankungsrate der bösartigen Tumore um 2,0 % auf 569,9 Fälle pro 100 000 Männer zurück. Ebenso sank die Krebssterberate7 im gleichen Zeitraum um 15,0 %. Bei den Frauen lag die altersstandardisierte Neuerkrankungsrate 2023 knapp über dem Wert von 2013; sie stieg um 0,3 % auf 427,1 pro 100 000 Frau- en, während die Krebssterberate um 10,2 % sank. Für die Altersstandardisierung wurde die europäische Standardbevölkerung 2013 verwendet. 7 Exkl. nichtmelanotischer Hautkrebs (C44), inkl. bösartiger Neubildungen infolge HIV-Krankheit (B21). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitszustand der Bevölkerung 25 Das Risiko, bis zum 75. Lebensjahr an Krebs zu erkranken, war unter Zugrundelegung der altersspezi - fischen Erkrankungsverhältnisse von 2023 bei den Männern 1,3-mal so hoch wie bei den Frauen. Das Ri - siko für Männer, bis zu ihrem 75. Lebensjahr an einem bösartigen Tumor zu erkranken, erreichte 2000 mit 39,8 % seinen höchsten Wert und ging in den darauffolgenden Jahren bis zum aktuellen Diagnosejahr 2023 auf 31,9 % zurück. Das Risiko für Frauen, bis zu ihrem 75. Lebensjahr an einem bösartigen Tumor zu erkranken, blieb im selben Zeitraum mit etwa 25 % gleich; 2023 lag das Erkrankungsrisiko bei 25,2 %. Die häufigsten Krebsdiagnosen im Jahr 2023 werden in Grafik 3 dargestellt, ein Zehnjahres-Zeitver - gleich ausgewählter Diagnosen findet sich in Übersicht 7. Grafik 3
    Häufigste Krebsneudiagnosen 2023 nach Tumorlokalisation und Geschlecht – in Prozent Q: STATISTIK AUSTRIA , Österreichisches Krebsregister (Stand 10.01.2025), Todesursachenstatistik. Die häufigste Krebserkrankung bei Männern ist seit 1994 Prostatakrebs, im Jahr 2023 mit 7 485 Fällen (bzw. 172,8 pro 100 000 Männer). Nach einem langjährigen Rückgang kam es seit 2015 wieder zu einem Anstieg der neu diagnostizierten Prostatakrebsfälle. Lungenkrebs, an der zweiten Stelle der häufigsten Krebserkrankungen, zeigt einen nach Geschlechtern stark unterschiedlichen Verlauf: Während das Er - krankungsrisiko der Männer seit Jahren stark sank (die Zahl der Neudiagnosen blieb etwa gleich), stieg das der Frauen bis 2016 an und blieb seither relativ stabil. Trotzdem kamen im Jahr 2023 auf 100 Lungen- krebsneudiagnosen bei Frauen 124 Diagnosen bei Männern. Bei Frauen ist Brustkrebs seit jeher die häu- figste Krebslokalisation, mit 6 902 Fällen im Jahr 2023 (bzw. 137,2 pro 100 000 Frauen). Die bösartigen Neubildungen des Magens und des Dickdarms sanken kontinuierlich, und zwar sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen. Prostata 30,3 Lunge 11,7Darm 10,3 Brust 31,6 Lunge 10,7Darm 9,9 24 697 Männer = 100 % 21 821 Frauen = 100 %

Blutbildendes System Malignes Melanom Bauchspeicheldrüse Harnblase Kopf, Hals Niere Andere Tumore

8,3 4,4 4,1 3,9 3,7 3,6 19,8

Blutbildendes System Gebärmu�erkörper Bauchspeicheldrüse Malignes Melanom Schilddrüse Eierstock Andere Tumore

7,2 5,1 4,5 4,3 3,2 3,1 20,5 Sons�ge Tumore 47,8 Sons�ge Tumore 47,7 Sons�ge Tumore Sons�ge Tumore Männer Frauen Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitszustand der Bevölkerung 26 2.5.3 Krebsprävalenz Die Frage „Wie viele Krebskranke gibt es in Österreich?“ ist nicht nur von gesundheitspolitischem, son - dern auch von großem individuellen Interesse für viele Menschen. Als Krebsprävalenz bezeichnet man die Anzahl der Personen (oder den Anteil in einer Bevölkerung), die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Periode an Krebs erkrankt und am Leben sind. Im langfristigen Trend zeigt sich eine stetige Zunahme in der Prävalenz sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen. Vor zehn Jahren lebten in Österreich 327 548 Personen mit einer Krebsdiagnose (155 265 Männer und 172 283 Frauen). Seither gab es einen Anstieg in der Prävalenz um insgesamt rund 28 % (Männer: +29,4 %, Frauen: +26,5 %) auf 418 740 Personen (200 836 Männer und 217 904 Frauen). Dieser erhebliche Anstieg ist bedingt durch das Zusammenwirken von Bevölkerungswachstum (+7,7 %), demo- graphischer Alterung, generell steigender Lebenserwartung und verbesserten Überlebensaussichten er- krankter Personen. Bei den mit einer Krebsdiagnose lebenden Frauen folgten nach Brustkrebs als häufigste Lokalisation (93 564 Frauen) mit großem Abstand Darmkrebs (21 505) und Gebärmutterkörperkrebs (15 078). Für die mit Krebs lebenden Männer war die häufigste Lokalisation die Prostata mit 81 989 Fällen, ebenfalls mit Abstand gefolgt vom Darm (24 723). Zehn Jahre nach Diagnosestellung sind deutlich mehr Frauen als Männer noch am Leben (55,8 % zu 44,2 %). Hauptursache dafür ist der am häufigsten diagnostizierte Brustkrebs, der eine günstige Über - lebensprognose aufweist. 2.5.4 Überleben mit Krebs Obwohl die absolute Zahl der Krebsneuerkrankungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten stieg, ver - ringerte sich die Krebssterblichkeit. Frühere Diagnosestellungen und neue Therapiemethoden führten zu einer Verlängerung der Überlebensdauer an Krebs erkrankter Personen in Österreich. Das relative Fünfjahres­Überleben nahm in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zu (Grafik 4). Während nach einer Diagnosestellung in der Periode 1995 bis 1999 das relative Fünfjahres-Überleben von Krebspatient:innen bei 55,8 % lag, stieg es mit der Diagnoseperiode 2015 bis 2019 auf 63,0 %. Je höher das relative Überleben von Krebspatient:innen ist, desto eher gelten für sie dieselben Sterbewahr- scheinlichkeiten wie für die übrige Bevölkerung. Dabei entspricht ein Wert von 100 % der Überlebens - wahrscheinlichkeit der Gesamtbevölkerung. Für Männer stieg das relative Fünfjahres-Überleben von 53,5 % in der Diagnoseperiode 1995 bis 1999 auf 61,7 % in der Periode 2015 bis 2019, für Frauen im selben Zeitraum von 58,2 % auf 64,4 %. Die weitaus schlechteren Überlebensbedingungen für Männer vor knapp dreißig Jahren und die positive Entwick - lung sind zu einem Großteil auf geschlechtsspezifische Unterschiede in der Art der Tumorerkrankungen mit unterschiedlichen Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie deren Anteil an den gesamten Neuerkran- kungen zurückzuführen. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitszustand der Bevölkerung 27 Grafik 4
Relatives Fünfjahres­Überleben nach einer Krebsdiagnose 1984 bis 2019 – in Prozent Q: STATISTIK AUSTRIA , Österreichisches Krebsregister (10.01.2025), Todesursachenstatistik. – Ende des Follow-up 31.12.2024.

  1. Maligne invasive Fälle ohne sonstige bösartige Neubildungen der Haut (C00–C96, ohne C44) und ohne DCO-Fälle. – 2) Maligne in - vasive Fälle ohne Brustkrebs, Krebs der weiblichen und männlichen Genitalorgane (C50, C51–C58, C60–C63), ohne sonstige bösartige Neubildungen der Haut (C44) und ohne DCO-Fälle. 2.6 Anzeigepflichtige Krankheiten Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Österreich schnellte die Zahl der anzeigepflichtigen Er - krankungen auf ein Vielfaches des Ausgangswertes. Wurden im Jahr 2019 (vor der Pandemie) um die 20 000 meldepflichtigen Krankheiten im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) registriert, so waren es im Jahr 2022 etwa 4,5 Mio., 99,6 % davon machten COVID­19­Fälle aus. Seit dem 01.07.2023 ist COVID-19 keine meldepflichtige Krankheit mehr, im ersten Halbjahr 2023 wurden noch 373 573 Coronaerkrankun- gen zur Anzeige gebracht (rund 41 Erkrankungen pro 1 000 in Österreich wohnhafte Personen). Neben COVID-19 wurden im Jahr 2023  20 223 andere meldepflichtige Erkrankungen registriert. Damit wurde das präpandemische Niveau des Jahres 2019 wieder erreicht bzw. um 5,7 % übertroffen. Während der Pandemie ist die Zahl der anzeigepflichtigen Krankheiten ohne COVID-19 stark zurückgegangen. Am stärksten ausgeprägt war der Rückgang bei Keuchhusten, der im Jahr 2019 mit mehr als 2 200 Fällen noch die zweithäufigste meldepflichtige Infektionskrankheit darstellte. Bis zum Jahr 2021 sank diese Zahl um mehr als 94 % auf 129 Fälle, für das Jahr 2023 sind wieder 2 791 Erkrankungen dokumentiert (+25,0 % im Vergleich zu 2019). Der Großteil der Infektionen abseits von COVID-19 entfiel (wie auch in den Jahren davor) auf bakteriel­ le lebensmittelbedingte Krankheiten: Fast die Hälfte aller im Jahr 2023 erfassten Meldefälle (ohne COVID-19) waren dieser Krankheitsgruppe zuzurechnen. Rund 67 % der lebensmittelbedingten bakte - riellen Infektionen wiederum wurden durch Campylobakter verursacht (6 271 Fälle, –0,4 % im Vergleich zu 2022), rund ein Siebtel machten Salmonelleninfektionen aus (+7,2 % im Vergleich zum Vorjahr). 0 20 40 60 80 100 1984 1989 1999 2009 2019 Männer (alle Tumore1) Frauen (alle Tumore1) Männer (ohne geschlechtsspezifische Tumore 2) Frauen (ohne geschlechtsspezifische Tumore 2) 1994 2004 2014 Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitszustand der Bevölkerung 28 Durch Hepatitisviren wurden 1 999 Infektionen ausgelöst (um 4,9 % mehr als im Jahr 2022). Gestiegen ist auch die Zahl invasiver Pneumokokken- und Haemophilus-influenzae-B-Infektionen (+36,0 % bzw. +49,4 % im Vorjahresvergleich), die Zahl der Shigellosen (Ruhr) hat sich mehr als verdoppelt (von 91 auf 211). Tuberkulosemeldungen erfolgten in 421 Fällen (+11,4 % im Vergleich zu 2022; Grafik 5). Grafik 5
    Häufigste anzeigepflichtige Krankheiten 2023 Q: STATISTIK AUSTRIA; BMSGPK, Jahresstatistiken meldepflichtiger Infektionskrankheiten. – Die Meldung anzeigepflichtiger Krankhei - ten erfolgt durch Ärzt:innen und Labore in das Elektronische Meldesystem EMS. Die Validitätsprüfung und Auswertung der EMS-Daten erfolgt durch die AGES (Abteilung für Infektionsepidemiologie und Surveillance, Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit). COVID-19 373 573

Campylobakteriose Keuchhusten Tuberkulose Legionärskrankheit Ruhr Masern Denguefieber FSME Yersiniose Restliche Krankheiten

6 271 2 791 2 134 1 279 976 970 960 914 759 509 421 325 211 186 171 115 109 100 1 022 20 223 Andere anzeigepflichtige Krankheiten Norovirus-Infektion Salmonelleninfektionen Hepatitis B Escherichia-coli-Infektion (inkl. STEC/VTEC) Rotavirus-Infektion Hepatitis C Invasive Haemophilus-influenzae-B-Infektion Clostridium-difficile-Infektion (CDI) Invasive Pneumokokkeninfektion Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 29 3 Gesundheitsversorgung in Österreich 3.1 Gesundheitspersonal Die Zahl des im Gesundheitswesen tätigen Personals ist in den vergangenen Jahrzehnten vor allem in den Krankenanstalten kontinuierlich gestiegen. Ende 2023 waren in österreichischen Spitälern insge - samt 126 869 Personen tätig (um 14,1 % mehr als Ende 2013), davon 99 866 nichtärztliches Personal so - wie 27 003 Ärzt:innen. Die größte Personalgruppe in den Krankenanstalten war das diplomierte Gesund- heits- und Krankenpflegepersonal: Ende 2023 waren 61 903 Personen in diesem Beruf beschäftigt, um 9,1 % mehr als noch vor zehn Jahren. 17 472 Personen waren im gehobenen medizinisch-technischen Dienst bzw. Fachdienst tätig oder arbeiteten als Masseur:in (+18,7 % verglichen mit 2013). Als Sanitä - ter:in, medizinische Assistenz oder in der Pflegehilfe arbeiteten Ende 2023 in Krankenanstalten 18 795 Personen, um 28,3 % mehr als Ende 2013 (Übersicht 8). Übersicht 8 Personal im Gesundheitswesen 2013 und 2023 Ärztliches und nichtärztliches Personal 2013 2023 Veränderung 2013/2023 in % Berufsausübende Ärzt:innen 1 42 302 50 631 19,7 Allgemeinmediziner:innen 13 924 13 026 −6,4 Fachärzt:innen 21 920 28 618 30,6 Ärzt:innen in Ausbildung 6 458 8 987 39,2 Berufsausübende Zahnärzt:innen 4 853 5 383 10,9 Personal in Krankenanstalten 111 167 126 869 14,1 Ärzt:innen in Krankenanstalten 23 676 27 003 14,1 Nichtärztliches Personal in Krankenanstalten 87 491 99 866 14,1 Gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege und
weitere Gesundheitsberufe 56 747 61 903 9,1 Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege 49 178 55 440 12,7 Kinder- und Jugendlichenpflege 3 958 3 382 −14,6 Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege 3 535 2 980 −15,7 Kardiotechnischer Dienst 76 101 32,9 Gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch-
technische Fachdienste, Masseur:innen 14 717 17 472 18,7 Sanitäter:innen, Pflegehilfe und medizinische Assistenz 14 648 18 795 28,3 Hebammen 1 379 1 696 23,0 Q: Österreichische Ärztekammer, Standesmeldungen; BMSGPK, Krankenanstaltenstatistik.

  1. Ohne Zahnärzt:innen, inkl. Ärzt:innen in Ausbildung. Die Zahl der berufsausübenden Ärzt:innen insgesamt stieg im vergangenen Jahrzehnt um 19,7 % von 42 302 im Jahr 2013 auf 50 631 im Jahr 2023. Hinsichtlich der medizinischen Fachbereiche gab es in diesem Zeitraum bei den Fachdisziplinen einen Zuwachs (+30,6 %), bei den Allgemeinmediziner:innen hingegen einen Rückgang um 6,4 %. Mehr als die Hälfte der berufsausübenden Ärzt:innen (56,5 %) hat - te eine Fachausbildung, ein gutes Viertel (25,7 %) waren Allgemeinmediziner:innen und 17,7 % standen noch in Ausbildung (Übersicht 8). Im Jahr 2023 gab es insgesamt etwas mehr Ärzte als Ärztinnen (25 590 bzw. 25 041). Die Ärztinnen hatten eine deutlich jüngere Altersstruktur. War mehr als die Hälfte der männlichen Ärzte 50 Jahre oder älter (58,7 %), so betrug dieser Anteil bei den Ärztinnen 36,0 %. Umgekehrt war ein Drittel der Ärztinnen jünger als 40 Jahre (33,1 %), jedoch nur 27,9 % der Ärzte. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 30 3.2 Ausbildung im Gesundheitswesen Im Studienjahr 2022/23 waren insgesamt 58 204 Personen in einer laufenden Ausbildung für einen Ge - sundheitsberuf. Davon studierten 17 025 Medizin und standen 41 179 in einer nichtärztlichen Ausbildung (Übersicht 9). 3.2.1 Medizinstudierende an österreichischen Universitäten Im Wintersemester 2022/23 begannen 3 297 Personen ein Medizinstudium, wobei der Ausländer:in - nenanteil 44,3 % betrug. Insgesamt lag die Zahl der Medizinstudierenden im Studienjahr 2022/23 bei 17 025 (Anteil Ausländer:innen: 35,8 %). 1 784 Studierende schlossen das Studium erfolgreich ab (Anteil Ausländer:innen: 33,5 %). 3.2.2 Ausbildungsstätten in nichtärztlichen Gesundheitsberufen An Fachhochschulen werden Studiengänge zu nichtärztlichen Gesundheitsberufen angeboten. Dazu zählen unter anderem das Bachelorstudium der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Physiothe - rapie. Insgesamt gab es im Wintersemester 2022/23 in Österreich 65 Bachelor-Studiengänge mit 10 403 Studierenden und 2 906 Absolvent:innen. Ausbildungen der nichtakademischen Gesundheits­ und Krankenpflegeberufe umfassen neben der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege z. B. die Kinder- und Jugendlichenpflege oder die psych - iatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Insgesamt gab es im Schuljahr 2022/23 in Österreich 87 ein - schlägige Ausbildungsstandorte mit 5 635 Schüler:innen sowie 2 637 Absolvent:innen. Auch bestanden im Schuljahr 2022/23 in Österreich 225 Einrichtungen für Ausbildungen in medizini­ schen Assistenzberufen, wie z. B. Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Ordinationsassistenz oder zahnärztliche Assistenz, mit 11 879 Schüler:innen sowie 5 120 Absolvent:innen. Sonstige Ausbildungen im Gesundheitsbereich umfassen unter anderem die Ausbildung zum Rettungs- und Notfallsanitätsdienst oder in Masseur:innenberufen. Im Schuljahr 2022/23 gab es in Österreich 101 Einrichtungen, die sonstige Ausbildungen im Gesundheitsbereich anboten, mit 13 262 Schüler:innen sowie 10 423 Absolvent:innen. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 31 Übersicht 9 Medizinstudierende an Universitäten sowie Ausbildungsstätten für nichtärztliche Gesundheitsberufe im Studienjahr 2022/23 Merkmal Anzahl der Studiengänge/ Einrichtungen1 Studierende/Schüler:innen insgesamt Anfänger:innen2 Absolvent:innen3 Ausbildung in Gesundheitsberufen insgesamt . 58 204 . 22 870 Medizinstudierende an Universitäten 4 . 17 025 3 297 1 784 darunter aus dem Ausland . 6 088 1 460 597 Nichtärztliche Ausbildung insgesamt . 41 179 . 21 086 Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen 65 10 403 . 2 906 Gesundheits- und Krankenpflegeberufe 87 5 635 . 2 637 Medizinische Assistenzberufe 225 11 879 . 5 120 Sonstige Ausbildungen im Gesundheitsbereich 101 13 262 . 10 423 Q: STATISTIK AUSTRIA , Schul- und Hochschulstatistik.
  2. Anzahl der Einrichtungen: Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen, in denen die angeführten Ausbildungen im Zeitraum von 01.09.2022 bis 31.08.2023 durchgeführt wurden. – 2) Studierende des Diplom- oder Bachelorstudiums im ersten Semester im jeweili - gen Studienjahr. – 3) Absolventen:innen: Personen, die die angeführte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben; bei Universitäten und Fachhochschulen im Zeitraum Studienjahr 2022/23 (Oktober 2022 bis September 2023), bei anderen Ausbildungsstätten im Zeitraum Kalenderjahr 2022 (Jänner 2022 bis Dezember 2022). – 4) Humanmedizin an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, an der Universität Linz, der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (Salzburg), an der Sigmund Freud Privatuniversität, an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften und der Danube Private University (Krems) sowie Zahnme - dizin an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck, an der Danube Private University (Krems) und der Sigmund Freud Privatuniversität. 3.3 Krankenanstalten und Betten Zum Stichtag 31.12.2023 bestanden in Österreich 262 Krankenanstalten, und zwar 90 allgemeine Kran - kenanstalten, 121 Sonderkrankenstalten und Genesungsheime, 32 Sanatorien und 19 Pflegekrankenan- stalten für chronisch Kranke (Übersicht 10). Im Sektor der Akut­ und Kurzzeitversorgung gab es 152 Krankenanstalten; dazu zählten die 108 über die Landesgesundheitsfonds finanzierten Krankenanstalten sowie alle Krankenanstalten mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 18 Tagen oder weniger. Nahezu drei Viertel der Akutkranken - anstalten leisteten Allgemeinversorgung (113 Krankenanstalten) mit einem breiten Leistungsspektrum, das zumindest innere Medizin und Allgemeinchirurgie enthält. Insgesamt standen 60 306 Krankenhausbetten zur Verfügung (tatsächlich aufgestellte Betten), davon 37 115 Betten in allgemeinen Krankenanstalten, 16 842 in Sonderkrankenanstalten und Genesungshei - men, 2 362 in Sanatorien und 3 987 in Pflegekrankenanstalten für chronisch Kranke (Übersicht 10). 43 387 bzw. drei Viertel (71,9 %) der tatsächlich aufgestellten Betten waren dem Sektor der Akut- und Kurzzeitversorgung zugeordnet. Der überwiegende Teil der Spitalsbetten befand sich in Krankenanstal - ten, die durch einen Landesgesundheitsfonds finanziert wurden (66,2 %). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 32 Übersicht 10 Einrichtungen des Gesundheitswesens 2013 und 2023 Art der Einrichtung 2013 2023 Veränderung 2013/2023 in % Krankenanstalten insgesamt Anstalten1 278 262 −5,8 Tatsächlich aufgestellte Betten 2 64 825 60 306 −7,0 Allgemeine Krankenanstalten Anstalten 98 90 −8,2 Tatsächlich aufgestellte Betten 39 756 37 115 −6,6 Sonderkrankenanstalten/Genesungsheime Anstalten 115 121 5,2 Tatsächlich aufgestellte Betten 17 436 16 842 −3,4 Sanatorien Anstalten 49 32 −34,7 Tatsächlich aufgestellte Betten 4 576 2 362 −48,4 Pflegeanstalten für chronisch Kranke Anstalten 16 19 18,8 Tatsächlich aufgestellte Betten 3 057 3 987 30,4 Q: BMSGPK, Krankenanstaltenstatistik.
  3. Stand zum 31. Dezember eines Berichtsjahres. – 2) Im Jahresdurchschnitt mindestens 6 Monate aufgestellt. 3.4 Stationäre Versorgung in Krankenanstalten Im Jahr 2023 wurden in den österreichischen Akutkrankenanstalten 2 130 787 Spitalsaufenthalte do- kumentiert, davon 1 757 398 vollstationäre und 373 389 Nulltagesaufenthalte (tagesklinische stationäre Aufenthalte ohne Übernachtung im Spital). Dazu kamen 157 756 stationäre Aufenthalte in der Rehabili - tation sowie weitere 7 253 Aufenthalte im Bereich Langzeitversorgung und Prävention (Übersicht 11). Im Vergleich zu 2022 entsprechen die 2 295 796 für 2023 dokumentierten Spitalsentlassungen einer Stei- gerung um 2,5 %; unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstum sind es +1,6 %. Im Vergleich zum Jahr vor der Pandemie ist die Zahl der Aufenthalte in Akutkrankenanstalten pro Kopf der Bevölkerung um 13,3 % und in Rehabilitationseinrichtungen um 2,3 % niedriger ausgefallen. Die häufigsten Entlassungsdiagnosen in Akutkrankenanstalten waren Kreislauferkrankungen, die 11,5 % (245 346 Fälle) aller Spitalsaufenthalte ausmachten. 11,1 % aller Patient:innen wurden we - gen einer Verletzung oder Vergiftung (236 774 Aufenthalte) und 10,3 % wegen einer Krebserkrankung (220 442 Aufenthalte) behandelt. Auf Krankheiten des Bewegungsapparats und des Verdauungssystems entfielen jeweils etwa 9 % aller Entlassungsdiagnosen (Übersicht 12). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 33 Übersicht 11 Stationäre Versorgung in Krankenanstalten seit 2000 Merkmal des Spitalaufenthalts 1 2000 2010 2019 20202 2021 2022 2023 Stationäre Spitalsaufenthalte 2 343 405 2 790 744 2 558 049 2 107 780 2 210 373 2 239 801 2 295 796 auf 100 000 der Bevölkerung 3 32 794,6 32 052,8 28 260,1 23 269,7 24 395,3 24 294,3 24 676,3 Akutversorgung 2 256 253 2 665 416 2 390 825 1 980 489 2 066 414 2 083 663 2 130 787 Vollstationäre Aufenthalte 4 1 990 730 2 186 353 1 991 345 1 672 369 1 726 174 1 734 659 1 757 398 ⌀ Aufenthaltsdauer in Tagen5 7,8 6,6 6,3 6,4 6,3 6,2 6,2 Nulltagesaufenthalte 6 265 523 479 063 399 480 308 120 340 240 349 004 373 389 Rehabilitation 75 214 115 283 156 995 119 541 137 531 149 077 157 756 Langzeitversorgung, Prävention 11 938 10 045 10 229 7 750 6 428 7 061 7 253 Medizinische Leistungen 3 213 669 4 441 999 4 524 477 3 996 670 4 256 465 4 224 090 4 377 899 bei vollstationären Aufenthalten 3 038 306 4 011 628 4 079 479 3 641 581 3 862 371 3 817 868 3 932 645 bei Nulltagesaufenthalten 175 363 430 371 444 998 355 089 394 094 406 222 445 254 Operative medizinische Leistungen 1 131 872 1 214 332 1 282 058 1 097 632 1 161 787 1 172 910 1 224 062 bei vollstationären Aufenthalten 1 073 433 1 084 644 998 565 868 178 904 600 911 738 939 601 bei Nulltagesaufenthalten 58 439 129 688 283 493 229 454 257 187 261 172 284 461 Q: STATISTIK AUSTRIA , Spitalsentlassungsstatistik; BMSGPK, Diagnosen- und Leistungsberichte (jeweils Stand Herbst des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres).
  4. Spitalsentlassungen von Personen mit in- oder ausländischem Wohnsitz; inkl. Nulltagesaufenthalte und inkl. Sterbefälle. –
  5. Im Jahr 2020 kommt es aufgrund der COVID-19-Pandemie zu Zeitreihenbrüchen. – 3) Aufenthalte von Personen mit inländischem Wohnsitz bezogen auf die Jahresdurchschnittsbevölkerung. – 4) Aufenthalte mit mindestens einer Übernachtung im Krankenhaus. –
  6. Die Aufenthaltsdauer bezieht sich auf vollstationäre Aufenthalte mit mindestens einer Übernachtung. – 6) Aufnahme und Entlas - sung am selben Kalendertag. Die stationäre Aufenthaltsdauer in Akutkrankenanstalten ist seit Beginn der elektronischen Aufzeich - nungen rückläufig. Lag die durchschnittliche Dauer eines vollstationären Aufenthalts (mit mindestens einer Übernachtung im Spital) im Jahr 1989 bei durchschnittlich elf Tagen, so verbrachten stationär ver- sorgte Patient:innen im Jahr 2023 im Mittel 6,2 Tage im Spital. Überdurchschnittlich lange vollstationäre Aufenthalte erforderten psychische und Verhaltensstörungen (18,2 Tage) und COVID-19-Erkrankungen (9,7 Tage), bei Krankheiten des Kreislaufsystems und bei Infektionskrankheiten betrug die mittlere Auf - enthaltsdauer rund sieben Tage. Verletzungen und Vergiftungen, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sowie Krebserkrankungen wurden im Schnitt etwa sechs Tage lang stationär behandelt (Übersicht 12). In den Akutkrankenanstalten kam es seit 1989 zu einer Verlagerung von Leistungen aus dem vollstatio - nären in den tagesklinischen Bereich; die Zahl der tagesklinischen Nulltagesaufenthalte (bei denen Aufnahme und Entlassung am selben Tag erfolgen) stieg bis zum Jahr 2016 fast auf das Neunfache an. Ein per 01.01.2019 eingeführtes neues Abrechnungsmodell bedingte eine Verschiebung von stationä - ren (tagesklinisch erbrachten) Leistungen in den Bereich der spitalsambulanten Versorgung, was zu einem starken Rückgang der Nulltagesaufenthalte führte. Pandemiebedingt ging die Zahl der tagesklini- schen Spitalsaufenthalte im Jahr 2020 dann noch einmal markant um fast 23 % zurück (von 399 480 auf 308 120) und stieg seit 2020 wieder um 21,2 % auf 373 389 Fälle. Mit Abstand am häufigsten wurden Augenerkrankungen tagesklinisch behandelt – sie machten 35,7 % aller tagesklinischen Fälle aus. Bei mehr als einem Viertel der Nulltagesfälle ging es entweder um eine Krebstherapie (10,5 %), um die Behandlung bzw. Untersuchung von Urogenitalerkrankungen (8,9 %) oder um Erkrankungen des Bewegungsapparates (8,1 %). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 34 Übersicht 12 Stationäre Spitalsaufenthalte in Akutkrankenanstalten 2023 nach Diagnose Entlassungsdiagnose (ICD-10-Kapitel) 1 Stationäre Aufenthalte2 Darunter Nulltagesaufenthalte3 insgesamt ⌀ Aufent- haltsdauer in Tagen4 insgesamt Anteil an allen Aufenthalten je Diagnose in %absolut Anteil in % absolut Anteil in % Spitalsentlassungen insgesamt 2 2 130 787 100,0 6,2 373 389 100,0 17,5 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00–B99) 47 514 2,2 7,4 1 775 0,5 3,7 Neubildungen (C00–D48) 268 587 12,6 5,6 49 295 13,2 18,4 Bösartige Neubildungen (C00–C97) 220 442 10,3 5,9 39 183 10,5 17,8 Krankheiten des Blutes und des Immunsystems (D50–D89) 16 415 0,8 6,1 2 152 0,6 13,1 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrank - heiten (E00–E90) 39 548 1,9 6,2 2 290 0,6 5,8 Psychische und Verhaltensstörungen (F00–F99) 85 549 4,0 18,2 5 952 1,6 7,0 Krankheiten des Nervensystems (G00–G99) 93 703 4,4 4,4 14 592 3,9 15,6 Krankheiten des Auges und der Augenanhangs - gebilde (H00–H59) 156 825 7,4 2,4 133 322 35,7 85,0 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes (H60–H95) 17 457 0,8 3,6 2 772 0,7 15,9 Krankheiten des Kreislaufsystems (I00–I99) 245 346 11,5 7,2 24 995 6,7 10,2 Krankheiten des Atmungssystems (J00–J99) 128 685 6,0 6,2 7 679 2,1 6,0 Krankheiten des Verdauungssystems (K00–K93) 192 536 9,0 4,7 18 738 5,0 9,7 Krankheiten der Haut und der Unterhaut (L00–L99) 21 222 1,0 6,3 2 967 0,8 14,0 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (M00–M99) 198 849 9,3 6,0 30 177 8,1 15,2 Krankheiten des Urogenitalsystems (N00–N99) 148 228 7,0 4,9 33 076 8,9 22,3 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
    (O00–O99) 100 907 4,7 3,7 6 629 1,8 6,6 Bestimmte Zustände mit Ursprung in der Perinatal- periode (P00–P96) 11 529 0,5 10,6 431 0,1 3,7 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromo somenanomalien (Q00–Q99) 14 806 0,7 4,6 2 657 0,7 17,9 Symptome und abnorme klinische und Labor- befunde (R00–R99) 74 463 3,5 5,0 7 802 2,1 10,5 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00–T98) 236 774 11,1 6,0 23 224 6,2 9,8 Faktoren, die zur Inanspruchnahme des Gesund - heitswesens führen (Z00–Z99) 13 089 0,6 3,3 2 480 0,7 18,9 Schlüsselnummern für besondere Zwecke
    (inkl. COVID-19; U00–U89) 18 755 0,9 7,9 384 0,1 2,0 Q: STATISTIK AUSTRIA , Spitalsentlassungsstatistik; BMSGPK, Diagnosen- und Leistungsberichte.
  7. Hauptentlassungsdiagnose codiert nach ICD-10 (Version BMSGPK 2022). – 2) Spitalsentlassungen von Personen mit in- oder auslän - dischem Wohnsitz; inkl. Nulltagesaufenthalte und inkl. Sterbefälle. – 3) Aufnahme und Entlassung am selben Kalendertag. – 4) Durch- schnittliche Aufenthaltsdauer von vollstationären Aufenthalten mit mindestens einer Übernachtung im Spital. Fast die Hälfte aller stationär behandelten Personen gehörte der Altersgruppe 65+ an (46,4 % aller Ent - lassungsfälle aus Akutkrankenanstalten). Am höchsten war der Anteil der mindestens 65-Jährigen bei Aufenthalten mit einer Hauptdiagnose Augenerkrankung (77,5 %), COVID-19 (73,8 %) oder Herz-Kreislauf- Erkrankung (67,7 % der Aufenthalte). Frauen wurden häufiger stationär behandelt als Männer (52,2 % Frauen, 47,8 % Männer), was zur Gänze an Krankenhausaufenthalten in Zusammenhang mit Schwanger- schaft und Geburt liegt; wird diese Diagnosekategorie aus der Berechnung der Verteilung ausgenom - men, beträgt das Verhältnis Männer zu Frauen 50,2 : 49,8 (Übersicht 13). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 35 Übersicht 13 Stationäre Spitalsaufenthalte in Akutkrankenanstalten 2023 nach Diagnose, Alter und Geschlecht Entlassungsdiagnose (ICD-10-Kapitel) 1 Stationäre Aufenthalte insgesamt2 Altersgruppen Anteil in % Männer Anteil in % Frauen Anteil in %0 –14 15 – 44 45 – 64 65+ Spitalsentlassungen insgesamt 2 130 787 6,7 20,6 26,3 46,4 47,8 52,2 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00–B99) 47 514 19,2 16,6 17,3 46,9 51,6 48,4 Neubildungen (C00–D48) 268 587 3,0 9,4 33,2 54,3 49,0 51,0 Bösartige Neubildungen (C00–C97) 220 442 3,0 6,8 32,4 57,8 51,0 49,0 Krankheiten des Blutes und des Immunsystems (D50–D89) 16 415 11,8 11,8 15,4 61,0 46,2 53,8 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankhei - ten (E00–E90) 39 548 6,3 19,8 28,8 45,2 41,3 58,7 Psychische und Verhaltensstörungen (F00–F99) 85 549 5,8 47,4 27,4 19,4 46,4 53,6 Krankheiten des Nervensystems (G00–G99) 93 703 5,7 18,1 35,9 40,3 54,7 45,3 Krankheiten des Auges und der Augenanhangs - gebilde (H00–H59) 156 825 1,1 2,8 18,7 77,5 43,3 56,7 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes (H60–H95) 17 457 19,3 19,0 30,3 31,4 47,9 52,1 Krankheiten des Kreislaufsystems (I00–I99) 245 346 0,5 5,8 26,1 67,7 56,9 43,1 Krankheiten des Atmungssystems (J00–J99) 128 685 23,4 17,1 15,4 44,1 55,2 44,8 Krankheiten des Verdauungssystems (K00–K93) 192 536 4,2 20,7 32,9 42,2 55,4 44,6 Krankheiten der Haut und der Unterhaut (L00–L99) 21 222 9,9 34,6 25,2 30,2 55,4 44,6 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (M00–M99) 198 849 1,5 13,7 38,5 46,3 44,9 55,1 Krankheiten des Urogenitalsystems (N00–N99) 148 228 4,7 24,2 29,9 41,2 42,4 57,6 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
    (O00–O99) 100 907 0,0 99,6 0,4 - . 100,0 Bestimmte Zustände mit Ursprung in der Perinatalperiode (P00–P96) 11 529 100,0 - 0,0 - 57,2 42,8 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00–Q99) 14 806 58,6 26,3 10,6 4,4 53,0 47,0 Symptome und abnorme klinische und Labor- befunde (R00–R99) 74 463 11,5 17,6 22,2 48,7 48,7 51,3 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00–T98) 236 774 9,1 26,8 25,4 38,6 52,1 47,9 Faktoren, die zur Inanspruchnahme des Gesund - heitswesens führen (Z00–Z99) 13 089 14,6 21,2 26,4 37,7 46,4 53,6 Schlüsselnummern für besondere Zwecke
    (inkl. COVID-19; U00–U89) 18 755 6,2 4,0 9,4 80,3 50,3 49,7 Q: STATISTIK AUSTRIA , Spitalsentlassungsstatistik; BMSGPK, Diagnosen- und Leistungsberichte.
  8. Hauptentlassungsdiagnose codiert nach ICD-10 (Version BMSGPK 2022). – 2) Spitalsentlassungen von Personen mit in- oder aus - ländischem Wohnsitz; inkl. Nulltagsaufenthalte und inkl. Sterbefälle. Von 1997 bis einschließlich 2015 stieg die Zahl der stationär erbrachten medizinischen Leistungen na- hezu stetig von etwa 1,9 Mio. auf fast 5,4 Mio. an. Seit dem Jahr 2016 werden immer weniger Spitalsleis - tungen stationär erbracht; das liegt unter anderem daran, dass medizinische Eingriffe häufiger minimal- invasiv und deshalb ambulant durchgeführt und abgerechnet werden. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 36 Mit dem pandemiebedingten Rückgang der stationären Versorgung im Jahr 2020 sank auch die Zahl der stationär erbrachten Leistungen entsprechend stark (um –11,7 % von 4 524 477 Leistungen im Jahr 2019 auf 3 996 670 Leistungen im Jahr 2020). Danach stieg die Zahl stationärer Behandlungen und Untersu - chungen wieder um insgesamt 9,5 %. Für das Jahr 2023 sind rund 4,4 Mio. medizinische Leistungen wäh- rend stationärer Spitalsaufenthalte dokumentiert, um 3,6 % mehr als im Jahr 2022. Von den 4 377 899 im Jahr 2023 stationär durchgeführten medizinischen Leistungen waren 1 224 062 operative Eingriffe (28,0 %) und 3 153 837 nichtoperative Therapien und Untersuchungen (72,0 %). Unter den chirurgischen Leistungen (Grafik 6) waren Operationen des Bewegungsapparats (297 424) am häu- figsten, gefolgt von 240 129 geburtshilflichen Eingriffen und Operationen am Urogenitaltrakt, 165 268 Augenoperationen und 131 790 Operationen am Verdauungsapparat. Sechs von zehn nichtoperativen Leistungen entfielen auf bildgebende Diagnostik und Interventionen (1 048 641 Leistungen) oder dia - gnos tische und therapeutische Verfahren (871 483 Leistungen). Grafik 6
    Operative Leistungen 2023 nach Geschlecht Q: STATISTIK AUSTRIA , Spitalsentlassungsstatistik; BMSGPK, Diagnosen- und Leistungsberichte. – Bezugnahme auf Leistungen,
    die während stationärer Spitalsaufenthalte erbracht wurden. – Die Codierung und Gruppierung der medizinischen Leistungen erfolgt gemäß des aktuellen LKF-Leistungskatalogs (System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung – LKF); dargestellt
    sind Kapitel des stationären Leistungskatalogs. Bewegungsapparat Urogenitaltrakt, Geburtshilfe Augen und Orbita Verdauungstrakt, Abdomen Ohren, Nase, Mundhöhle, Rachen, Gesicht, Gesichtsschädel, Hals Haut und Anhangsgebilde Herz und Kreislaufsystem Nervensystem, Psyche, Gehirnschädel, Wirbelsäule 146 793 195 781 93 017 55 953 45 717 56 724 45 324 37 448 10 592 150 631 44 348 72 251 75 837 63 718 42 479 45 299 32 101 10 049 Männer FrauenAndere operative Leistungen Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsversorgung in Österreich 37 3.5 Vorsorgeuntersuchungen 17,5 % der anspruchsberechtigten Österreicher:innen (über 18 Jahre) gingen 2023 zur Gesundenunter - suchung (Basisprogramm). Es wurden 1 319 229 allgemeine Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, um 170 802 bzw. 14,9 % mehr als im Jahr 2022. Dieser Zuwachs ist fast zehnmal so groß wie der jahresdurch- schnittliche Trend der letzten zehn Jahre: Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ist die Zahl der Gesundenuntersuchungen von 2012 bis 2022 im Schnitt um 1,5 % jährlich gestiegen. Gesunden- untersuchungen werden von Frauen häufiger in Anspruch genommen als von Männern; im Jahr 2023 betrug das Verhältnis Frauen zu Männer 54 zu 46 und bewegte sich in den letzten Jahrzehnten auf gleich- bleibendem Niveau (Grafik 7). Grafik 7
    Vorsorgeuntersuchungen 1990 bis 2023 Q: Dachverband der Sozialversicherungsträger. – Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des allgemeinen Basisprogramms
    (ohne gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen oder Zusatzuntersuchungen für bestimmte Zielgruppen). 0 200 000 400 000 600 000 800 000 1 000 000 1 200 000 1 400 000 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 201 0 2012 2014 2016 2018 2020 2022 Männer Frauen Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsausgaben 38 4 Gesundheitsausgaben Die laufenden Gesundheitsausgaben einschließlich der Ausgaben für Langzeitpflege machten im Jahr 2023 in Österreich 52 779 Mio. Euro oder 11,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Im Vergleich zu 2022 erhöhten sich die Gesundheitsausgaben nominell (zu laufenden Preisen) um 2 489 Mio. Euro bzw. um 4,9 %. Seit 2004 stiegen die laufenden Ausgaben für Gesundheitsleistungen und -güter mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 4,3 % von 23 610 Mio. Euro auf 52 779 Mio. Euro ( Grafik 8). Über drei Viertel (76,7 %) aller laufenden Gesundheitsausgaben entfielen 2023 auf öffentliche laufende Gesundheitsausgaben, das sind Ausgaben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialver - sicherungsträger. Sie wuchsen seit dem Jahr 2004 im Schnitt um 4,6 % jährlich auf 40 461 Mio. Euro im Jahr 2023 an (2004: 17 293 Mio. Euro). Der größte Anteil davon war den Sozialversicherungsträgern mit 22 982 Mio. Euro zuzurechnen, die öffentlichen Gebietskörperschaften brachten 17 478 Mio. Euro auf. Dabei entfiel mit 43,0 % der größte Anteil auf Leistungen der stationären Gesundheitsversorgung (in - klusive stationäre Langzeitpflegeleistungen), für ambulante Leistungen wurden 28,5 % der öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben aufgewendet. Weitere 12,7 % entfielen auf pharmazeutische Erzeug - nisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter sowie 7,0 % auf Ausgaben der häuslichen Pflege. Prä - vention vereinnahmte 4,6 % der Ausgaben auf sich, 2,7 % waren den Verwaltungsausgaben zuzurechnen und 1,4 % Krankentransport und Rettungsdienste. Im Jahr 2023 konnten 1 102 Mio. Euro an öffentlichen Gesundheitsausgaben zur Bekämpfung der COVID­19­ Pandemie identifiziert und berücksichtigt werden (z. B. Ausgaben für COVID-19-Testungen und Impfungen, Schutzausrüstung, sowie zahlreiche andere pandemiebedingte Mehraufwendungen), welche in den diversen Ausgabenkategorien des SHA (System of Health Accounts) als Teilmenge ent - halten sind. Darüber hinaus sind in den öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben weitere durch die Pandemie verursachte Aufwendungen enthalten, die jedoch nicht separiert werden konnten (etwa be - treffend die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patient:innen). Mit den vorliegenden Hauptergebnissen für das Jahr 2023 wurde gleichzeitig auch die Zeitreihe ab 1995 revidiert. Im Jahr 2024 fand europaweit eine umfassende Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamt - rechnungen (VGR) statt. Zeitreihenrevisionen der VGR finden in der Regel alle fünf Jahre und auf EU-Ebe- ne akkordiert statt. Die letzte Revision der VGR in Österreich für die Jahre 1995 bis 2022 wurde im Sep - tember 2024 publiziert. Da die VGR, vor allem bei der Berechnung der privaten Gesundheitsausgaben sowie der Investitionen, als grundlegende Datenquelle dient, ergab sich auch für die Berechnung der Gesundheitsausgaben nach „System of Health Accounts“ die Notwendigkeit einer Zeitreihenrevision. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Gesundheitsausgaben 39 Grafik 8
    Laufende Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts 2010 bis 2023 Q: STATISTIK AUSTRIA , Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, eigene Berechnungen/Schätzungen, Rechnungsabschlüsse, Geschäfts berichte. Die privaten laufenden Gesundheitsausgaben stiegen von 6 317 Mio. Euro im Jahr 2004 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 3,6 % auf 12 318 Mio. Euro im Jahr 2023. Dieser Betrag entsprach 23,3 % der gesamten laufenden Gesundheitsausgaben. Zu den privaten laufenden Gesund - heitsausgaben zählen unter anderem die Ausgaben privater Haushalte, welche 8 697 Mio. Euro im Jahr 2023 ausmachten, und Ausgaben von Versicherungsträgern für die Kostenrückerstattung privat versi - cherter Behandlungen in Höhe von 2 559 Mio. Euro. Zu den größten Anteilen dieser Ausgaben (Privat - haushalte und private Krankenversicherungen) zählen jene für die ambulante Gesundheitsversorgung (31,6 %), auf die stationäre Gesundheitsversorgung entfielen 28,1 %, auf pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Ge- und Verbrauchsgüter 27,9 %. Weiters zählen zu den privaten Gesundheitsausga - ben jene der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POoE) sowie Ausgaben der Unternehmen für betriebsärztliche Leistungen. Die Investitionen im Gesundheitsbereich betrugen 2023  2 412 Mio. Euro; davon entfielen 1 803 Mio. Euro (74,7 %) auf öffentliche und 609 Mio. Euro (25,3 %) auf private Investitionen. 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 60 000 70 000 0 2 4 6 8 10 12 14 Laufende Gesundheitsausgaben in % des BIP 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Laufende Gesundheitsausgaben in % des BIP Laufende Gesundheitsausgaben insgesamt Öffentliche laufende Gesundheitsausgaben Private laufende Gesundheitsausgaben in Mio. Euro Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 40 5 Definitionen von Massen, Maßzahlen und Merkmalen (alphabetisch) Altersspezifische Sterbeziffer Gestorbene nach Altersgruppen (und Geschlecht) auf 10 000 oder 100 000 Lebende (gleichen Geschlechts); im ersten Lebensjahr Gestorbene bezogen auf die entsprechende Zahl der Lebend- geborenen. Altersstandardisierte Rate Durch Altersstandardisierung erzeugte Rate. Die standardisierte Rate gibt an, wie viele Erkrankungs- bzw. Sterbefälle aufgrund der jeweils herrschenden Gesundheitsverhältnisse auf 100 000 Personen entfallen wären, wenn der Altersaufbau der Bevölkerung (gleichen Geschlechts) in der betreffenden Berichtspe - riode dem der Standardbevölkerung entspro- chen hätte. Der vergleichsstörende Einfluss der Besonderheiten des jeweiligen Altersaufbaues ist dadurch ausgeschaltet. Altersstandardisierte Sterberate Da die meisten Erkrankungen von Geschlecht und Alter abhängig sind, ist die Verwendung einer Standardbevölkerung für die Vergleich- barkeit über Zeit, Region und Geschlecht von Bedeutung. Bei der Berechnung der altersstan - dardisierten Raten wird bei Statistik Austria die Altersgruppe der Einjährigen und Jüngeren nicht auf die Bevölkerung der Einjährigen und Jünge- ren, sondern auf die Anzahl der Lebendgebore- nen bezogen. Für die Berechnung von altersstandardisierten Raten wird die von Eurostat publizierte Stan- dardbevölkerung 2013 (Revision of the Euro- pean Standard Population, Report of Eurostat’s Task Force, Publications Office of the European Union, 2013) verwendet. Für die Berechnung der Raten von Frauen bzw. Männern sowie für beide Geschlechter zusammen wird jeweils dieselbe Standardbevölkerung verwendet; es gibt keine geschlechtsspezifische Standardbevölkerung. Der wesentliche Vorteil von altersstandardisier- ten Raten im Vergleich zur Lebenserwartung ist, dass standardisierte Sterberaten für die einzel- nen Todesursachen berechnet werden können. Sie werden daher vor allem zur vergleichenden Beschreibung der todesursachenspezifischen Sterblichkeit verwendet. → Siehe „Altersstandardisierte Rate“ . Ambulante Geburt Geburten, bei denen die Aufenthaltsdauer in einer Krankenanstalt, in einem Entbindungsheim (das keine Krankenanstalt ist) oder in der Woh- nung der Hebamme unter 24 Stunden beträgt. → Siehe „Stationäre Geburt“ . Anzeigepflichtige Krankheiten Die Meldung von anzeigepflichtigen Krankheiten ist in Österreich durch das Epidemiegesetz, das Zoonosengesetz, das Tuberkulosegesetz, das Geschlechtskrankheitengesetz und das AIDS- Gesetz geregelt und dient der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Je nach Krankheit sind Verdachts-, Erkrankungs- bzw. Todesfälle zu melden. Die Meldung anzeigepflichtiger Krankheiten erfolgt durch Ärzt:innen und Labore in das Elek tronische Meldesystem EMS. Die Validitäts- prüfung und Auswertung der EMS-Daten erfolgt durch die AGES (Abteilung für Infektionsepide- miologie und Surveillance, Agentur für Gesund- heit und Ernährungssicherheit). Geschlechtskrankheiten und AIDS sind im Jahr- buch der Gesundheitsstatistik nicht ausgewie - sen. Für Geschlechtskrankheiten besteht eine beschränkte Meldepflicht, die Ärzte nur dann zur Erstattung einer Meldung verpflichtet, wenn eine Weiterverbreitung der Geschlechtskrankheit zu befürchten ist oder sich der Kranke der ärzt- lichen Behandlung bzw. Beobachtung entzieht. Was AIDS anbelangt, sind nur manifeste Erkran- Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 41 kungen und Todesfälle zu melden, bei denen eine AIDS-Erkrankung zum Zeitpunkt des Todes festgestellt wurde. Eine anonymisierte HIV-Test- statistik wird seit dem Jahr 1995 vom Gesund- heitsministerium publiziert. Anstaltsgeburt Vor 1988 wurde auf dem Zählblatt nur zwischen „Anstaltsgeburt“ (dazu zählten auch Geburten in von Hebammen geleiteten Entbindungs- heimen) und „Hausgeburt“ unterschieden. Ab dem Berichtsjahr 1988 zählen nur Geburten in Krankenanstalten als Anstaltsgeburten, nicht mehr hingegen Geburten in Entbindungsheimen. Die ausgewiesenen Zahlen können aus diesem Grunde von den früher veröffentlichten Zahlen abweichen. → Siehe „Ambulante Geburt“ , „Stationäre Geburt“ . Apgar (nur bei Lebendgeborenen) Nach der Anästhesistin namens Apgar wurde ein Punkteschema zur Beurteilung des Neugebore- nen unmittelbar nach der Geburt benannt. Es werden Herzschlagfrequenz, Atmung, Muskel - tonus, Reflexauslösbarkeit und Hautfarbe jeweils eine, fünf und zehn Minute(n) nach der Geburt gemessen und mit Punkten benotet. Für jede Eigenschaft, z. B. Atmung, werden zwei, ein oder null Punkt(e) vergeben. Da die einzelne Bestnote „Zwei“ ist, ergibt die Summierung zum Apgar- Wert eine Zahl von maximal zehn und minimal null. → Siehe „Lebendgeborene“ . Arbeitsunfälle Arbeitsunfälle sind Unfälle, die plötzlich von außen her schädigend auf den Körper einwirken und sich im örtlichen, zeitlichen und ursächli- chen Zusammenhang mit der unfallversicherten Tätigkeit ereignet haben. Im Jahr 2009 wurde der Erfassungszeitraum der Versicherungsfälle erweitert; seit diesem Jahr sind in der Zeitreihe auch jene Unfälle mitberücksichtigt, die sich im Berichtsjahr ereignet haben, aber erst im ersten Quartal des Folgejahres (bis spätestens 31. März) als Arbeitsunfall anerkannt wurden. Ärzt:innen Es sind alle berufsausübenden Mediziner:innen gezählt – das sind jene, die in die Ärzteliste ein- getragen sind. Alle Angaben beziehen sich auf Daten der Österreichischen Ärztekammer bzw. für die Zahnärzt:innen auf Daten der Zahnärz- tekammer. Basis für die Statistik ist die Kam- mermitgliedschaft bei der Österreichischen Ärztekammer, welche laut Ärztegesetz bei Auf- nahme einer ärztlichen Tätigkeit zwingend vor- geschrieben ist und bei „Nichtausübung“ der Tätigkeit erlischt. Das heißt, Personen, die eine Berufsberechtigung haben, den Beruf jedoch nicht ausüben, sind nicht in der Ärzteliste ein- getragen und daher hier nicht erfasst. Die Zahlen enthalten keine österreichischen Ärzt:innen, die im Ausland arbeiten, jedoch ausländische Staatsangehörige, die in Österreich beschäftigt sind. Hinsichtlich der Berufsberechtigung sind keine Mehrfachzählungen möglich, die Anzahl der Mitglieder ist deckungsgleich mit physi- schen Personen. Ärzt:innen, die mit mehr als einer Berufsberechtigung eingetragen sind (z. B. Allgemeinmediziner:innen mit fachärztlicher Ausbildung) oder gleichzeitig in Ausbildung ste- hen (Allgemeinmediziner:in und Turnusärzt:in) werden nur einmal gezählt, und zwar nach der überwiegenden Tätigkeit. Mehrfachzählungen aufgrund von mehreren Tätigkeitsfeldern (Praxis und Spital) sind ebenfalls ausgeschlossen. Mehr- fachzählungen gibt es auf Bundesebene dann, wenn ein:e Mediziner:in in mehreren Bundeslän- dern gleichzeitig tätig ist, da hier eine zusätzliche Mitgliedschaft bei der regionalen Ärztekammer begründet wird. Unerheblich für die Eintragung in die Ärzteliste ist das Beschäftigungsausmaß. In Tabelle 3.3 werden bei Fachärzt:innen alle Fächer gezählt, für die sie sich qualifiziert haben. Deshalb kommt es hier zu Mehrfachzählungen, weshalb auf eine Gesamtsumme verzichtet wurde. Die Ärzt:innen - zahlen der Tabelle 3.5 (ärztliches Gesundheits- personal in Krankenanstalten) stammen aus der Krankenanstaltenstatistik des Bundesministe- riums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon- sumentenschutz. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 42 Aufenthaltsdauer Die Aufenthaltsdauer gibt die Zahl der Aufent- haltstage (Belagstage) an, die ein:e Patient:in in einer Krankenanstalt laut KAKuG verbracht hat. Als Aufenthaltstage werden dabei Nächte (Mitter- nachtsstände) gezählt. • Aufenthaltsdauer (Durchschnitt):
    Durchschnittliche Dauer (arithmetisches Mit- tel) eines vollstationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus. Nulltagesaufenthalte sind aus dieser Berechnung ausgenommen. • Aufenthaltsdauer (Median): Ausgewiesen wird der Median für klassierte Daten. Der Median für klassierte Daten ist ein Lageparameter für die Aufenthaltsdauer von vollstationären Aufenthalten in einem Kran- kenhaus. Nulltagesaufenthalte sind aus die- ser Berechnung ausgenommen. → Siehe „Vollstationäre Spitalsaufenthalte“ , „Nulltagesaufenthalte“ . Aufenthaltstage Als Aufenthaltstage (Belagstage) werden Nächte (Mitternachtsstände) gezählt, die ein:e Patient:in im Spital verbringt. Ausbildungsstätten für nichtärztliche Gesundheitsberufe Ausbildungsstätten für nichtärztliche Gesund - heitsberufe sind Fachhochschulen (Bachelor-Stu- diengänge: Physiotherapie, medizinisch-techni- scher Laboratoriumsdienst, radiologisch-techni- scher Dienst, diät- und ernährungsmedizinischer Beratungsdienst, ergotherapeutischer Dienst, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer Dienst, orthoptischer Dienst, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpflege), (medizinisch-technische) Akademien im Gesundheitswesen (Physiothe- rapie), Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder und Jugendlichenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Sonderaus- bildungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegehilfe, Weiterbildun- gen), Schulen für medizinische Assistenzberufe (Basismodul medizinische Assistenzberufe, medizinische Fachassistenz, Desinfektionsassis- tenz, Gipsassistenz, Laborassistenz, Obduktions - assistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassis - tenz, Röntgenassistenz, zahnärztliche Assistenz, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz), Schulen für sonstige Ausbildungen im Gesundheitsbe- reich (Rettungs- und Notfallsanitätsdienst, allge - meine Notfallkompetenzen, besondere Notfall- kompetenzen, Berufsmodul für Sanitätsdienst, medizinische Masseur:innen, Heilmasseur:innen, Spezialqualifikationsausbildungen für Mas- seur:innen). Berufskrankheiten Berufskrankheiten sind als Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Erwerbs- tätigkeit definiert. Berufskrankheiten müssen nachweisbar berufsbedingt sein und durch schädigende Stoffe oder Strahlen hervorgerufen werden oder in der „Liste der Berufskrankheiten“ des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) gelistet sein. Betten in Krankenanstalten → Siehe „Systemisierte (normierte) Betten“ , „Tatsäch- lich aufgestellte Betten“ . Body­Mass­Index (BMI) Der BMI bezieht das Körpergewicht in Kilogramm auf das Quadrat der Körpergröße in Metern. Nach einer WHO-Klassifikation unterscheidet man beim Erwachsenen je nach BMI zwischen Unter- gewicht (BMI < 18,5), Normalgewicht (18,5 bis < 25,0), Übergewicht (25,0 bis < 30,0) und Adiposi- tas (BMI ≥ 30,0). CIS­Fälle (carcinoma in situ) Karzinome im Vorstadium, das heißt präinvasive bzw. Oberflächenkarzinome, welche die Basal- membran noch nicht durchbrochen haben. → Siehe „Tumorstadium“. DCO­Fälle (Death Certificate Only) Wenn eine Krebserkrankung nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Krebsregister- meldung an das Krebsregister gemeldet wurde, die Person an der Erkrankung verstarb und diese Erkrankung auf dem amtlichen Totenschein ver- merkt wurde, wird im Krebsregister eine Ersatz- meldung angelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 43 Kontaktaufnahme mit der Krankenanstalt, die den Totenschein ausgestellt hat. Können auf diesem Weg weitere Informationen zum Krebsfall gewonnen werden (z. B. Diagnosedatum, Mor- phologie oder Tumorstadium bei Diagnosestel- lung), wird die Ersatzmeldung um diese Erkennt- nisse ergänzt. Kann keine weitere information ermittelt werden, bleibt die Ersatzmeldung als DCO-Fall (Death Certificate Only) im Register und geht mit unvollständigen Informationen in die Krebsstatistik ein. → Siehe „Krebsinzidenz“ , „Tumorstadium“. Disseminiertes Tumorstadium Bösartiger Tumor mit nachgewiesenen Fern- metas tasen. → Siehe „Tumorstadium“. Durchschnittsalter der Mutter Arithmetisches Mittel des Alters der Frauen zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes. Im Gegensatz zum durchschnittlichen Fertilitätsalter erfolgt keine Standardisierung der Altersverteilung. Entbindungsart Bei der Art der Entbindung wird zwischen Spon - tangeburt, Kaiserschnitt, Saugglocke, Zangen - geburt und Manualhilfe unterschieden. Ab dem Berichtsjahr 2015 ist eine Unterteilung der Kai- serschnitte in primär und sekundär möglich. → Siehe „Kaiserschnitt“ . Entlassungsdiagnose Für jeden stationären Krankenhausaufenthalt wird eine Entlassungsdiagnose (Hauptdiagnose) angegeben. → Siehe „Hauptdiagnose“. Fertilitätsalter (Durchschnitt) Arithmetisches Mittel der Altersverteilung der Fertilitätsraten für einjährige Altersgruppen. Frühgeburten Geborene bei einer Schwangerschaftsdauer unter 37+0 Wochen (weniger als 259 Tage). Defini- tion der Frühgeburten entsprechend WHO-Richt- linien. → Siehe „Untergewichtige Geborene“ . Geborene Summe der Lebendgeborenen und Totgebore- nen. → Siehe „Lebendgeborene“ , „Totgeborene“. Gesamtfertilitätsrate (GFR) Die Gesamtfertilitätsrate eines Kalenderjahres gibt an, wie viele lebendgeborene Kinder eine am Beginn des gebärfähigen Alters stehende Frau zur Welt bringen würde, wenn im Laufe ihres Lebens dieselben altersspezifischen Fertilitäts - raten herrschten wie in dem betreffenden Kalen- derjahr und wenn von der Sterblichkeit der Frau abgesehen würde. Die Gesamtfertilitätsrate wird als Summe der altersspezifischen Fertilitätsraten berechnet. In erster Linie stellt sie einen zusammenfassenden Indikator der Fertilitätsverhältnisse eines Kalen- derjahres dar, womit sie eine ähnliche Funktion erfüllt wie die Lebenserwartung auf dem Gebiet der Sterblichkeit. Als Prognosewert für die end- gültige Kinderzahl einer am Beginn des gebär- fähigen Alters stehenden Frau eignet sie sich nur dann, wenn in den nachfolgenden 40 Kalender- jahren die altersspezifischen Fertilitätsraten unverändert bleiben. Gestorbene Alle in Österreich verstorbenen Personen. Die Ergebnisse enthalten ab Berichtsjahr 2009 Ster- befälle von in Österreich (mit Hauptwohnsitz) wohnhaften Personen, die im Ausland stattge- funden haben. Personen, die im Ausland leben und in Österreich versterben, werden zwar erho - ben und erfasst, sind in den publizierten Daten jedoch nicht enthalten. Die Zahl der Totgebore- nen ist ebenfalls nicht in der Anzahl der Gestor- benen enthalten. → Siehe „Totgeborene“. Gestorbene nach Region Die regionale Zuordnung der Sterbefälle erfolgt nach dem Wohnort der verstorbenen Person. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 44 Gestorbene Säuglinge Im ersten Lebensjahr Gestorbene (ohne Totge- borene). → Siehe „Totgeborene“. Geburtenfolge insgesamt Diese Ordnungszahl der Geburt gibt an, um das wievielte Kind der Frau es sich handelt, unter Berücksichtigung vorangegangener Lebend- und Totgeburten. Geburtseinleitung Unter der Geburtseinleitung wird die künstliche Auslösung einer Geburt vor dem natürlichen Ein- setzen der Wehen durch die Gabe von hormonell wirksamen Substanzen (medikamentös) oder mechanische Manipulation (Amniotomie, künst- liche Fruchtblasensprengung verstanden). Hauptdiagnose Pro stationären Krankenhausaufenthalt wird exakt eine Hauptdiagnose (Entlassungsdiagnose) angegeben. Die Hauptdiagnose ist eine endgül- tig abgeklärte Diagnose, die jene Gesundheits- störung beschreibt, die sich nach Durchführung aller Untersuchungen letztlich als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt her- ausgestellt hat. Ist eine endgültige Abklärung nicht möglich, dann wird das Hauptsymptom, der schwerwiegendste abnorme Befund oder die schwerwiegendste Gesundheitsstörung als Hauptdiagnose angegeben. Demnach muss die Hauptdiagnose nicht die Einweisungs- bzw. Auf- nahmediagnose und auch nicht immer jene Dia- gnose sein, mit der ein:e Patient:in zur Weiterbe- handlung entlassen wird (oder an welcher ein:e Patient:in nach der Entlassung leidet); sie muss auch nicht unbedingt eine für die entlassende Fachabteilung typische Diagnose sein. Eine während des Krankenhausaufenthalts neu erworbene Erkrankung oder neu aufgetretene Komplikation kann keine Hauptdiagnose sein. Bei Sterbefällen ist darauf zu achten, dass die Hauptdiagnose nicht in jedem Fall mit der Todes- ursache ident sein muss. Als Diagnosesystematik wird seit dem Berichts - jahr 2001 die ICD-10-Klassifikation in einer eigenen Version des Gesundheitsministeriums verwendet (aktuelle Fassung: BMSGPK 2022). Die Daten sind nach der aktuell gültigen „Inter- national Shortlist for Hospital Morbidity Tabula- tion“ (ISHMT, Fassung 01.01.2021) tabelliert. → Siehe „ICD (International Classification of Diseases)“, „Todesursache“. Hebammen Der Beruf der Hebamme ist in einem Bundesge- setz geregelt. Die Ausbildung erfolgte bis 2006 an Hebammenakademien (Abschluss mit Diplom). Seit 2007 ist die Hebammenausbildung ein drei- jähriges Bachelorstudium, welches an derzeit sieben Fachhochschulen in Österreich möglich ist. Seit 1994 sind erstmals auch Männer für den Hebammenberuf zugelassen. ICD (International Classification of Diseases) Als ICD wird die „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ bezeichnet. Die ICD kann als eine Systematik von Krankheitsgruppen definiert werden, der Krankheitsbilder nach fest- stehenden Kriterien zugeordnet werden. Zweck der ICD ist das Ermöglichen von systematischen Aufzeichnungen, Analysen, Interpretationen und Vergleichen von Mortalitäts- und Morbiditäts- daten verschiedener Länder, Gebiete und Zeit- räume. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebene 10. Revision (ICD-10) wird derzeit international als Diagnosenklassifikation eingesetzt. Die deutschsprachigen Versionen der ICD-Klassifikationen werden vom deutschen Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben und online zugänglich gemacht. ISHMT (International Shortlist for Hospital Morbidity Tabulation) Die ISHMT (International Shortlist for Hospital Morbidity Tabulation) ist eine von Eurostat, der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) und der WHO ausgearbeitete ICD-Gliederung, in der ICD-3- bzw. ICD-4-Steller international standardisiert zu Gruppen und Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 45 Kapiteln zusammengefasst werden (aktuelle Fas- sung: 01.01.2021). → Siehe „ICD (International Classification of Diseases)“. Kaiserschnitt Ab dem Berichtsjahr 2015 ist eine Unterteilung der Kaiserschnitte in primär und sekundär mög- lich. Bei einem primären oder geplanten Kaiser- schnitt hat die Geburt noch nicht begonnen. Das heißt, es gab weder einen Blasensprung noch haben muttermundwirksame Wehen eingesetzt. Er beinhaltet den Wunschkaiserschnitt sowie den Kaiserschnitt mit einer absoluten (unbedingt nötigen) und relativen (situationsabhängigen) Indikation. Von einem sekundären Kaiserschnitt oder Notkaiserschnitt spricht man, wenn die Geburt bereits begonnen hat, das heißt, wenn die Fruchtblase gesprungen oder es zu mutter- mundwirksamen Wehen gekommen ist, unab- hängig von der Schwangerschaftsdauer. Krankenanstalten Krankenanstalten gemäß dem Bundesgesetz
    über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1 / 1957 idgF. Krankenstände In der Krankenstandsstatistik werden alle im Berichtsjahr abgeschlossenen Krankenstands - fälle erfasst, die den Versicherungsträgern bis spätestens Februar des folgenden Kalender- jahres bekannt wurden (das heißt, für die eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wurde). Da die gesetzliche Kranken- versicherung eine Mehrfachversicherung zulässt, werden nicht die krankenversicherten Personen, sondern die Krankenversicherungsverhältnisse gezählt. Die Daten beruhen auf den Jahressta- tistiken der ASVG-Krankenversicherungsträger, die die Krankenstände von Arbeiter:innen und Angestellten, nicht jedoch die Krankenstände von über Krankenfürsorgeanstalten versicher- ten pragmatisierten Bediensteten enthalten. Der erfasste Personenkreis der Beschäftigten wird für Arbeiter:innnen und Angestellte nach dem ASVG sowie für Vertragsbedienstete der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter nach den Kriterien der neuen Beschäftigten - statistiken berechnet, das heißt Präsenzdiener und Kinderbetreuungsgeldbeziehende sind nicht mehr erfasst (rückwirkende Bereinigung ab 2000). Ebenfalls nicht erfasst sind die beitragsfrei mitversicherten Angehörigen, da sie den Versi- cherungsträger:innen nicht gemeldet werden müssen. Krankenstandstage Als Krankenstandstage werden Kalendertage und nicht Arbeitstage gezählt. → Siehe „Krankenstände“ . Krebserkrankungen nach Region Die regionale Zuordnung der Krebserkrankun - gen erfolgt nach dem Wohnort der erkrankten Person. Krebsinzidenz Gemeldete Neuerkrankungen an bösartigen Neubildungen einschließlich der Sterbefälle an Krebs, die zuvor nicht dem Krebsregister gemel- det wurden (DCO-Fälle, Death Certificate Only). Diese Definition entspricht den internationalen Vorgaben. Fälle von „nichtmelanotischen Haut- krebsen“ sowie Vorstadien (CIS-Fälle, carcinoma in situ) gehen nicht in die Ergebnistabellen ein. Die Erfassung der Krebsneuerkrankungen erfolgt gemäß dem Krebsstatistikgesetz, BGBl. Nr. 138 / 1969, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 425 / 1969 und der Krebsstatistikverord - nung, BGBl. Nr. 124 / 2019. Die Informationen zu den DCO-Fällen entstammen ausschließlich den Totenscheinen. → Siehe „CIS-Fälle (carcinoma in situ)“, „DCO-Fälle (Death Certificate Only)“ . Lage des Kindes bei der Geburt Die Lage des Kindes bei der Geburt bezeichnet das Verhältnis der Längsachse des Kindes zur Längsachse der Mutter bzw. des Uterus. Unter- schieden werden dabei regelrechte Schädellage, regelwidrige Schädellage, Beckenendlage, Quer- lage und unbekannte/nicht bestimmbare Lage. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 46 Langzeitpflege System of Health Accounts (SHA) Unter Langzeitpflege gemäß System of Health Accounts (SHA) werden pflegerische Tätigkeiten sowie Unterstützung bei den Aktivitäten des täg- lichen Lebens (wie sich bewegen, essen und trin- ken, sich waschen oder ankleiden) verstanden. Haushaltshilfe oder betreutes Wohnen sind nicht inkludiert. Lebendgeborene Bis 31.12.1976 galt ein Kind als lebend gebo- ren, wenn nach der Entbindung die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte. Zwischen 01.01.1977 und 31.12.1994 galt ein Kind als lebend geboren, wenn entweder die natürliche Lungenatmung eingesetzt, das Herz geschla- gen oder die Nabelschnur pulsiert hat. Seit 01.01.1995 ist die derzeit verwendete Definition gültig, wonach unabhängig von der Schwanger- schaftsdauer eine Leibesfrucht dann als lebend geboren gilt, wenn nach dem vollständigen Aus- tritt aus dem Mutterleib entweder die Atmung eingesetzt hat oder irgendein anderes Lebens- zeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsa- tion der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln, gleichgültig ob die Nabel- schnur durchschnitten ist oder nicht oder ob die Plazenta ausgestoßen ist oder nicht (Definition entsprechend den WHO-Richtlinien). Siehe auch Hebammengesetz (HebG) vom 28.04.1884, § 8. → Siehe „Totgeborene“. Lebendgeborene nach Region Die regionale Zuordnung der Lebendgeborenen erfolgt nach dem Wohnort der Mutter. Lokalisiertes Tumorstadium Bösartiger Tumor, der auf das Ursprungsorgan beschränkt ist. → Siehe „Tumorstadium“. Medizinische Leistungen (MEL) Die medizinischen Leistungen werden seit dem Jahr 1997 im System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) erfasst. Die Codierung erfolgt entlang eines Leis - tungskataloges, der alle abrechnungsrelevanten medizinischen Einzelleistungen enthält und sie einheitlich zu (Unter-)Kapiteln zusammenfasst. Dieser Katalog wird jährlich gewartet und adap- tiert (es gilt die Fassung des aktuellen Berichts- jahres). Um eine konsistente Darstellung über die gesamte Zeitreihe zu ermöglichen, ist die Liste der ausgewiesenen Leistungen über die Jahre kumulativ. In der Spitalsentlassungsstatistik sind ausschließlich stationäre, verpflichtend zu codie- rende Leistungen erfasst. Meldepflichtige Krankheiten → Siehe „Anzeigepflichtige Krankheiten“ . Müttersterbefall Jeder Sterbefall einer Frau während ihrer Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft, unab- hängig von Dauer und Sitz der Schwangerschaft. Als Todesursache gilt jede Ursache, die in Bezie- hung zur Schwangerschaft und zu deren Behand- lung steht oder durch diese verschlechtert wird, nicht aber Unfälle oder zufällige Ereignisse. Nabelschnur­ph­Wert
    (nur bei Lebendgeborenen) Der Gesundheitszustand unmittelbar nach der Geburt kann mit Hilfe des Nabelschnur-ph-Wer- tes eingeschätzt werden. Er gilt als wichtiges Qualitätsmerkmal für die Geburtshilfe. Azido - tische Werte werden als Beweis für einen erlit- tenen Sauerstoffmangel angesehen. Bei einem Neugeborenen liegt der angestrebte Nabel- schnur-ph-Wert bei mindestens 7,2. Bei ph-Wer- ten zwischen 7,19 und 7,10 spricht man von einer leichten Azidose, bei Werten zwischen 7,09 und 7,0 von einer mittelschweren und bei einem Wert unter 7,0 von einer schweren Azidose. → Siehe „Lebendgeborene“ . Neonatale Sterblichkeit In den ersten 28 Lebenstagen Gestorbene. Nettoreproduktionsrate (NRR) Sie gibt an, wie viele lebendgeborene Töchter eine Frau zur Welt bringen würde, wenn im Laufe ihres Lebens dieselben altersspezifischen Ferti - litäts- und Sterblichkeitsverhältnisse herrschen würden wie in dem betreffenden Kalenderjahr. Sie unterscheidet sich von der Bruttoreproduk- Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 47 tionsrate (BRR) dadurch, dass hier auch die weib- liche Sterblichkeit vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Alter der Mutter berücksichtigt wird. Die Nettoreproduktionsrate gibt an, in welchem Ausmaß eine Müttergeneration durch die Töch- tergeneration ersetzt wird, wenn die im Kalen- derjahr beobachteten Fertilitäts- und Sterb- lichkeitsverhältnisse sich in Zukunft nicht mehr ändern würden; der Wert 1 bedeutet dabei vollen Ersatz, das heißt im Wesentlichen, dass die Ferti- lität ausreicht, um die Müttergeneration zahlen- mäßig vollständig durch die Töchtergeneration zu ersetzen; ein Wert von 0,7 bedeutet beispiels- weise, dass ein Bevölkerungsrückgang zur erwar- ten ist und nur 70 % der Müttergeneration durch die Töchtergeneration ersetzt werden. Nulltagesaufenthalte Die Zahl der Nulltagesaufenthalte (Synomym: tagesklinische Aufenthalte) bezieht sich auf die Zahl der Entlassungen aus stationären Aufent- halten in Krankenanstalten, bei denen die Entlas- sung am selben Tag wie die Aufnahme (noch vor Mitternacht) erfolgt. → Siehe „Stationäre Spitalsaufenthalte“ . Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. dauernder Erwerbs unfähigkeit Für die Zuerkennung von Pensionen der gemin- derten Arbeitsfähigkeit bzw. der dauernden Erwerbsunfähigkeit ist das Vorhandensein von Invalidität Bedingung. Ab dem Jahr 2010 werden Inva lidi täts pensionen (Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen) nur noch bis zum
  1. Lebensjahr (Frauen) bzw. bis zum 65. Lebens- jahr (Männer) als solche gezählt, danach werden sie in reguläre Alterspensionen umgewandelt. Seit dem 01.01.2014 beziehen Personen ab dem
  2. Lebensjahr Rehabilitationsgeld anstelle der bis dahin ausbezahlten befristeten Inva lidi täts- pensionen. Ausgewiesen ist jeweils die Zahl der im Monat Dezember ausbezahlten Pensionen, wobei Pensionen der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates nicht inkludiert sind. Perinatale Sterblichkeit Totgeborene und in der ersten Lebenswoche Gestorbene. Von der per 01.01.1995 erfolgten Definitionsänderung der Totgeborenen war naturgemäß auch die Perinatalsterblichkeit betroffen, da der Bruch in der Zeitreihe zu einer definitorischen Erhöhung der Perinatalsterblich- keit führte. → Siehe „Totgeborene“. Personal in den Krankenanstalten Ärzt:innen sowie nichtärztliche Gesundheits - berufe (Hebammen, gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege, gehobene medizinisch-technische Dienste, medizinisch- technische Fachdienste, Pflegehilfe, medizini- sche Assistenz, Sanitäter:innen, Masseur:innen, Notfallkompetenz). Postneonatale Sterblichkeit Nach dem 28. Lebenstag bis zum Ende des ersten Lebensjahres Gestorbene. Regionalisiertes Tumorstadium Tumorausbreitung eines bösartigen Tumors in unmittelbar benachbartes Gewebe und/oder in regionale Lymphknoten, jedoch keine Fern- metastasen. → Siehe „Tumorstadium“. Säuglingssterblichkeitsrate Im ersten Lebensjahr Gestorbene, bezogen auf die Zahl der Lebendgeborenen desselben Kalen- derjahres. Schwangerschaftsdauer Schwangerschaftsdauer in vollendeten Wochen plus Tagen (der nächsten angefangenen Woche). Später Müttersterbefall Tod einer Frau aufgrund direkter und indirekter gestationsbedingter Ursachen, der später als 42 Tage nach dem Ende der Schwangerschaft, aber noch vor Ablauf eines Jahres nach dem Ende der Schwangerschaft eintritt. Spitalsaufenthalte → Siehe „Spitalsentlassungen“. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 48 Spitalsentlassungen In der Spitalsentlassungsstatistik sind Entlas- sungsfälle mit den Hauptdiagnosen zum Entlas- sungszeitpunkt dokumentiert. → Siehe „ICD (International Classification of Diseases)“, „Hauptdiagnose“. Jahresübergreifende Fälle werden dem Jahr zugerechnet, in dem die Entlassung stattgefun- den hat. Es handelt sich bei der Spitalsentlas- sungsstatistik nicht um eine personenbezogene, sondern um eine fallbezogene Statistik. Das bedeutet, dass eine Person, die im Verlauf eines Kalenderjahres mehrmals ein Krankenhaus auf- gesucht hat (auch wegen derselben Diagnose), auch mehrmals in der Statistik aufscheint, ohne dass erkennbar ist, dass es sich um dieselbe Per- son gehandelt hat. Staatsangehörigkeit der Geborenen Uneheliche Kinder erhalten die Staatsangehö- rigkeit der Mutter. Eheliche Kinder haben bis 31.08.1983 die Staatsangehörigkeit des Vaters erhalten, ab 01.09.1983 erhalten sie die österrei- chische Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft hat. → Siehe „Geborene“. Stationäre Spitalsaufenthalte Die Zahl der stationären Aufenthalte entspricht der Zahl der Spitalsentlassungen aus vollstatio- nären oder Nulltagesaufenthalten in einer öster- reichischen Krankenanstalt. Aufenthalte, die sich über einen Jahreswechsel erstrecken, werden für jenes Jahr ausgewiesen, in dem die Entlassung stattgefunden hat. → Siehe „Spitalsentlassungen“ , „Nulltagesaufent - halte“, „Vollstationäre Spitalsaufenthalte“ . Stationäre Geburt Geburten, bei denen die Aufenthaltsdauer in einer Krankenanstalt, in einem Entbindungs- heim (das keine Krankenanstalt ist) oder in der Wohnung der Hebamme „24 Stunden und mehr“ beträgt. → Siehe „Ambulante Geburt“ . Stellungsergebnisse Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen der Stellungspflichtigen für die Aufnahme in das Bundes heer. Sterbefall während der Gestation Tod einer Frau, der während ihrer Schwanger- schaft oder innerhalb von 42 Tagen nach dem Ende der Schwangerschaft eintritt, wobei die Todesursache nicht in Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt stehen muss. → Siehe „Müttersterbefall“ . System of Health Accounts (SHA) Die Gesundheitsausgabenrechnung folgt den Regeln des „System of Health Accounts“ (SHA) und wird seit 2005 im Auftrag des Bundesminis- teriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erstellt. Das SHA basiert auf umfassenden, konsistenten und international vergleichbaren Gesundheitskonten und wurde im Mai 2000 erstmals von der OECD in Form des Manuals „A System of Health Accounts“ veröf- fentlicht. Inzwischen liegt eine von OECD, Euro- stat und WHO revidierte Fassung des Manuals vor (A System of Health Accounts, 2011 Edition). Für alle Darstellungsformen der österreichischen Gesundheitsausgaben gilt, dass die Ergebnisse bis inklusive des Jahres 2003 nach den Konzep- ten und Methoden des SHA 1.0 Manuals berech- net wurden; ab dem Jahr 2004 bildet das SHA 2011 Manual die methodische Grundlage. Systemisierte (normierte) Betten Anzahl der Betten einer Krankenanstalt, die durch eine sanitätsbehördliche Bewilligung fest- gelegt ist (Stand per 31.12. des Berichtsjahres). → Siehe „Tatsächlich aufgestellte Betten“. Tagesklinische Spitalsaufenthalte Die Zahl der tagesklinischen Aufenthalte (Nullta- gesaufenthalte) bezieht sich auf stationäre Spi- talsaufenthalte in Krankenanstalten, bei denen die Aufnahme und Entlassung am selben Kalen- dertag erfolgt (Entlassung noch vor Mitternacht). → Siehe „Nulltagesaufenthalte“ , „Stationäre Spitalsaufenthalte“ . Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 49 Tatsächlich aufgestellte Betten Anzahl der Betten (inklusive Tagesklinikbetten), die einer Abteilung/Fachstation einer Krankenan- stalt mindestens sechs Monate im Jahr zur Ver- fügung stehen, unabhängig davon, ob sie belegt werden oder nicht. Funktionsbetten zählen nicht zu den tatsächlich aufgestellten Betten (z. B. Dia- lysebetten, postoperative Betten im Aufwach - raum, Säuglingsbetten in der Geburtshilfe). → Siehe „Systemisierte (normierte) Betten“ . TNM­Klassifizierung maligner Tumoren Tumorstadieneinteilung entsprechend der Union International Contre le Cancer: TNM-Klassifi- zierung der malignen Tumore und allgemeine Regeln zur Anwendung des TNM-Systems. → Siehe „Tumorstadium“. Todesursache Basis für die Erstellung der Todesursachensta- tistik ist der sogenannte „Totenschein“ (Anzeige des Todes – Formblatt 2a). Dieser wird bei jedem Todesfall von einem Arzt bzw. einer Ärztin im Zuge einer Totenbeschau oder Obduktion aus- gefüllt. Der Totenschein wird in der Folge über das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) an Statistik Austria weitergeleitet. Auf dem Toten- schein sind die medizinischen Angaben in einer von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Form anzugeben. In Abschnitt 1 des Totenscheins wird eine Kausalkette von der den Tod auslösenden Krankheit (Grundleiden) bis hin zur unmittelbaren Todesursache ver- merkt, in Abschnitt 2 Begleiterkrankungen und in Abschnitt 3 externe Ursachen wie z. B. „Verkehrs- unfall“. Darüber hinaus werden noch Fragen zur Müttersterblichkeit und zu einer eventuell durchgeführten Obduktion beantwortet. Die medizinischen Angaben auf dem Totenschein werden gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (International Classifi- cation of Diseases and Related Health Prob- lems – ICD) der Weltgesundheitsorganisation für die Todesursachenstatistik codiert. Im Sinne des Setzens von Präventionsmaßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens zur Verhütung von Todesfällen besteht in erster Linie Interesse daran, die ursprüngliche Krankheit zu erfassen, welche die Kausalkette bis hin zum Tod auslöste (sogenannte Grunderkrankung oder Grund- leiden). Zahlreiche Codierregeln der ICD sorgen daher dafür, die dominante Grunderkrankung als Todesursache festzulegen und in der „unikausa- len Todesursachenstatistik“ zu codieren. → Siehe „ICD (International Classification of Diseases)“. Totgeborene Bis 31.12.1976 galt ein Kind als totgeboren, wenn es mindestens 35 cm lang war und die natürliche Lungenatmung nicht eingesetzt hatte. Zwischen 01.01.1977 und 31.12.1994 (alte Definition) galt ein Kind als totgeboren oder in der Geburt ver- storben, wenn es mindestens 35 cm lang war und weder die natürliche Lungenatmung eingesetzt noch das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert hat. Totgeborene Leibesfrüchte, die weni- ger als 35 cm lang sind, galten als Fehlgeburten und wurden nicht beurkundet. Ab 01.01.1995 (neue Definition entsprechend den WHO-Richt- linien) gilt eine Leibesfrucht dann als totgeboren oder in der Geburt verstorben, wenn keines der unter „lebendgeboren“ angeführten Zeichen erkennbar ist und sie ein Geburtsgewicht von mindestens 500 g aufweist. Es gibt aber auch seltene Fälle von Spätaborten (z. B. durch medi- zinische Indikation), bei denen die Föten 500 g oder mehr Gewicht hatten. Diese werden eben- falls normal beurkundet. Totgeborene Leibes- früchte, deren Geburtsgewicht weniger als 500 g aufweisen, gelten als Fehlgeburten und werden nicht beurkundet. Da die alte Definition mit 35 cm Körperlänge einem durchschnittlichen Geburts- gewicht von etwa 1 000 g entspricht, bedeutet der Übergang zur neuen Definition eine definitorische Erhöhung der Totgeburtenhäufigkeit um etwa ein Drittel. Dieser Bruch in der Zeitreihe ist bei einem Zeitvergleich daher unbedingt zu beachten. Die gesetzliche Regelung bezüglich Tot- und Fehlge- burt findet sich im Hebammengesetz § 8. → Siehe „Geborene“, „Lebendgeborene“ . Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Definitionen 50 Tumorstadium Im österreichischen Krebsregister wird die Ein- teilung der Tumorstadien nach dem TNM-Sys- tem vorgenommen (Union International Contre le Cancer: TNM-Klassifizierung der malignen Tumore und allgemeine Regeln zur Anwendung des TNM-Systems, 8. Auflage, Springer-Verlag Berlin – Heidelberg – New York, 2017). Folgende Stadien werden unterschieden (im Klammerausdruck befindet sich die Zuordnung nach dem TNM-System): • CIS (carcinoma in situ):
    Vorstadium (TIS) • Lokalisiertes Tumorstadium:
    Tumor auf das Ursprungsorgan beschränkt (T0–2, N0, M0) • Regionalisiertes Tumorstadium:
    Tumorausbreitung in unmittelbar benach- bartes Gewebe und/oder in regionale Lymph- knoten, jedoch keine Fernmetastasen (T0–2, N1–4, M0; T3–4, N0–4, M0; TX, N1–4, M0) • Disseminiertes Tumorstadium:
    Nachgewiesene Fernmetas- tasen (T0–X, N0-X, M1). Für DCO-Fälle (Death Certificate Only) ist keine Stadieneinteilung möglich. → Siehe „DCO-Fälle (Death Certificate Only)“ . Untergewichtige Geborene Geburtsgewicht unter 2 500 g (Definition entspre- chend den WHO-Richtlinien). → Siehe „Geborene“, „Lebendgeborene“ , „Totgeborene“. Vollstationäre Spitalsaufenthalte Die Zahl der vollstationären Aufenthalte bezieht sich auf die Zahl der Entlassungen aus stationä- ren Aufenthalten in Krankenanstalten, bei denen ein:e Patient:in zumindest eine Nacht im Spital verbracht hat (Zahl der vollstationären Spitals- aufenthalte = Zahl der Aufenthalte um Mitter- nacht). → Siehe „Stationäre Spitalsaufenthalte“ . Vorsorgeuntersuchungen „Gesundenuntersuchungen“ im Rahmen des „Gesundheitschecks“ stehen allen in Österreich wohnhaften Personen ab 18 Jahren, auch allen Nichtversicherten, einmal jährlich kostenlos zur Verfügung. die Untersuchungen werden von Vertragsärzt:innen nach einem standardisierten Programm durchgeführt. Bezugnahme auf das allgemeine Basisprogramm ohne gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und ohne Zusatzunter- suchungen für bestimmte Zielgruppen. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Methodische Informationen 51 6 Methodische Informationen und Hinweise zur Dateninterpretation 6.1 Geburten und Sterbefälle Die Aufarbeitung der Geburten und Sterbefälle erfolgte bis einschließlich Oktober 2014 auf Basis der Papiermeldungen der rund 1 400 Standesämter nach dem Ereignisort. Seit 01.11.2014 werden die Daten der Personenstandsmeldungen laufend elektronisch aus dem Zentralen Personenstandsregister übermittelt. Ab 2015 sind laut Personenstandsgesetz 2013 alle österreichische Staatsangehörige betreffende Stan - desfälle (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Begründungen eingetragener Partner:innenschaf- ten) zu erfassen, auch wenn diese im Ausland stattgefunden haben. Statistisch relevant sind allerdings nur jene Fälle, die Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich betreffen. In allen anderen Fällen zäh - len die Personen nicht zur Wohnbevölkerung Österreichs und sind daher auch nicht von Österreich zu veröffentlichen. Im Ausland stattfindende Standesfälle von in Österreich mit Hauptwohnsitz wohnhaften Personen nicht- österreichischer Staatsangehörigkeit werden nur dann berücksichtigt, sofern österreichische Standes - ämter davon Kenntnis erlangen. Für im Ausland verstorbene Personen mit Wohnsitz in Österreich ermög- lichte die Hinzunahme anderer Datenquellen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen bereits ab dem Berichtsjahr 2009 eine vollständigere statistische Erfassung. Die regionale Zuordnung der publizierten Daten erfolgt nach dem Wohnort: Geborene werden nach dem Wohnort der Mutter und Sterbefälle nach dem letzten Wohnort des Verstorbenen veröffentlicht. 6.2 Medizinische und sozialmedizinische Erhebungsmerkmale bei Geburten Gesetzliche Grundlagen für die Geburtenstatistik sind das Personenstandsgesetz sowie das Hebam - mengesetz, in welchem jene Merkmale festgelegt sind, die bei einer Geburt von der Hebamme zu mel - den sind. Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2013 wurde die Einrichtung eines Zentralen Personenstandsregisters beschlossen (BGBl. Nr. 16/2013). Dadurch war auch eine Novellie - rung des Hebammengesetzes (BGBl. Nr. 310/1994) erforderlich; zeitgleich erfolgte bei dieser Gelegen - heit eine Überarbeitung der medizinischen und sozialmedizinischen Erhebungsmerkmale auf dem Geburtenblatt. Diese Erhebungsmerkmale sind jedoch nur dann vorhanden, wenn die Geburt in Öster - reich stattgefunden hat. 6.3 Todesursachenstatistik Die Ergebnisse zu den Sterbefällen stammen aus der Todesursachenstatistik, in der jeder Todesfall der österreichischen Bevölkerung dokumentiert ist. Erhoben werden neben Alter, Geschlecht und Wohn - ort auch Todesort und Todeszeitpunkt. Die Todesursachen werden von Totenbeschauärzt:innen, Patho- log:innen oder Gerichtsmediziner:innen angegeben und von Statistik Austria nach WHO-Richtlinien codiert. Das mit der Todesursachenstatistik gewonnene Datenmaterial bildet die Grundlage für zahlrei - che wissenschaftliche Arbeiten, welche die geografische, demographische und sozioökonomische Varia- tion der Mortalität an bestimmten Krankheiten untersuchen. Mit 01.11.2014 erfolgte auf Basis des neuen Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Methodische Informationen 52 Personenstandsgesetzes eine Umstellung auf eine neue Datenquelle, das Zentrale Personenstandsre - gister. Damit werden nun auch im Ausland stattfindende Sterbefälle von in Österreich wohnhaften Per - sonen (Hauptwohnsitz) erfasst, sofern diese einem österreichischen Standesamt zur Kenntnis gebracht werden. Zuvor konnten für die Auslandssterbefälle von in Österreich wohnhaften Personen nur Infor - mationen aus anderen Datenquellen herangezogen werden. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist daher nur bedingt möglich. In Österreich stattfindende Sterbefälle von im Ausland wohnhaften Personen sind in den publizierten Daten weiterhin nicht enthalten. Die Veröffentlichung erfolgt nach dem Wohnort, das heißt, Sterbefälle werden nach dem letzten Wohnort des Verstorbenen veröffentlicht. Mit der Umstel - lung auf die neue Datenlieferung wurde auch eine Umstellung auf die elektronische Codierung der elek - tronisch angelieferten Totenscheine vorgenommen. Dies wurde erstmals für das Berichtsjahr 2015 umgesetzt. Das verwendete Codierprogramm Iris nutzt zur Codierung die ICD-10-Version aus dem Jahr 2013. Zur Wahrung der Konsistenz von manueller und elektronischer Codierung wurde die manuelle Codierung ebenfalls auf diese Version umgestellt. Damit zusammenhängend erfolgte auch eine Neuprogrammierung der Publikationstabellen, welche die von Eurostat zuletzt veröffentlichte Kurzliste der Todesursachen sowie die neue Standardbevölkerung (Eurostat 2013) übernahmen. Diese Standardbevölkerung unterscheidet sich von der vorher verwende - ten im Wesentlichen dadurch, dass die älteren Altersgruppen stärker besetzt sind. Dadurch ergibt sich ein wesentlich höheres Niveau der altersstandardisierten Raten. Eine Vergleichbarkeit über die Zeit, zwi- schen den Geschlechtern und Regionen ist natürlich weiterhin möglich. Eurostat publiziert die Sterbe - falldaten in zwei verschiedenen Varianten: zum einem alle Todesfälle von in einem Land wohnhaften Personen, unabhängig davon, wo diese verstorben sind (im In- oder Ausland), andererseits alle Sterbe - fälle auf einem Staatsgebiet, unabhängig davon, ob die Verstorbenen hier wohnhaft waren oder nicht. Aus diesem Grund sind die von Eurostat publizierten Daten nicht mit den nationalen Daten vergleichbar. In Österreich werden ausschließlich Daten zu verstorbenen Wohnsitzinländer:innen veröffentlicht. 6.4 Krebsregister Das Österreichische Krebsregister, das seit 1969 von Statistik Austria geführt wird, liefert Ergebnisse zu den Krebsneuerkrankungen (Inzidenz). Basis dafür sind die gesetzlich verpflichtenden Krebsregister - meldungen. Diese enthalten neben einer genauen Tumorbeschreibung auch demographische Daten. Ergebnisse zu den Krebssterbefällen (Mortalität) stammen aus der Todesursachenstatistik, in der jeder Todesfall der österreichischen Bevölkerung dokumentiert ist. Erhoben werden neben den demogra - phischen Daten auch Todesort und Todeszeitpunkt. Die Todesursachen werden von Totenbeschau - ärzt:innen angegeben und von Statistik Austria nach WHO-Richtlinien klassifiziert. Von 1980 bis 1989 wurde die Tumorlokalisation nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen, 9. Version (ICD-9) codiert, für die Histologie stand nur ein zweistelliger Code zur Verfügung. Ab 1990 wurde statt diesem Zweisteller der Histologiecode der International Classification of Diseases for Oncology , Version 1 (ICD-O-1) verwendet. Von Juli 2002 bis August 2006 wurde sowohl für die Lokalisation als auch für die Histologie die International Classifica- tion of Diseases for Oncology, Version 2 (ICD-O-2) verwendet. Seit 2006 wird die International Classifica- tion of Diseases for Oncology, Version 3 (ICD-O-3) verwendet. Es wurde jeweils die gesamte Krebsdaten - bank auf die neue Klassifikation umgestellt. Um die Krebsneuerkrankungen direkt mit den Daten aus der Todesursachenstatistik vergleichen zu können, wird mit einem Programm der International Agency for Research on Cancer (IARCcrg Tools Version 2.10, 2016) der ICD-O-3-Code in den zugehörigen ICD-10-Code umgewandelt. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Methodische Informationen 53 Seit dem Diagnosejahr 2003 wird ein neues Publikationskonzept verfolgt, das allen Nutzer:innen aktu - elle Daten garantiert. Dieses Publikationskonzept trägt dem Konzept der lebenden Datenbank Rech - nung und nimmt von der Publikation „vorläufiger und endgültiger Zahlen“ Abstand. Ein Diagnose - jahr wird nach Aufarbeitung aller eingelangten Krebsmeldeblätter, Recherche offensichtlicher Fehlbe - stände und dem Abgleich mit der Todesursachenstatistik veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Momentaufnahme der Datenbank fixiert. Diese Momentaufnahme bildet die Grundlage weiterer Analy - sen und bleibt bis zur Publikation des nächsten Diagnosejahres in Verwendung. Das Datum der entspre - chenden Momentaufnahme, das bei sämtlichen Tabellen und Grafiken angegeben ist, gilt für alle Dia - gnosejahre und gibt die Aktualität der Daten wieder. Für jede Veröffentlichung werden also die jeweils aktuellen Gesamtdaten herangezogen. Qualitätsverbesserungen der Datenbasis durch DCN-Recherche, Recherche bei vermuteten Fehlbeständen und Recherche bei unklaren Fällen können so laufend an die Nutzer:innen weitergegeben werden, auch wenn es sich um länger zurückliegende Daten handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass für eigene, weiterführende Berechnungen auf Basis der Daten des Öster - reichischen Nationalen Krebsregisters nur Zeitreihen aus einem Gesamtbestand verwendet werden sollten, um Vermischungen der neuen Werte mit alten Daten zu vermeiden. Für einen regionalen oder zeitlichen Vergleich der Krebsneuerkrankungen und der Krebssterbefälle eig - nen sich altersstandardisierte Raten. Diese Maßzahlen berücksichtigen, dass sowohl das Erkrankungs- als auch das Mortalitätsrisiko mit dem Lebensalter stark ansteigen und daher in einer Bevölkerung mit vielen älteren Menschen von vorneherein mehr Neuerkrankungs- und Todesfälle auftreten. Zur Alters - standardisierung wurde die Europäische Standardbevölkerung 2013 verwendet. Die Auswirkungen der Änderungen der Standardbevölkerung wurden analysiert und in einem Artikel in den Statistischen Nachrichten (Heft 2/2017) zusammengefasst. Für die österreichische Jahresdurchschnittsbevölkerung wurde die Altersgruppe der unter Einjährigen durch die Anzahl der Lebendgeborenen ersetzt. 6.5 Spitalsentlassungsstatistik Die Statistik der Spitalsentlassungen wird seit dem Berichtsjahr 1989 von Statistik Austria in elektro - nischer Form geführt und jährlich veröffentlicht. Rechtliche Grundlage ist die per Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (1996) verpflichtende Datenerfassung in den Krankenan - stalten, basierend auf der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwand - ter Gesundheitsprobleme“ der WHO (ICD). Die Spitalsentlassungsstatistik ist eine Sekundärstatistik und beruht seit 1997 auf der bundeseinheitlichen Diagnosen- und Leistungsdokumentation im Rahmen der Leistungsorientierten Krankenanstalten-Finanzierung (LKF). Die Dokumentation erfolgt durch das ärzt - liche Personal der Krankenanstalten. Das LKF-System liegt im Zuständigkeitsbereich des Gesundheits - ministeriums und der neun Landesgesundheitsfonds, welche auch für die Qualitätssicherung der Daten verantwortlich sind. Die Daten durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren der Plausibilitätsprüfung. Statistik Austria erhält die Daten vom Gesundheitsministerium Ende des dritten Quartals des Folgejahres der Datenerhebung, die Publikation auf der Homepage von Statistik Austria erfolgt im vierten Quartal. Die Spitalsentlassungsstatistik umfasst Meldedaten aller österreichischen Krankenanstalten. Die Kran - kenanstalten werden in vier Versorgungssektoren unterteilt (Akutkrankenanstalten, Rehabilitation, Langzeitversorgung und Prävention/Genesung), wobei Akutkrankenanstalten den weitaus überwie - genden Teil der stationären Versorgung übernehmen. Die Spitalsentlassungsstatistik hat den Charakter einer Vollerhebung, die Größenordnung von fehlenden Meldungen ist vernachlässigbar. Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023 – Methodische Informationen 54 Mit dem Berichtsjahr 2001 erfolgte die Umstellung von ICD-9 auf ICD-10 für die Codierung der Entlas - sungsdiagnosen (aktuell gilt für die Spitalsentlassungsstatistik die Version ICD-10 BMSGPK 2022). Eine lückenlose Überführung von Drei- bzw. Vierstellern war im Zuge dieser Umstellung nicht möglich, eine Zeitreihenbetrachtung für den Zeitraum 1989 bis zum aktuellen Berichtsjahr ist deshalb nur auf der Ebene der ISHMT-Gruppen und ICD-Kapitel durchführbar. Die ISHMT ( International Shortlist for Hospi - tal Morbidity Tabulation) ist eine von der WHO und von Eurostat entwickelte internationale ICD-Diagno - sengliederung (aktuelle Version: Dezember 2021). Bei der Spitalsentlassungsstatistik handelt es sich nicht um eine personenbezogene, sondern um eine fallbezogene Statistik. Das bedeutet, dass eine Person, die im Verlauf eines Kalenderjahres mehrmals ein Krankenhaus aufgesucht hat, auch mehrmals in der Statistik aufscheint, ohne dass erkennbar ist, dass es sich um ein- und dieselbe Person gehandelt hat. Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer werden Nulltagesaufenthalte (das sind jene Fälle, bei denen Aufnahme und Entlassung am selben Kalendertag erfolgen) aus der Berechnung ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen international üblichen Berechnungsmodus. Zusätzlich zur Darstellung des arithmetischen Mittels der Aufenthaltsdauer wird der Median für klassierte Daten abgebildet. Bei den seit 1997 erfassten medizinischen Einzelleistungen (MEL) werden ausgewählte Leistungen ab einer bestimmten Kostengrenze erfasst. Darüber hinaus werden hochfrequente (und deshalb kostenre - levante) Leistungen miteinbezogen (wie etwa die Appendektomie). Seit dem Jahr 2009 ist ein neu struk- turierter Leistungskatalog in Verwendung. Der damit verbundene Zeitreihenbruch ist bei Vergleichen mit Daten vor 2009 zu berücksichtigen. 6.6 Betten in Krankenanstalten In den Zeitreihen zur Zahl der Betten in Krankenanstalten sind – im Gegensatz zu früheren Ausgaben des Jahrbuchs für Gesundheitsstatistik – jene Pflegeeinrichtungen bzw. Geriatriezentren nicht mehr ent - halten, die nicht im gesamten Darstellungszeitraum dem Krankenanstaltenrecht unterlagen. Dadurch konnten die früheren Brüche in manchen Zeitreihen statistisch bereinigt werden. Dies betrifft die Dar - stellung der Entwicklungen in den nichtlandesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenhäusern und damit auch der Entwicklungen für Österreich insgesamt. 6.7 Gesundheitsausgaben SHA (System of Health Accounts) Internationale Vergleiche liefern wichtige Aufschlüsse über Gesundheitssysteme, welche jedoch oft mit methodischen Problemen behaftet sind. Zwischen den Ländern bestehen häufig grundlegende Unter- schiede im Gesundheitsbegriff und in der Organisationsstruktur des Gesundheitssystems. Darüber hinaus verläuft die Grenzziehung zwischen Gesundheits- und Sozialwesen meist sehr unterschiedlich. Ebenso eine Rolle spielen Brüche in den Zeitreihen aufgrund gesetzlicher und organisatorischer Neue - rungen oder aufgrund der Änderung von Systematiken. Eine seriöse Interpretation internationaler Ver - gleichszahlen ist also erst unter Berücksichtigung der Spezifika der Gesundheitssysteme und der Kennt- nis eventueller Abweichungen beim Zustandekommen und bei der Berechnung der Indikatoren mög - lich. Im Jahr 2005 entwickelten die Organisationen OECD, Eurostat und WHO gemeinsam einen Fragebo- gen für Gesundheitsausgaben, den sogenannten „Joint Health Accounts Questionnaire“ (JHAQ). Mithilfe dieses Fragebogens soll auf internationaler Ebene eine weitgehende Harmonisierung und Vergleichbar - Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2023  –  Methodische Informationen 55 keit der Gesundheitsausgaben erreicht werden. Aktuell wird er von allen OECD-Staaten und auch eini­ gen Nicht-OECD-Staaten befüllt. Eine im internationalen Vergleich häufig gewählte Vorgangsweise zur Abschätzung von Gesundheitsausgaben ist ihre Darstellung in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).